Finanzierung:
Die vorgenannten
Über- und Außerplanmäßigkeiten können über Mehreinnahmen bei den
Steuereinzahlungen (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) und
den Schlüsselzuweisungen gedeckt werden.
Sachdarstellung:
Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Gremien werden nach dem derzeitigen Stand für das Haushaltsjahr 2018 folgende Über- und Außerplanmäßigkeiten erwartet:
a) |
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen über 10.000 €: |
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1. |
LEADER-Projekt „Umbau und Erweiterung des Dorfplatzhäuschens in Osterscheps“ - Vorfinanzierung der Baukosten (2018/FB III/2708) |
60.000,00 € |
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2. |
Gewährung eines Zuschusses für den Ortsverein Süddorf e.V. für die Errichtung eines Buswartehäuschens an der Haltestelle „Süddorfer Stern“ (2018/FB III/2701) |
6.000,00 € |
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3. |
Antrag des Aktivkreises Handel + Handwerk e. V. auf Zuschuss für neue Ortseingangsschilder sowie Informationstafeln innerhalb des Ortes Edewecht (2018/FB III/2696) |
15.000,00 € |
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4. |
LEADER-Projekt „Jeddeloh Mitte - Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses“ (2018/FB I/2733) |
140.000,00 € |
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5. |
Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht, hier: Notwendige Erweiterungen der Betreuungsangebote (2018/FB II/2719) |
501.000,00 € |
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6. |
Sportanlage am Göhlenweg, Edewecht (2018/B III/2800) |
71.000,00 € |
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Die unter 5. genannten Über- und Außerplanmäßigkeiten wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 15.05.2018 im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 Satz 1 NKomVG bereits genehmigt. |
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Die unter Punkt 6. genannte Maßnahme erstreckt sich auf zwei Haushaltsjahre. Ob mit der Überplanmäßigkeit auch eine Budgetüberschreitung einhergeht, ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 zu klären. |
b) |
Bericht über über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bis 10.000 €: |
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Es liegen zurzeit keine über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen vor, die nicht über Budget-umbuchungen im Rahmen des § 19 KomHKVO abgewickelt werden konnten. |
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Beschlussvorschlag:
Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Verwaltungsausschusses
am 18.09.2018 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2018 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis
genommen.
Anlagen: