Finanzierung:
Die Beschaffung eines
mobilen Notstromgenerators in der Ausführung als Lichtmastanhänger für den
Bereich Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr soll nach Möglichkeit im
Haushaltsjahr 2019 erfolgen. Die hierfür nötigen Finanzmittel in Höhe von
62.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2019
bereitzustellen. Insoweit steht diese Anschaffung zunächst unter einem
Finanzierungsvorbehalt.
Sachdarstellung:
Wie bereits im letzten Feuerwehrausschuss mitgeteilt wurde, kommt auf die
Gemeinde als zuständige Gefahrenabwehrbehörde im Falle eines langfristigen
Stromausfalles oder bei sonstigen Notlagen eine Vielzahl an Aufgaben zu, die
neben Vorplanungen auch eine gewisse technische Grundausstattung voraussetzt.
Aktuell ist die Verwaltung damit beschäftigt, ein Handlungskonzept für
Stromausfälle zu erstellen, aus dem dann die endgültige nötige Ausstattung
hervorgeht. Daneben soll das Konzept auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Firmen
oder auch Privatpersonen bei eigenen Vorsorgeplanungen unterstützt werden
können.
Ziel ist der Schutz der sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
im Notfall jeglicher Art. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) definiert
KRITIS als „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das
staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig
wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit
oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ Hierbei werden die KRITIS in
acht Sektoren unterteilt. Dies sind die Sektoren Energie, Informationstechnik
und Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr,
Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien und Kultur.
Die Aufrechterhaltung der KRITIS ist somit die Kernaufgabe der
Gefahrenabwehr, bei der den Gemeinden eine zentrale Rolle zukommt.
Die abschließenden Planungen zur Aufrechterhaltung werden sicherlich
einige Jahre in Anspruch nehmen und in gewissem Rahmen auch Personal binden.
Zudem sind die Ergebnisse der Planungen regelmäßig zu überprüfen. In einigen
KRITIS in der Gemeinde gibt es bereits Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung bei
Stromausfall. So wird das neue Pflegeheim vollumfänglich mit Notstrom
versorgbar sein. Dies trifft zum aktuellen Zeitpunkt auch schon für das
Feuerwehrhaus Edewecht zu. Zudem ist das Rathaus mit einer eigenen
Versorgungskomponente für eine Woche gesichert.
Um die Versorgung der eigenen Einrichtungen punktuell schnell ermöglichen
zu können, sollte die Gemeinde über geeignete eigene mobile Notstromgeneratoren
verfügen. Im ersten Schritt sollte aus diesem Grunde ein großer
Notstromgenerator beschafft werden. Dieser sollte zusätzlich die Möglichkeit
zur Nutzung durch die Feuerwehren (z. B. als Lichtmastanhänger) bieten, damit
das Gerät häufiger genutzt werden kann. Die Wartung bzw. die regelmäßige
Inbetriebnahme könnte ebenfalls durch die Feuerwehr erfolgen.
Nach ersten Gesprächen mit Anbietern mobiler Notstromgeneratoren dürfte
der Preis für die Beschaffung bei ca. 62.000,00 € liegen. Das Geld wäre über
den Haushalt des Sachgebietes Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr bereit zu
stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators in der Ausführung als
Lichtmastanhänger für den Bereich Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr im Jahr
2019 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 62.000,00 € sollen
nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die
Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.