Betreff
Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators für den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr
Vorlage
2018/FB II/2816
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators in der Ausführung als Lichtmastanhänger für den Bereich Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr soll nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2019 erfolgen. Die hierfür nötigen Finanzmittel in Höhe von 62.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2019 bereitzustellen. Insoweit steht diese Anschaffung zunächst unter einem Finanzierungsvorbehalt. 

 

 


Sachdarstellung:

Wie bereits im letzten Feuerwehrausschuss mitgeteilt wurde, kommt auf die Gemeinde als zuständige Gefahrenabwehrbehörde im Falle eines langfristigen Stromausfalles oder bei sonstigen Notlagen eine Vielzahl an Aufgaben zu, die neben Vorplanungen auch eine gewisse technische Grundausstattung voraussetzt.

 

Aktuell ist die Verwaltung damit beschäftigt, ein Handlungskonzept für Stromausfälle zu erstellen, aus dem dann die endgültige nötige Ausstattung hervorgeht. Daneben soll das Konzept auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Firmen oder auch Privatpersonen bei eigenen Vorsorgeplanungen unterstützt werden können.

 

Ziel ist der Schutz der sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS) im Notfall jeglicher Art. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) definiert KRITIS als „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ Hierbei werden die KRITIS in acht Sektoren unterteilt. Dies sind die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien und Kultur.

Die Aufrechterhaltung der KRITIS ist somit die Kernaufgabe der Gefahrenabwehr, bei der den Gemeinden eine zentrale Rolle zukommt.

 

Die abschließenden Planungen zur Aufrechterhaltung werden sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen und in gewissem Rahmen auch Personal binden. Zudem sind die Ergebnisse der Planungen regelmäßig zu überprüfen. In einigen KRITIS in der Gemeinde gibt es bereits Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung bei Stromausfall. So wird das neue Pflegeheim vollumfänglich mit Notstrom versorgbar sein. Dies trifft zum aktuellen Zeitpunkt auch schon für das Feuerwehrhaus Edewecht zu. Zudem ist das Rathaus mit einer eigenen Versorgungskomponente für eine Woche gesichert.

 

Um die Versorgung der eigenen Einrichtungen punktuell schnell ermöglichen zu können, sollte die Gemeinde über geeignete eigene mobile Notstromgeneratoren verfügen. Im ersten Schritt sollte aus diesem Grunde ein großer Notstromgenerator beschafft werden. Dieser sollte zusätzlich die Möglichkeit zur Nutzung durch die Feuerwehren (z. B. als Lichtmastanhänger) bieten, damit das Gerät häufiger genutzt werden kann. Die Wartung bzw. die regelmäßige Inbetriebnahme könnte ebenfalls durch die Feuerwehr erfolgen.

 

Nach ersten Gesprächen mit Anbietern mobiler Notstromgeneratoren dürfte der Preis für die Beschaffung bei ca. 62.000,00 € liegen. Das Geld wäre über den Haushalt des Sachgebietes Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr bereit zu stellen. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators in der Ausführung als Lichtmastanhänger für den Bereich Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr im Jahr 2019 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 62.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.