Sachdarstellung:
Im Jahre 2006 wurde zur Vorbereitung vorrangig der Ansiedlung des
Betriebes Geaplan an der Industriestraße zwischen Abwasserreinigungsanlage und
Südstraße die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. 151 „Westlich der Edewechter Landriehe“ eingeleitet. Das
Planverfahren wurde letztlich allerdings lediglich bis zum Satzungs- und
Festellungsbeschluss gebracht. Die abschließende Inkraftsetzung ist allerdings
nicht erfolgt. Grund hierfür war das damalige Fehlen einer
geruchsimmissionsschutzrechtlichen Voraussetzung, die zwar in Aussicht stand,
zum Zeitpunkt des angestrebten Bauvorhabens der Fa. Geaplan tatsächlich noch
nicht umgesetzt war. Hierbei handelte es sich um die Herstellung einer
Abdeckung des sog. Bio-P-Beckens der benachbarten Abwasserreinigungsanlage. Nur
bei Vorhandensein der Abdeckung kann dauerhaft gewährleistet werden, dass die
einzuhalten Geruchsimmissionsgrenzwerte im Umfeld der Kläranlage nicht
überschritten werden. Da die Umsetzung der Maßnahme in Aussicht stand und eine
ordnungsgemäße Abwägung zu den übrigen Anregungen und Hinweisen aus den
öffentlichen Beteiligungen erfolgt war, konnte seinerzeit der Landkreis
Ammerland das vorrangig angestrebte Bauvorhaben der Fa. Geaplan an der Industriestraße
auf Grundlage der sog. Planreife genehmigen.
Der Bebauungsplan Nr. 151 ist (unmaßstäblich) der Anlage Nr. 1 zu
entnehmen.
Da inzwischen die erforderlichen Maßnahmen an der
Abwasserreinigungsanlage tatsächlich durchgeführt wurden, sollte das Planverfahren
zur endgültigen Absicherung der planungsrechtlichen Situation nunmehr auch
formell zum Abschluss gebracht werden.
Vergleichbar mit dem Bebauungsplan Nr. 123 „Gymnasium und Sportstätten am
Göhlenweg“, bei dem seinerzeit noch das anhängige Planfeststellungsverfahren zu
den Hochwasserschutzmaßnahmen in Süd Edewecht einer Inkraftsetzung
entgegenstand, ist es aufgrund des eingetretenen Zeitablaufes zwischen
damaliger Beschlussfassung und Inkraftsetzung erforderlich, erneut über die
seinerzeit erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu beschließen und den
Feststellungs- und Satzungsbeschluss erneut vorzubereiten. Gleichzeitig ist die
damals zusätzlich durchgeführte eingeschränkte Beteiligung nochmals zu
genehmigen. Zur Einordnung in die Systematik des Flächennutzungsplanes 2013 ist
zudem für die Änderung des Flächennutzungsplanes die Bezeichnung 18. Änderung
des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 67. Änderung des Flächennutzungsplanes)
vorzunehmen.
Die damaligen Abwägungsunterlagen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Anlagen:
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Bebauungsplan
Nr. 151
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Abwägungsunterlagen