Ergebisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.05.2018 nach
vorheriger Beratung im Bauausschuss am 08.05.2018 letztmalig mit der Ausweisung
eines Baugebietes am Lindendamm in Osterscheps befasst und die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren zu den Vorentwürfen (siehe Anlage Nr. 1)
wurde zwischenzeitlich vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 durchgeführt. Von privater
Seite wurden hierbei keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.
Von fachbehördlicher Seite wurden allerdings umfangreiche Hinweise
vorgetragen. Neben einer Reihe unproblematischer Hinweise ergeben sich aus den
Stellungnahmen auch für den weiteren Planungsfortschritt maßgebliche
Anforderungen. Die Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Es ergeben sich insbesondere zu folgenden Belangen konkrete Auswirkungen
auf das Planverfahren sowohl in zeitlicher als auch wirtschaftlicher Hinsicht:
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Artenschutz
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Waldumwandlung
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Oberflächenentwässerung
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Denkmalschutz.
Zur besseren Übersicht werden in der folgenden Tabelle die einzelnen
Belange kurz erläutert, die erforderlichen Schritte benannt sowie deren
Auswirkungen auf die Planung skizziert:
Belang Artenschutz |
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Problem: |
Von der unteren Naturschutzbehörde
wird die Durchführung einer speziellen Artenschutzprüfung (sAP) gefordert
(Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien). |
Lösung: |
Die Forderung kann nicht
zurückgewiesen werden. Es ist eine sAP durchzuführen. Das Planungsbüro wäre
entsprechend zu beauftragen |
Auswirkung
auf die Planung: |
Die Durchführung der sAP
erhöht die Planungskosten um rd. 11.500 €. Weiter löst sie aber eine
Zeitverzögerung von mind. 1 Jahr aus, da die genannten Arten über einen
Zeitraum vom Frühjahr bis Herbst kartiert werden müssen. |
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Belang Waldumwandlung |
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Problem: |
Bei dem Bewuchs im
Plangebiet handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um Wald. Bei Bebauung der
Fläche ist eine sog. Waldumwandlung durchzuführen, in deren Zuge an anderer
Stelle Ersatz geschaffen werden muss. |
Lösung: |
Durchführung einer
Ersatzaufforstung auf einer Fläche von 1,1 ha. |
Auswirkung
auf die Planung: |
In Abstimmung mit den
Fachbehörden ist eine geeignete Aufforstungsfläche zu bestimmen. In
zeitlicher Hinsicht ließe sich dies parallel zum weiteren Verfahren klären.
Durch die Ersatzaufforstung werden zusätzliche Kosten für die
Aufforstungsarbeiten und ggf. Grunderwerb ausgelöst. |
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Belang Oberflächenentwässerung |
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Problem: |
Durch die Ammerländer
Wasseracht wird eine über die eigentlichen Belange des Baugebietes
hinausgehende Neuordnung der Oberflächenentwässerung im Bereich des
Wasserzuges „Am Lindendamm“ angestrebt. Auch wenn das Baugebiet streng
genommen auch ohne die Umsetzung einer umfassenden Neuordnung durchführbar
wäre, bietet sich – auch mit Blick auf die übrigen Flächen im Einzugsgebiet –
eine Neuregelung bereits zum jetzigen Zeitpunkt an. Hierzu sind allerdings
noch weitere Vorabstimmungen vorzunehmen. |
Lösung: |
Gemeinsame Abstimmung der
von der Ammerländer Wasseracht vorgesehenen wasserbaulichen Maßnahmen mit der
unteren Wasserbehörde, der Gemeinde einschließlich des Ing.-Büro Frilling
sowie der Anlieger |
Auswirkungen
auf die Planung: |
Derzeit wird von der
Ammerländer Wasseracht ein Terminvorschlag vorbereitet. In zeitlicher
Hinsicht könnte eine Planung parallel zum weiteren Verfahren bis zum
Satzungsbeschluss erarbeitet werden. |
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Belang Denkmalschutz |
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Problem: |
Das Nds. Landesamt für
Denkmalpflege weist darauf hin, dass davon ausgegangen werden muss, dass sich
im südlichen Teil des Plangebietes untertägig Reste zweier Schanzen aus
Erdwällen mit Palisade sowie einer Landwehr befinden. Diese Reste wären als
Bodendenkmal geschützt. |
Lösung: |
Vergleichbar mit dem
Vorgehen auf dem Edewechter Esch im Zuge der Baugebietsausweisung für das
Baugebiet „Hoher Esch“ wäre für das Plangebiet in einem ersten Schritt eine
archäologische Voruntersuchung vorzunehmen. Hierfür wäre eine entsprechende
Fachfirma zu beauftragen. |
Auswirkung
auf die Planung: |
Durch die archäologische
Voruntersuchung wird es zu einer mehrmonatigen Verzögerung der weiteren
Planungsschritte kommen. Hinzu kommt, dass für eine Voruntersuchung mit
Kosten im fünfstelligen Bereich zu rechnen sein wird. |
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass insbesondere aufgrund der
Belange des Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes die vorliegende Planung
derzeit noch nicht auslegungsreif ist. Es ist außerdem fraglich, inwieweit sich
unter Beachtung aller Belange für das Plangebiet in wirtschaftlicher Hinsicht
ein tragbares Baugebiet entwickeln lassen kann. Soweit die Prüfung der
Wirtschaftlichkeit zu einem positiven Ergebnis kommt, sollten die oben
genannten Lösungsansätze mit dem Ziel verfolgt werden, bis zur nächsten Sitzung
des Bauausschusses die Planung auslegungsreif vorzubereiten.
Bei dieser Gelegenheit kann auch berichtet werden, dass von Seiten der
Eigentümerin des Grundstückes Holtanger Straße 7 Interesse besteht, für eine
Bauzeile entlang der Holtanger Straße Baugrundstücke zu entwickeln. Hieraus
könnten insgesamt 7 bis 8 Baugrundstücke resultieren. Der entsprechende Antrag
sollte ebenfalls in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten werden.
Beschlussvorschlag:
Anlagen:
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Vorentwurf
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Stellungnahmen