Finanzierung:
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstücks Osterschepser Straße 13 in Osterscheps ist
an die Gemeinde Edewecht herangetreten, es möge der Bebauungsplan Nr. 17
dahingehend geändert werden, dass eine rückwärtige Bebauung auf seinem
Grundstück erleichtert wird. Der Antrag liegt als Anlage Nr. 1 bei.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17, der
diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet ausweist. Die überbaubaren
Grundstücksflächen sind entlang der Osterschepser Straße insgesamt sehr
zurückhaltend festgesetzt, so dass nicht nur das Grundstück Nr. 13 trotz
erheblicher Grundstücksgröße rückwärtig nur sehr eingeschränkt bebaut werden
kann. Da eine Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten nicht ohne eine Änderung
des Bebauungsplanes möglich ist, wäre zur Herstellung einheitlicher und
nachvollziehbarer städtebaulicher Grundzüge der gesamte gleichgelagerte Bereich
zu ändern.
Die Situation stellt sich als klassisches Beispiel für die Möglichkeit
einer angemessenen Innenentwicklung dar. Die Änderung des Bebauungsplanes
könnte somit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt
werden. Im Zuge der Planung wären insbesondere die Auswirkungen des
Verkehrslärms auf das Plangebiet zu prüfen und in der Bauleitplanung zu
berücksichtigen. Es würde sich auch die Möglichkeit eröffnen, die im
Arbeitskreis Dorfentwicklung für die Ortschaften formulierte Absicht, bei
Neuplanungen gestalterische Festsetzungen für Gebäude und Einfriedungen zu
entwickeln, in die Planung einzubinden. Die planerische Ist-Situation und ein
möglicher Änderungsbereich können der Anlage Nr. 2 entnommen werden.
Es wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, in einer
Anliegerversammlung zunächst den von einer möglichen Änderung des
Bebauungsplanes betroffenen Eigentümern die Rahmenbedingungen einer
Bebauungsplanänderung, einschließlich der finanziellen Aspekte (Planungskosten,
Infrastrukturbeitrag) zu erläutern und ein Votum zu einer Änderung einzuholen.
Mit dem Ergebnis der Anliegerversammlung wird die Verwaltung dann in
einer der kommenden Sitzung wieder auf den Ausschuss zukommen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
vor der Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 in Osterscheps eine Anliegerversammlung
durchzuführen, um den betroffenen
Eigentümern die Rahmenbedingungen einer Bebauungsplanänderung, einschließlich
der finanziellen Aspekte (Planungskosten, Infrastrukturbeitrag) zu erläutert
und ein Votum zu einer Änderung einzuholen.
Danach ist die Angelegenheit
dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen wieder vorzulegen.
Anlagen:
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Antrag
-
Planerische
Ist-Situation und möglicher Geltungsbereich einer Änderung