Abwägung zu den aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Erarbeitung der Auslegungse ntwürfe
Finanzierung:
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 13.03.2018 hat der Verwaltungsausschuss nach
vorheriger Beratung im Bauausschuss am 27.02.2018 die Durchführung einer 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 195 für die Flächen am westlichen Ortseingang von Friedrichsfehn in
Kleefeld beschlossen, um dort neben den endgültigen planungsrechtlichen
Grundlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Voraussetzungen
für eine weitergehende Erschließung dieses Gebietes für Mischbau- und
Gewerbeflächen einschließlich der Herstellung einer Linksabbiegeeinrichtung in
der Landesstraße L 828 zu schaffen. Hintergrund für die weiträumige Ausweisung
von Gewerbeflächen an diesem Standort ist in planerischer Hinsicht die Aussage im
Städtebaulichen Entwicklungskonzept, dass dieser Bereich für gewerbliche
Erweiterungsabsichten gesichert werden sollte sowie konkret die von der Fa.
Hilgen geplanten Erweiterungsabsichten bei der am Jeddeloher Damm gelegenen
Betriebsstätte, wodurch eine Aussiedlung des an der Friedrichsfehner Straße
befindlichen Betriebsteiles ermöglicht würde.
Auf Grundlage eines entsprechenden Vorentwurfes wurde in der Zeit vom
25.06.2018 bis 27.07.2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchgeführt. Der Vorentwurf ist (in verkleinerter Form)
zur Information als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Die von privater Seite sowie von den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind der Anlage
Nr. 2 (Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes) und Anlage
Nr. 3 (Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 195) zu entnehmen.
Zu den Stellungnahmen wurden die als Anlage Nr. 4 und 5
beigefügten Abwägungsvorschläge erarbeitet. Diese und die sich hieraus ergebenden
Änderungen und Ergänzungen an der Planung werden in der Sitzung durch Frau
Dipl.-Ing. Abel vom Planungsbüro NWP näher erläutert.
Bekanntlich plant derzeit die TenneT als verantwortlicher
Leitungsnetzbetreiber für das Höchstspannungsnetz den Bau einer 380 kV-Leitung
als Ersatz für die bestehende 220 kV-Leitung. Über das hierzu durchzuführende
Raumordnungsverfahren wurde bereits mehrfach berichtet, zu den
Antragsunterlagen wurde im Rahmen der Beteiligung im Raumordnungsverfahren
umfassend Stellung genommen. Gegenstand der Planung ist bekanntlich, dass das
Gebiet der Gemeinde Edewecht nach Möglichkeit per Erdkabeltrasse gequert werden
soll.
Auch wenn das Raumordnungsverfahren formal noch nicht zum Abschluss gekommen
ist, beschäftigt sich die TenneT bereits jetzt im Vorgriff auf dass nach
Beendigung des Raumordnungsverfahrens durchzuführende
Planfeststellungsverfahren mit verschiedenen Varianten für einen tatsächlichen
Verlauf einer etwaigen Erdkabeltrasse.
In diesem Zusammenhang ist deshalb darauf hinzuweisen, dass die
gemeindliche Bauleitplanung mit den Planungen der TenneT abzustimmen ist.
Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt ein konkreter Trassenverlauf noch nicht
feststeht, ist die Bauleitplanung diesbezüglich mit der TenneT erörtert und
abgestimmt worden. Der als Anlage Nr. 6 anliegende angepasste Entwurf
berücksichtigt somit bereits die Anforderungen der TenneT an einen etwaigen
Leitungsverlauf als Erdverkabelung über das Gelände der Fa. Hilgen.
Auch hierzu werden in der Sitzung nähere Erläuterungen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
- Den
Entwürfen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des
Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird
zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.
Anlagen:
-
Vorentwurf
(verkleinert)
-
Stellungnahme
zur FNP-Änderung
-
Stellungnahmen
zum B-Plan
-
Abwägungsvorschläge
zur FNP-Änderung
-
Abwägungsvorschläge
zum Bebauungsplan
-
Planzeichnung
B-Plan-Entwurf (verkleinert)