Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Planungskosten
werden durch den Grundstückseigentümer erstattet. Die Folgekosten für die
soziale Infrastruktur werden durch Vereinbarung eines Infrastrukturbeitrages
abgelöst.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung vom 21.08.2018 hat der Verwaltungsausschuss die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 – 1. Änderung für den Bereich des
Grundstückes Verbindungsweg 44 (Flurstück 59/64 der Flur 28, Gemarkung
Edewecht) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (2018/B
III/2784).
Der Grundstückseigentümer, Herr Helmut von Seggern, hat sich seinerzeit
mit der Bitte einer für sein Grundstück maßgeblichen Bauleitplanung an die
Gemeinde Edewecht gewandt.
Das ca. 4.892 qm große Grundstück bietet sich aufgrund der Größe und auch
der Lage sehr gut für eine Maßnahme der Innenverdichtung an, sodass die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 eingeleitet worden ist.
Durch private Erschließungsflächen und unter Erhaltung des auf dem Grundstück
vorhandenen Objektes, sollen auf dem Grundstück sieben Baugrundstücke
entstehen.
Ein entsprechendes Bebauungskonzept kann der Anlage Nr. 1
entnommen werden.
Die am 21.08.2018 ebenfalls vom Verwaltungsausschuss beschlossene
Durchführung der öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 108 hat in der Zeit vom 31. August 2018 bis einschließlich
02. Oktober 2018 nach vorheriger Bekanntmachung am 23.08.2018 in der
Nordwest-Zeitung stattgefunden. Der
Auslegungsentwurf ist als Anlage Nr. 2 angefügt.
Während der öffentlichen Auslegung sind von privater Seite keine
Anregungen und Hinweise vorgetragen worden. Von den beteiligten Trägern
öffentlicher Belange haben sich folgende Stellen geäußert:
·
Landkreis
Ammerland
·
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
·
Deutsche
Telekom Technik GmbH
·
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Oldenburg
·
Hunte-Wasseracht
·
EWE Wasser
GmbH
·
EWE Netz
GmbH
·
OOWV
·
Verkehrsverbund
Bremen / Niedersachsen (VBN)
·
Fachbereich
II – Brandschutz
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) –
Kampfmittelbeseitigungsdienst
·
Vodafone
GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Der Landkreis Ammerland erhebt in seiner Stellungnahme keine Bedenken,
sondern begrüßt diese Planung ausdrücklich.
Es wurden lediglich Anregungen und Hinweise redaktioneller Art gegeben.
Diese werden aufgenommen und entsprechend berücksichtigt.
Der OOWV hat in seiner Stellungnahme auf die Regelungen zur
Überbaubarkeit von Versorgungsleitungen hingewiesen. Ein entsprechender Hinweis
wird in Plan und Begründung aufgenommen.
Die weiteren Stellungnahmen – alle unter der Anlage Nr. 3
beigefügt – enthalten weder Anregungen, Hinweise noch Bedenken bezüglich der
Planung.
Das Verfahren kann somit unter Berücksichtigung der redaktionellen
Änderungen bzw. Ergänzungen zum Abschluss gebracht werden.
Es wird vorgeschlagenen über den Verwaltungsausschuss dem Rat folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 108 in der Zeit vom 31.08.2018 bis 02.10.2018 eingegangenen
Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23.
Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108, der aufgrund des
BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108
durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer
Teil – hinzuweisen.
Anlagen:
-
Bebauungskonzept
Verbindungsweg 44
-
Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108
-
Stellungnahmen