Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation beim Schul- und Kindergartenstandort Friedrichsfehn,
Durchführung einer 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Bring- und Holzone"
Vorlage
2018/B III/2779
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

Der Bereich um die Grund- und Oberschule in Friedrichsfehn hat sich in den 1960er Jahren entwickelt. Die ersten Gebäude auf dem Schulgelände wurden 1962 gebaut und mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9 hat sich rings um die Schule eine Wohnsiedlung entwickelt. Der Ort Friedrichsfehn ist seitdem stark gewachsen und der Schulstandort musste regelmäßig erweitert werden, um den wachsenden Schülerzahlen gerecht werden zu können. Aktuell sind die Kapazitäten der Grund- und Oberschule im hohen Maße ausgelastet, so dass momentan auch die nächste Erweiterung der Schule erarbeitet wird.

 

Die wachsende Anzahl der Schülerinnen und Schüler hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf das Schulgelände. Mit ihnen steigt auch der Ziel- und Quellverkehr zum Unterrichtsbeginn und -schluss. Der Schulbusverkehr wird derzeit über den neu angelegten Buswendeplatz an der Kreisstraße 140 „Dorfstraße“ geführt und gestaltet sich flüssig und sicher. Der restliche Bring- und Holverkehr, wozu heutzutage auch ein hoher Prozentsatz an KFZ gehört, wickelt sich dagegen überwiegend über die Straßen der Wohnsiedlung ab. Die Gemeindestraßen innerhalb des Wohngebiets, hierzu zählen vor allem der Fasanenweg, Sperberweg, Buchenweg, die Straße Alte Weide sowie die jeweiligen Nebenstraßen, haben nach wie vor den Ausbauzustand der 60er Jahre. Dieser ist nicht auf das heutige Verkehrsaufkommen ausgelegt. Insbesondere der Trend der letzten Jahre, dass stetig mehr Schülerinnen und Schülern von Eltern mit dem Auto zur Schule gefahren und auch wieder abgeholt werden, hat die Situation um den Schulstandort laufend verschärft.

 

Aktuelle Situationsanalyse im Siedlungsbereich

Derzeit lassen sich in Verbindung mit der Schule primär drei konfliktträchtige Verkehrsströme erkennen. Zunächst lässt sich Hol- und Bringverkehr auf der Schulstraße, von der Friedrichsfehner Straße kommend, erkennen. Diese Straße wurde vor wenigen Jahren saniert und mit Stellflächen auf der Fahrbahn versehen. Hier fahren Eltern aus nördlicher Richtung bis zur Schule, nutzen dort die Wendemöglichkeit und fahren wieder über die Schulstraße zur Friedrichsfehner Straße. Begegnungsverkehr ist hier nur dann möglich, wenn die Stellplätze auf der Straße nicht genutzt werden.

 

Von der Friedrichsfehner Straße kommend nutzen ebenfalls zahlreiche Autos die Straße „Alte Weide“ um über den Buchenweg zum Parkplatz an der Schule zu gelangen. Dieser wird außerdem noch aus südlicher Richtung von der Dorfstraße über den Fasanen- und Sperberweg frequentiert. Ferner strömen aus dem Süden kommend zahlreiche Autos über den Fasanenweg und den anschließenden Sperberweg in Richtung Grund- und Oberschule.

 

Zusätzlich zu den Kraftfahrzeugen nutzen auch Fuß- und Radfahrer die Siedlungsstraßen, um zur Schule zu gelangen. Da die Straßen in der Tempo 30 Zone nicht über ein Hochbord verfügen, nutzen alle Personen berechtigterweise die Fahrbahn.

 

Problemstellungen

Durch die beschriebenen Verkehrsströme kommt es aufgrund der Anzahl an gleichzeitig vor der Schule aufeinandertreffenden Verkehrsteilnehmer zu Konflikten. Diese lassen sich wie folgt benennen:

 

·         Hol- und Bringverkehr per PKW

Wie oben ausgeführt, führt insbesondere das weiter wachsende Bedürfnis der Eltern, ihr Kind individuell per PKW bis vor die Türen der Schule bringen zu wollen zu verkehrlichen Problemen. Die Straßen im Siedlungsbereich lassen einen schadlosen Begegnungsverkehr ohne die Nutzung der Berme kaum zu. Verengt wird die Straße durch parkende Fahrzeuge und die Leitpfosten, die zum Schutz der Straßenberme vor den negativen Folgen einer dauerhaften Nutzung durch Befahren und Parken aufgestellt wurden, was insbesondere in der nassen Jahreszeit laufend zu starken Schäden an der Berme geführt hat. Bei hoher Auslastung, insbesondere kurz vor Schulbeginn, ist ein flüssiger Verkehrsablauf nicht gegeben.

 

Besonders kritisch ist die Situation am Parkplatz der Grund- und Oberschule. Dieser Zielpunkt ist vom Verkehr stark betroffen. Hier kommen die Verkehrsströme aus nördlicher und südlicher Richtung zusammen. Neben Schülern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu Schule kommen, treffen hier fließender Verkehr auf Parkraumsuchende und auch rückwärts ausparkender Verkehr aufeinander. Zusätzlich sind die Kapazitäten des Parkplatzes nicht mehr ausreichend, um das Schulpersonal und die Eltern gleichzeitigt aufzunehmen. Die Knappheit an Stellplätzen staut den Verkehr und erhöht so die ohnehin unübersichtliche Situation, da keine Wegeführung oder Verkehrsleitung vorhanden ist. Die Situation erfordert ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer.

 

·         Fußgänger und Radfahrer

Neben den Fahrzeugen nutzen natürlich auch eine hohe Anzahl an Radfahrer und Fußgänger zu den beschrieben Zeiten die Zuwegungen und teilen sich die Fahrbahnen mit den stärkeren Verkehrsteilnehmern. Bei den Fußgängern und Radfahrern handelt es sich vornehmlich um Schülerinnen und Schüler verschiedenster Altersgruppen. Deren Schulwegsicherheit ist ohnehin durch die erläuterten unübersichtlichen Situationen gemindert. Hinzu kommt, dass die Schüler zumeist in Pulkbewegungen zur Schule gelangen. Innerhalb dieser bedingen sich die Kinder und Jugendlichen gegenseitig, was sich nachweislich negativ auf die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr auswirkt. Unmittelbar vor der Schule, also auch beim KFZ-Stellplatz, trifft eine große Menge an Fußgängern und Radfahrern aufeinander. Die Kinder erkennen Freunde und Bekannte und beginnen bereits im öffentlichen Verkehrsraum miteinander zu interagieren. Hier ist das Ablenkungspotenzial am größten. Dabei treffen Sie auf die Kraftfahrzeuge des Stellplatzes an der Sporthalle sowie auf die des Sperberweges.

 

Die oben beschriebenen drastischen Verhältnisse werden durch die zunehmenden Beschwerden der direkten Wohnanlieger bestätigt. Für diese kommt neben obig genannten Problemen noch Beeinträchtigungen durch individuelles Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer hinzu, die die Grundstückszufahren als Haltefläche nutzen und hierdurch blockieren.

 

Am 15.11.2017 fand aufgrund der vermehrten Hinweise ein Vor-Ort-Termin mit den Anliegern und Vertretern des CDU-Gemeindeverbandes Edewecht statt, bei dem sich die beschriebene Situation bestätigt hat. Ferner wurde dies auch bei weiteren Terminen im Frühjahr 2018 beobachtet.

 

Zu erkennen ist, dass die Betroffenheiten der Personen unterschiedlicher Natur sind. Herauszustellen sind dabei die Fußgänger und Radfahrer. Bei diesen birgt die reduzierte Verkehrssicherheit zur Hauptverkehrszeit das höchste Sicherheitsrisiko. Die CDU Ratsfraktion hat in Reaktion auf die Situation bereits im November 2017 beantragt, ein Konzept zu entwerfen, welches nach Umsetzung die Sicherheit insbesondere für die Fußgänger und Radfahrer erhöht. 

 

Veränderungsmöglichkeiten

Die beschriebe Situation birgt schon heute Risiken. Zu erkennen ist, dass eine Verschärfung der Situation, welche durch die Erweiterung des Schulstandortes bei gleichen Rahmenbedingungen eintreten würde, nicht hingenommen werden kann. Zur Verbesserung der Situation gibt es mehrere Optionen:

 

·         Ausweitung der öffentlichen Verkehrsflächen

Die Konflikte beim Begegnungsverkehr und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer würden durch eine umfassende Neugestaltung der Straßen im Siedlungsbereich um die Schule reduziert werden. Bei einer Verbreiterung der Fahrbahn und Schaffung von niveaugleichen Seitenbereichen für Fußgänger und Radfahrer würde sich ohne weitere Änderung der Verkehr bei rechtstreuem Verhalten der Teilnehmer harmonisieren. Hierfür wären umfangreiche und sehr kostenintensive Arbeiten erforderlich. Für eine effiziente Verbesserung durch eine derartige Maßnahme bietet der Straßenraum vor Ort allerdings nicht durchgängig genügend Fläche.

 

·         Veränderung der Verkehrsführung

Mit einer einheitlichen Führung des Kraftfahrzeugverkehrs würde sich der Begegnungsverkehr deutlich reduzieren lassen. Dies würde ein Ausweichen auf die Berme mindern. Ferner müssen die schwächeren Verkehrsteilnehmer nur aus einer bestimmten Richtung mit Autos rechnen und die Ein- und Abfahrt auf den Stellplatz an der Grund- und Oberschule könnten systematischer und damit übersichtlicher verlaufen. Diese Lösung bedarf verkehrsbehördlicher Anordnungen, deren Erlass durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland ergehen muss. Zu Bedenken ist hierbei aber, dass eine derartige Vorgehensweise letztlich die Problemlage hinsichtlich der absolut auftretenden Verkehrsbelastung und damit der gerade als hochproblematisch erkannten Anzahl  an Halte- und Park- sowie Parkraumsuchverkehren aufgrund der Hol- und Bringverkehre verringern würde. Das Problem der Schaffung zusätzlicher Aufstellflächen müsste zusätzlich gelöst werden. Hierfür steht bei den derzeitigen Zugängen zum Schulgelände aber der nötige Raum nicht zur Verfügung, so dass diese Maßnahme allein nicht geeignet wäre, die Probleme effizient zu beseitigen.

 

·         Umgestaltung der aktuellen Parkfläche an der Grund- und Oberschule

Derzeit teilen sich Lehrkräfte und Eltern einen Stellplätz nördlich der Schule. Dieser wurde bisher nicht nennenswert erweitert und kann die derzeitigen Verkehre nicht aufnehmen. Da die Autos auch ungesteuert auf diesen Parkplatz zufahren, kommt es zu einer unübersichtlichen Situation mit entsprechendem Unfallpotenzial. Eine Veränderung und Erweiterung des Stellplatzangebotes ist Bestandteil der aktuellen Erweiterungsplanung der Schule.

 

·         Verlagerung (eines Teils) des Hol- und Bringverkehrs

Eine effiziente Verbesserung der Situation könnte durch eine Auslagerung der elterlichen Hol- und Bringdienste erzielt werden. Wenn eine Hol- und Bringzone abseits der Siedlung eingerichtet wird, kann dieser Verkehr auch keine Konflikte im Siedlungsbereich verursachen. Natürlich kann nicht mit einer Annahme dieser Zone von allen Eltern gerechnet werden. Jedoch kann bei entsprechender Dimensionierung und Gestaltung von einer regen Nutzung ausgegangen werden, da eine solche Zone auch die Situation für den jeweiligen Autofahrer verbessert. Insbesondere würde dies zu einer deutlichen Entflechtung der Verkehre zwischen stärkeren und schwächeren Verkehrsteilnehmern führen und damit einen hohen Sicherheitsaspekt erfüllen.

 

Bis auf die gänzliche Neugestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes – für den wie oben ausgeführt letztlich kein ausreichender Raum zur Verfügung steht – lassen sich die anderen Optionen mit vergleichsweise vertretbarem Aufwand umsetzen. Durch die sich in letzter Zeit deutlich zugespitzte Situation ist vorrangig eine kurzfristige Lösung mit größtmöglicher Effizienz anzustreben, welche positiv für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer ist. Wie oben herausgearbeitet ist dies am ehesten – sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit – durch die Einrichtung einer Bring- und Holzone zu erreichen. Längerfristig ist trotzdem durch weitere Maßnahmen auch für die übrigen Betroffenen Abhilfe zu verschaffen, um im Endergebnis eine ganzheitliche kombinierte Lösung zu erzielen.

 

Aktuelle Gestaltungschancen

 

Verkehrliche Belange

Wie bereits erläutert, kann sich eine Erweiterung des Stellplatzangebotes unmittelbar an der Grund- und Oberschule positiv auswirken. Diese Option wurde bereits im Arbeitskreis Schule besprochen und wird bei den aktuellen Erweiterungsplanungen des Schulstandortes Friedrichsfehn berücksichtigt.

 

Ferner wird durch die Verwaltung derzeit geprüft, inwieweit der Zu- und Abfluss der vielen Autos gesteuert werden kann. Hierzu wird derzeit ermittelt an welchen Stellen konkret welche Anordnungen anzustreben wären. Dies ist mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises als für die verkehrsbehördlichen Anordnungen zuständige Stelle eng abzustimmen. Hierfür wird derzeit durch die Gemeinde ein Verkehrskonzept für den Siedlungsbereich erstellt um die positiven Auswirkungen fachlich nachzuweisen. Das beauftragte Büro Ingenieursgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert aus Hannover hat seinerzeit auch die Planung für den neuen Buswendeplatz an der Dorfstraße durchgeführt. Mitarbeiter des Büros waren bereits vor Ort und haben auch erste Datenerhebungen durchgeführt. Sobald Ergebnisse des Konzeptes vorliegen, wird hierüber berichtet.

 

Auch die Schaffung einer Hol- und Bringzone, welche von den Eltern angesteuert werden kann, wurde seitens der Verwaltung eingehend geprüft. Genauer wurde hierfür eine Fläche an der Straße „Zur Sportwiese“, nahe der Sportstätte sowie die Errichtung einer Haltebucht am Kindergarten Friedrichsfehn in Augenschein genommen. Andere gemeindeeigene Flächen wiesen sonst nicht den erforderlichen Raumbedarf auf oder es konnte keine Erschließung erstellt werden. Letztlich stellte sich die Fläche an der Sportstätte als nicht zweckdienlich heraus, da diese zu weit von der Schule entfernt ist und zu erwarten ist, dass er daher nicht von den Eltern angenommen werden würde. Die Einrichtung einer Haltebucht auf dem Areal des Kindergartens scheiterte an der fehlenden Zuwegung zur Dorfstraße. 

 

Auch private Flächen wurden auf ihre Eignung hin überprüft. So wurde vor mehreren Wochen das Grundstück Dorfstraße 30 (Flurstücke 41/4, 41/36 und 45/7 der Flur 28) veräußert. Dieses bietet von der Größe her den erforderlichen Platz, ist aber nicht so zentral gelegen wie z.B. das angrenzende Grundstück Dorfstraße 28, das rückwärtig an einen zentralen Bereich des Schul- und Kindergartenstandortes Friedrichsfehn anschließt. Der Ankauf dieses Grundstückes wurde durch die Verwaltung intensiv geprüft. Aufgrund der oben beschriebenen Gründe, die es für die Einrichtung einer Bring- und Holzone als nicht gut geeignet erscheinen lassen, wurde von der Vorbereitung einer Ausübung des Vorkaufsrechtes abgesehen.

 

Nunmehr wurde auch das Grundstück Dorfstraße 28 (Flurstücke 41/47 und 45/8 der Flur 28) veräußert. Hierfür ist mit Datum vom 05.07.2018 die Auskunft über das Bestehen eines Vorkaufsrechtes beantragt worden. Innerhalb von zwei Monaten hat die Gemeinde sich hierzu zu äußern und kann innerhalb dieser Frist auch eine Bauleitplanung soweit vorantreiben, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorkaufrechtes gegeben sind. Ein freiwilliger Verkauf kommt für die Eigentümer dieser Grundstücke nicht in Betracht. Entsprechende Kaufangebote der Gemeinde wurden nicht akzeptiert.

 

Die Möglichkeit, auf dem jetzt zum Verkauf stehenden Grundstück Dorfstraße 28 eine Hol- und Bringzone einzurichten, wurde mit dem für das Verkehrskonzept beauftragten Ingenieurbüro Dr.-Ing. Schubert erörtert. Seitens des Büros wurde geprüft, ob eine solche Zone auf dem Grundstück in rein räumlicher wie auch verkehrstechnischer Hinsicht geschaffen werden kann und ob sich dieses auch entsprechend positiv auf die bestehenden Probleme auswirkt. Ausweislich der Anlage 1 ist der erforderliche Raumbedarf auf dem Grundstück vorhanden. Verkehrstechnisch sowie verkehrsrechtlich wird die Umsetzbarkeit als positiv bewertet. Die als Anlage 2 angefügte verkehrsplanerische Beurteilung zeigt, dass die Errichtung einer Hol- und Bringzone an dieser Stelle auch gegenüber anderen Standorten vorzugswürdig ist.

 

 

Wesentliche Belange der öffentlichen Sicherheit

Über die vergangenen Jahrzehnte hat sich der Schul- und Kindergartenstandort laufend vergrößert. Mit der Oberschule, der Grundschule sowie den Kindergärten werden dort 795 Kinder und Jugendliche unterrichtet und betreut. Hinzu kommen 91 Lehr- und Erziehungskräfte einschließlich der Reinigungs- und Hauswartkräfte. Zuletzt ist mit der Errichtung der Mensa, die gleichzeitig als Versammlungsstätte für bis zu 200 Personen dient ein weiterer Komplex hinzugekommen, der im Brand-, Amok- oder sonstigem Unglücksfall über die oben genannten Wohnstraßen erreicht werden muss. Durch die Schaffung einer direkten Zuwegung von der klassifizierten Straße „Dorfstraße“ aus, wäre eine Zugänglichkeit des gesamten Areals über eine ausreichend dimensionierte Rettungsfläche möglich. Es könnte im Alarmfall hierdurch sowohl die Zugriffszeit als auch die Erreichbarkeit mit großem Rettungsgerät von Feuerwehr sowie Sicherheits- und sonstigen Rettungskräften erheblich verbessert werden. Die Nutzung der für die großdimensionierten und schweren Rettungsfahrzeuge eigentlich nur unzureichend ausgelegten Wohnstraßen wäre nicht weiter erforderlich. Außerdem wäre die Problematik von Engstellen aufgrund des Ausbauzustandes sowie aufgrund parkender Fahrzeuge für die Rettungskräfte ausgeräumt. Aus diesen Gründen wird die Einrichtung einer direkten Zufahrt auf das Gelände von der Dorfstraße kommend auch von der örtlichen Feuerwehr als sinnvoll und erstrebenswert eingestuft. Dies hat die Erörterung der Thematik mit dem Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichsfehn ergeben.

 

Da sich mit dem Grundstück eine konkrete und kurzfristige Möglichkeit ergibt, eine wirksame Verbesserung der Situation sowohl in verkehrlicher als auch mit Blick auf die generelle öffentliche Sicherheit zu erreichen, sind durch das Planungsbüro Lux den als Anlage 3 angefügten Planungsentwurf erstellt worden, um bauleitplanerisch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den genannten Flurstücken festzusetzen. Sofern in der 35. Kalenderwoche mit der öffentlichen Auslegung der Planung begonnen wird, sind die Voraussetzungen für die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechtes gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB gegeben.

 

Verfahren

Diese Planung kann auch im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Dieses Instrument dient nicht nur zur Erleichterung einer Innenverdichtung von Siedlungen, sondern auch der Entwicklung von Stadt- und Ortszentren. Die Gemeinde Edewecht hat als Planungsbehörde die Verantwortung für die städtebauliche Ordnung. Damit muss die Gemeinde auch dafür Sorge tragen, dass die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur, sowohl sozialer als auch verkehrlicher Art, dem Stand der Technik entsprechend konfliktarm geschehen kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen gewachsenen Siedlungsbereich, welcher sich im Laufe der Jahre erweitert und verdichtet hat. Die Kapazitäten des Schulstandortes und die der öffentlichen Straße haben sich nicht gleichermaßen entwickelt. Um den Nutzern der öffentlichen Grund- und Hauptschule, mithin der Allgemeinheit, eine angemessene Infrastruktur zu bieten, müssen vorhandene Bereich des Siedlungsgebiets der vorangeschrittenen inneren Entwicklung angepasst werden. Dies kann, wie ausgeführt über eine Fläche für die Allgemeinheit „Hol- und Bringzone“ erreicht werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Planungsvariante __ gekennzeichnete Bereich (Anlage __ zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 14.08.2018) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentliche Auslegung des Entwurf der Planungsvariante __ gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

 

  1. Bezüglich des Kaufvertrages über das Grundstück „Dorfstraße 28“ Flurstücke 41/37 und 45/8 der Flur 28, Vertrag Nr. 645 der Urkundenrolle für 2018 des Bezirkes des Oberlandesgerichts Oldenburg, übt die Gemeinde Edewecht während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung das Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zur Schaffung einer öffentlichen „Hol- und Bringzone“ für die Grund- und Oberschule Friedrichsfehn aus.

 

 


Anlagen:

·         Systemskizze Hol- und Bringzone

·         Verkehrsplanerische Beurteilung

·         Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9