Betreff
18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 67. Änderung des Flächennutzungsplanes) und Bebauungsplan Nr. 151 "Westlich der Edewechter Landriehe",
Abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Vorbereitungeines erneuten Satzungs- und Feststellungsbeschlusses
Vorlage
2018/B III/2813
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 


Sachdarstellung:

Im Jahre 2006 wurde zur Vorbereitung vorrangig der Ansiedlung des Betriebes Geaplan an der Industriestraße zwischen Abwasserreinigungsanlage und Südstraße die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 151 „Westlich der Edewechter Landriehe“ eingeleitet. Das Planverfahren wurde letztlich allerdings lediglich bis zum Satzungs- und Festellungsbeschluss gebracht. Die abschließende Inkraftsetzung ist allerdings nicht erfolgt. Grund hierfür war das damalige Fehlen einer geruchsimmissionsschutzrechtlichen Voraussetzung, die zwar in Aussicht stand, zum Zeitpunkt des angestrebten Bauvorhabens der Fa. Geaplan tatsächlich noch nicht umgesetzt war. Hierbei handelte es sich um die Herstellung einer Abdeckung des sog. Bio-P-Beckens der benachbarten Abwasserreinigungsanlage. Nur bei Vorhandensein der Abdeckung kann dauerhaft gewährleistet werden, dass die einzuhalten Geruchsimmissionsgrenzwerte im Umfeld der Kläranlage nicht überschritten werden. Da die Umsetzung der Maßnahme in Aussicht stand und eine ordnungsgemäße Abwägung zu den übrigen Anregungen und Hinweisen aus den öffentlichen Beteiligungen erfolgt war, konnte seinerzeit der Landkreis Ammerland das vorrangig angestrebte Bauvorhaben der Fa. Geaplan an der Industriestraße auf Grundlage der sog. Planreife genehmigen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 151 ist (unmaßstäblich) der Anlage Nr. 1 zu entnehmen.

 

Da inzwischen die erforderlichen Maßnahmen an der Abwasserreinigungsanlage tatsächlich durchgeführt wurden, sollte das Planverfahren zur endgültigen Absicherung der planungsrechtlichen Situation nunmehr auch formell zum Abschluss gebracht werden.

 

Vergleichbar mit dem Bebauungsplan Nr. 123 „Gymnasium und Sportstätten am Göhlenweg“, bei dem seinerzeit noch das anhängige Planfeststellungsverfahren zu den Hochwasserschutzmaßnahmen in Süd Edewecht einer Inkraftsetzung entgegenstand, ist es aufgrund des eingetretenen Zeitablaufes zwischen damaliger Beschlussfassung und Inkraftsetzung erforderlich, erneut über die seinerzeit erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu beschließen und den Feststellungs- und Satzungsbeschluss erneut vorzubereiten. Gleichzeitig ist die damals zusätzlich durchgeführte eingeschränkte Beteiligung nochmals zu genehmigen. Zur Einordnung in die Systematik des Flächennutzungsplanes 2013 ist zudem für die Änderung des Flächennutzungsplanes die Bezeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 67. Änderung des Flächennutzungsplanes) vorzunehmen.

 

Die damaligen Abwägungsunterlagen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Ergänzung bzw. Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 151 wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 67. Änderung des Flächennutzungsplanes) und zum Bebauungsplan Nr. 151 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 11.09.2018 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (vormals 67. Änderung des Flächennutzungsplanes), der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151 „westlich der Edewechter Landriehe“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (vormals 67. Änderung des Flächennutzungsplanes) durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung -Ammerländer Teil- hinzuweisen.

 

 

 


Anlagen:

-       Bebauungsplan Nr. 151

-       Abwägungsunterlagen