Betreff
Über- und Außerplanmäßigkeiten im Haushaltsjahr 2018
Vorlage
2018/FB I/2824
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die vorgenannten Über- und Außerplanmäßigkeiten können über Mehreinnahmen bei den Steuereinzahlungen (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) und den Schlüsselzuweisungen gedeckt werden.

 

 


Sachdarstellung:

Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Gremien werden nach dem derzeitigen Stand für das Haushaltsjahr 2018 folgende Über- und Außerplanmäßigkeiten erwartet:

 

a)

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen über 10.000 €:

 

1.

LEADER-Projekt „Umbau und Erweiterung des Dorfplatzhäuschens in Osterscheps“ - Vorfinanzierung der Baukosten (2018/FB III/2708)

 

60.000,00 €

 

2.

Gewährung eines Zuschusses für den Ortsverein Süddorf e.V. für die Errichtung eines Buswartehäuschens an der Haltestelle „Süddorfer Stern“ (2018/FB III/2701)

 

6.000,00 €

 

3.

Antrag des Aktivkreises Handel + Handwerk e. V. auf Zuschuss für neue Ortseingangsschilder sowie Informationstafeln innerhalb des Ortes Edewecht (2018/FB III/2696)

 

15.000,00 €

 

4.

LEADER-Projekt „Jeddeloh Mitte - Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses“ (2018/FB I/2733)

140.000,00 €

 

5.

Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht, hier: Notwendige Erweiterungen der Betreuungsangebote (2018/FB II/2719)

501.000,00 €

 

6.

Sportanlage am Göhlenweg, Edewecht (2018/B III/2800)

71.000,00 €

 

 

 

Die unter 5. genannten Über- und Außerplanmäßigkeiten wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 15.05.2018 im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 Satz 1 NKomVG bereits genehmigt.

 

 

Die unter Punkt 6. genannte Maßnahme erstreckt sich auf zwei Haushaltsjahre. Ob mit der Überplanmäßigkeit auch eine Budgetüberschreitung einhergeht, ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 zu klären.

 

b)

Bericht über über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bis 10.000 €:

 

Es liegen zurzeit keine über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen vor, die nicht über Budget-umbuchungen im Rahmen des § 19 KomHKVO abgewickelt werden konnten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18.09.2018 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

 


Anlagen: