Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 195 "westlicher Ortseingang Friedrichsfehn",
Abwägung zu den aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Erarbeitung der Auslegungse ntwürfe
Vorlage
2018/FB III/2836
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 13.03.2018 hat der Verwaltungsausschuss nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 27.02.2018 die Durchführung einer 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 für die Flächen am westlichen Ortseingang von Friedrichsfehn in Kleefeld beschlossen, um dort neben den endgültigen planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Voraussetzungen für eine weitergehende Erschließung dieses Gebietes für Mischbau- und Gewerbeflächen einschließlich der Herstellung einer Linksabbiegeeinrichtung in der Landesstraße L 828 zu schaffen. Hintergrund für die weiträumige Ausweisung von Gewerbeflächen an diesem Standort ist in planerischer Hinsicht die Aussage im Städtebaulichen Entwicklungskonzept, dass dieser Bereich für gewerbliche Erweiterungsabsichten gesichert werden sollte sowie konkret die von der Fa. Hilgen geplanten Erweiterungsabsichten bei der am Jeddeloher Damm gelegenen Betriebsstätte, wodurch eine Aussiedlung des an der Friedrichsfehner Straße befindlichen Betriebsteiles ermöglicht würde.

 

Auf Grundlage eines entsprechenden Vorentwurfes wurde in der Zeit vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Der Vorentwurf ist (in verkleinerter Form) zur Information als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die von privater Seite sowie von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind der Anlage Nr. 2 (Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes) und Anlage Nr. 3 (Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 195) zu entnehmen.

 

Zu den Stellungnahmen wurden die als Anlage Nr. 4 und 5 beigefügten Abwägungsvorschläge erarbeitet. Diese und die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen an der Planung werden in der Sitzung durch Frau Dipl.-Ing. Abel vom Planungsbüro NWP näher erläutert.

 

Bekanntlich plant derzeit die TenneT als verantwortlicher Leitungsnetzbetreiber für das Höchstspannungsnetz den Bau einer 380 kV-Leitung als Ersatz für die bestehende 220 kV-Leitung. Über das hierzu durchzuführende Raumordnungsverfahren wurde bereits mehrfach berichtet, zu den Antragsunterlagen wurde im Rahmen der Beteiligung im Raumordnungsverfahren umfassend Stellung genommen. Gegenstand der Planung ist bekanntlich, dass das Gebiet der Gemeinde Edewecht nach Möglichkeit per Erdkabeltrasse gequert werden soll.


Auch wenn das Raumordnungsverfahren formal noch nicht zum Abschluss gekommen ist, beschäftigt sich die TenneT bereits jetzt im Vorgriff auf dass nach Beendigung des Raumordnungsverfahrens durchzuführende Planfeststellungsverfahren mit verschiedenen Varianten für einen tatsächlichen Verlauf einer etwaigen Erdkabeltrasse.

In diesem Zusammenhang ist deshalb darauf hinzuweisen, dass die gemeindliche Bauleitplanung mit den Planungen der TenneT abzustimmen ist.

 

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt ein konkreter Trassenverlauf noch nicht feststeht, ist die Bauleitplanung diesbezüglich mit der TenneT erörtert und abgestimmt worden. Der als Anlage Nr. 6 anliegende angepasste Entwurf berücksichtigt somit bereits die Anforderungen der TenneT an einen etwaigen Leitungsverlauf als Erdverkabelung über das Gelände der Fa. Hilgen.

 

Auch hierzu werden in der Sitzung nähere Erläuterungen erfolgen.


Beschlussvorschlag:

  1. Den Entwürfen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 


Anlagen:

-       Vorentwurf (verkleinert)

-       Stellungnahme zur FNP-Änderung

-       Stellungnahmen zum B-Plan

-       Abwägungsvorschläge zur FNP-Änderung

-       Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan

-       Planzeichnung B-Plan-Entwurf (verkleinert)