Durchführung einer 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Bring- und Holzone"
Sachdarstellung:
Der Bereich um die Grund- und Oberschule in Friedrichsfehn hat sich in
den 1960er Jahren entwickelt. Die ersten Gebäude auf dem Schulgelände wurden
1962 gebaut und mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9 hat sich rings um
die Schule eine Wohnsiedlung entwickelt. Der Ort Friedrichsfehn ist seitdem
stark gewachsen und der Schulstandort musste regelmäßig erweitert werden, um
den wachsenden Schülerzahlen gerecht werden zu können. Aktuell sind die
Kapazitäten der Grund- und Oberschule im hohen Maße ausgelastet, so dass
momentan auch die nächste Erweiterung der Schule erarbeitet wird.
Die wachsende Anzahl der Schülerinnen und Schüler hat jedoch nicht nur
Auswirkungen auf das Schulgelände. Mit ihnen steigt auch der Ziel- und
Quellverkehr zum Unterrichtsbeginn und -schluss. Der Schulbusverkehr wird
derzeit über den neu angelegten Buswendeplatz an der Kreisstraße 140
„Dorfstraße“ geführt und gestaltet sich flüssig und sicher. Der restliche
Bring- und Holverkehr, wozu heutzutage auch ein hoher Prozentsatz an KFZ
gehört, wickelt sich dagegen überwiegend über die Straßen der Wohnsiedlung ab.
Die Gemeindestraßen innerhalb des Wohngebiets, hierzu zählen vor allem der
Fasanenweg, Sperberweg, Buchenweg, die Straße Alte Weide sowie die jeweiligen
Nebenstraßen, haben nach wie vor den Ausbauzustand der 60er Jahre. Dieser ist
nicht auf das heutige Verkehrsaufkommen ausgelegt. Insbesondere der Trend der
letzten Jahre, dass stetig mehr Schülerinnen und Schülern von Eltern mit dem
Auto zur Schule gefahren und auch wieder abgeholt werden, hat die Situation um
den Schulstandort laufend verschärft.
Aktuelle Situationsanalyse
im Siedlungsbereich
Derzeit lassen sich in Verbindung mit der Schule primär drei
konfliktträchtige Verkehrsströme erkennen. Zunächst lässt sich Hol- und
Bringverkehr auf der Schulstraße, von der Friedrichsfehner Straße kommend,
erkennen. Diese Straße wurde vor wenigen Jahren saniert und mit Stellflächen
auf der Fahrbahn versehen. Hier fahren Eltern aus nördlicher Richtung bis zur
Schule, nutzen dort die Wendemöglichkeit und fahren wieder über die Schulstraße
zur Friedrichsfehner Straße. Begegnungsverkehr ist hier nur dann möglich, wenn
die Stellplätze auf der Straße nicht genutzt werden.
Von der Friedrichsfehner Straße kommend nutzen ebenfalls zahlreiche Autos
die Straße „Alte Weide“ um über den Buchenweg zum Parkplatz an der Schule zu
gelangen. Dieser wird außerdem noch aus südlicher Richtung von der Dorfstraße
über den Fasanen- und Sperberweg frequentiert. Ferner strömen aus dem Süden kommend
zahlreiche Autos über den Fasanenweg und den anschließenden Sperberweg in
Richtung Grund- und Oberschule.
Zusätzlich zu den Kraftfahrzeugen nutzen auch Fuß- und Radfahrer die
Siedlungsstraßen, um zur Schule zu gelangen. Da die Straßen in der Tempo 30 Zone
nicht über ein Hochbord verfügen, nutzen alle Personen berechtigterweise die
Fahrbahn.
Problemstellungen
Durch die beschriebenen Verkehrsströme kommt es aufgrund der Anzahl an
gleichzeitig vor der Schule aufeinandertreffenden Verkehrsteilnehmer zu Konflikten.
Diese lassen sich wie folgt benennen:
·
Hol-
und Bringverkehr per PKW
Wie oben ausgeführt, führt insbesondere das
weiter wachsende Bedürfnis der Eltern, ihr Kind individuell per PKW bis vor die
Türen der Schule bringen zu wollen zu verkehrlichen Problemen. Die Straßen im
Siedlungsbereich lassen einen schadlosen Begegnungsverkehr ohne die Nutzung der
Berme kaum zu. Verengt wird die Straße durch parkende Fahrzeuge und die
Leitpfosten, die zum Schutz der Straßenberme vor den negativen Folgen
einer dauerhaften Nutzung durch Befahren und Parken aufgestellt wurden, was
insbesondere in der nassen Jahreszeit laufend zu starken Schäden an der Berme
geführt hat. Bei hoher Auslastung,
insbesondere kurz vor Schulbeginn, ist ein flüssiger Verkehrsablauf nicht gegeben.
Besonders kritisch ist die Situation am
Parkplatz der Grund- und Oberschule. Dieser Zielpunkt ist vom Verkehr stark
betroffen. Hier kommen die Verkehrsströme aus nördlicher und südlicher Richtung
zusammen. Neben Schülern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu Schule kommen,
treffen hier fließender Verkehr auf Parkraumsuchende und auch rückwärts
ausparkender Verkehr aufeinander. Zusätzlich sind die Kapazitäten des
Parkplatzes nicht mehr ausreichend, um das Schulpersonal und die Eltern
gleichzeitigt aufzunehmen. Die Knappheit an Stellplätzen staut den Verkehr und
erhöht so die ohnehin unübersichtliche Situation, da keine Wegeführung oder
Verkehrsleitung vorhanden ist. Die Situation erfordert ein Höchstmaß an
Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer.
·
Fußgänger
und Radfahrer
Neben den Fahrzeugen nutzen natürlich auch
eine hohe Anzahl an Radfahrer und Fußgänger zu den beschrieben Zeiten die
Zuwegungen und teilen sich die Fahrbahnen mit den stärkeren
Verkehrsteilnehmern. Bei den Fußgängern und Radfahrern handelt es sich
vornehmlich um Schülerinnen und Schüler verschiedenster Altersgruppen. Deren
Schulwegsicherheit ist ohnehin durch die erläuterten unübersichtlichen
Situationen gemindert. Hinzu kommt, dass die Schüler zumeist in Pulkbewegungen
zur Schule gelangen. Innerhalb dieser bedingen sich die Kinder und Jugendlichen
gegenseitig, was sich nachweislich negativ auf die Aufmerksamkeit im
Straßenverkehr auswirkt. Unmittelbar vor der Schule, also auch beim
KFZ-Stellplatz, trifft eine große Menge an Fußgängern und Radfahrern
aufeinander. Die Kinder erkennen Freunde und Bekannte und beginnen bereits im
öffentlichen Verkehrsraum miteinander zu interagieren. Hier ist das
Ablenkungspotenzial am größten. Dabei treffen Sie auf die Kraftfahrzeuge des
Stellplatzes an der Sporthalle sowie auf die des Sperberweges.
Die oben beschriebenen drastischen Verhältnisse werden durch die
zunehmenden Beschwerden der direkten Wohnanlieger bestätigt. Für diese
kommt neben obig genannten Problemen
noch Beeinträchtigungen durch individuelles Fehlverhalten der
Verkehrsteilnehmer hinzu, die die Grundstückszufahren als Haltefläche nutzen
und hierdurch blockieren.
Am 15.11.2017 fand aufgrund der vermehrten Hinweise ein Vor-Ort-Termin
mit den Anliegern und Vertretern des CDU-Gemeindeverbandes Edewecht statt, bei
dem sich die beschriebene Situation bestätigt hat. Ferner wurde dies auch bei
weiteren Terminen im Frühjahr 2018 beobachtet.
Zu erkennen ist, dass die Betroffenheiten der Personen unterschiedlicher
Natur sind. Herauszustellen sind dabei die Fußgänger und Radfahrer. Bei diesen
birgt die reduzierte Verkehrssicherheit zur Hauptverkehrszeit das höchste
Sicherheitsrisiko. Die CDU Ratsfraktion hat in Reaktion auf die Situation
bereits im November 2017 beantragt, ein Konzept zu entwerfen, welches nach
Umsetzung die Sicherheit insbesondere für die Fußgänger und Radfahrer
erhöht.
Veränderungsmöglichkeiten
Die beschriebe Situation birgt schon heute Risiken. Zu erkennen ist, dass
eine Verschärfung der Situation, welche durch die Erweiterung des
Schulstandortes bei gleichen Rahmenbedingungen eintreten würde, nicht
hingenommen werden kann. Zur Verbesserung der Situation gibt es mehrere Optionen:
·
Ausweitung
der öffentlichen Verkehrsflächen
Die Konflikte beim Begegnungsverkehr und die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer würden durch eine umfassende Neugestaltung
der Straßen im Siedlungsbereich um die Schule reduziert werden. Bei einer
Verbreiterung der Fahrbahn und Schaffung von niveaugleichen Seitenbereichen für
Fußgänger und Radfahrer würde sich ohne weitere Änderung der Verkehr bei
rechtstreuem Verhalten der Teilnehmer harmonisieren. Hierfür wären umfangreiche
und sehr kostenintensive Arbeiten erforderlich. Für eine effiziente
Verbesserung durch eine derartige Maßnahme bietet der Straßenraum vor Ort
allerdings nicht durchgängig genügend Fläche.
·
Veränderung
der Verkehrsführung
Mit einer einheitlichen Führung des
Kraftfahrzeugverkehrs würde sich der Begegnungsverkehr deutlich reduzieren
lassen. Dies würde ein Ausweichen auf die Berme mindern. Ferner müssen die
schwächeren Verkehrsteilnehmer nur aus einer bestimmten Richtung mit Autos
rechnen und die Ein- und Abfahrt auf den Stellplatz an der Grund- und
Oberschule könnten systematischer und damit übersichtlicher verlaufen. Diese
Lösung bedarf verkehrsbehördlicher Anordnungen, deren Erlass durch die
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland ergehen muss. Zu Bedenken ist
hierbei aber, dass eine derartige Vorgehensweise letztlich die Problemlage
hinsichtlich der absolut auftretenden Verkehrsbelastung und damit der gerade
als hochproblematisch erkannten Anzahl
an Halte- und Park- sowie Parkraumsuchverkehren aufgrund der Hol- und
Bringverkehre verringern würde. Das Problem der Schaffung zusätzlicher
Aufstellflächen müsste zusätzlich gelöst werden. Hierfür steht bei den
derzeitigen Zugängen zum Schulgelände aber der nötige Raum nicht zur Verfügung,
so dass diese Maßnahme allein nicht geeignet wäre, die Probleme effizient zu
beseitigen.
·
Umgestaltung
der aktuellen Parkfläche an der Grund- und Oberschule
Derzeit teilen sich Lehrkräfte und Eltern
einen Stellplätz nördlich der Schule. Dieser wurde bisher nicht nennenswert
erweitert und kann die derzeitigen Verkehre nicht aufnehmen. Da die Autos auch
ungesteuert auf diesen Parkplatz zufahren, kommt es zu einer unübersichtlichen
Situation mit entsprechendem Unfallpotenzial. Eine Veränderung und Erweiterung
des Stellplatzangebotes ist Bestandteil der aktuellen Erweiterungsplanung der
Schule.
·
Verlagerung
(eines Teils) des Hol- und Bringverkehrs
Eine effiziente Verbesserung der Situation
könnte durch eine Auslagerung der elterlichen Hol- und Bringdienste erzielt
werden. Wenn eine Hol- und Bringzone abseits der Siedlung eingerichtet wird,
kann dieser Verkehr auch keine Konflikte im Siedlungsbereich verursachen.
Natürlich kann nicht mit einer Annahme dieser Zone von allen Eltern gerechnet
werden. Jedoch kann bei entsprechender Dimensionierung und Gestaltung von einer
regen Nutzung ausgegangen werden, da eine solche Zone auch die Situation für
den jeweiligen Autofahrer verbessert. Insbesondere würde dies zu einer
deutlichen Entflechtung der Verkehre zwischen stärkeren und schwächeren
Verkehrsteilnehmern führen und damit einen hohen Sicherheitsaspekt erfüllen.
Bis auf die gänzliche Neugestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes – für
den wie oben ausgeführt letztlich kein ausreichender Raum zur Verfügung steht –
lassen sich die anderen Optionen mit vergleichsweise vertretbarem Aufwand
umsetzen. Durch die sich in letzter Zeit deutlich zugespitzte Situation ist
vorrangig eine kurzfristige Lösung mit größtmöglicher Effizienz anzustreben,
welche positiv für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer ist. Wie oben
herausgearbeitet ist dies am ehesten – sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit – durch die Einrichtung einer Bring- und Holzone
zu erreichen. Längerfristig ist trotzdem durch weitere Maßnahmen auch für die
übrigen Betroffenen Abhilfe zu verschaffen, um im Endergebnis eine
ganzheitliche kombinierte Lösung zu erzielen.
Aktuelle Gestaltungschancen
Verkehrliche Belange
Wie bereits erläutert, kann sich eine Erweiterung des
Stellplatzangebotes unmittelbar an der Grund- und Oberschule positiv
auswirken. Diese Option wurde bereits im Arbeitskreis Schule besprochen und
wird bei den aktuellen Erweiterungsplanungen des Schulstandortes Friedrichsfehn
berücksichtigt.
Ferner wird durch die Verwaltung derzeit geprüft, inwieweit der Zu-
und Abfluss der vielen Autos gesteuert werden kann. Hierzu wird derzeit
ermittelt an welchen Stellen konkret welche Anordnungen anzustreben wären. Dies
ist mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises als für die
verkehrsbehördlichen Anordnungen zuständige Stelle eng abzustimmen. Hierfür
wird derzeit durch die Gemeinde ein Verkehrskonzept für den Siedlungsbereich
erstellt um die positiven Auswirkungen fachlich nachzuweisen. Das beauftragte
Büro Ingenieursgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert aus Hannover hat seinerzeit auch
die Planung für den neuen Buswendeplatz an der Dorfstraße durchgeführt.
Mitarbeiter des Büros waren bereits vor Ort und haben auch erste
Datenerhebungen durchgeführt. Sobald Ergebnisse des Konzeptes vorliegen, wird
hierüber berichtet.
Auch die Schaffung einer Hol- und Bringzone, welche von den Eltern
angesteuert werden kann, wurde seitens der Verwaltung eingehend geprüft.
Genauer wurde hierfür eine Fläche an der Straße „Zur Sportwiese“, nahe der
Sportstätte sowie die Errichtung einer Haltebucht am Kindergarten
Friedrichsfehn in Augenschein genommen. Andere gemeindeeigene Flächen wiesen
sonst nicht den erforderlichen Raumbedarf auf oder es konnte keine Erschließung
erstellt werden. Letztlich stellte sich die Fläche an der Sportstätte als nicht
zweckdienlich heraus, da diese zu weit von der Schule entfernt ist und zu
erwarten ist, dass er daher nicht von den Eltern angenommen werden würde. Die
Einrichtung einer Haltebucht auf dem Areal des Kindergartens scheiterte an der
fehlenden Zuwegung zur Dorfstraße.
Auch private Flächen wurden auf ihre Eignung hin überprüft. So wurde vor
mehreren Wochen das Grundstück Dorfstraße 30 (Flurstücke 41/4, 41/36 und 45/7
der Flur 28) veräußert. Dieses bietet von der Größe her den erforderlichen
Platz, ist aber nicht so zentral gelegen wie z.B. das angrenzende Grundstück
Dorfstraße 28, das rückwärtig an einen zentralen Bereich des Schul- und
Kindergartenstandortes Friedrichsfehn anschließt. Der Ankauf dieses
Grundstückes wurde durch die Verwaltung intensiv geprüft. Aufgrund der oben
beschriebenen Gründe, die es für die Einrichtung einer Bring- und Holzone als
nicht gut geeignet erscheinen lassen, wurde von der Vorbereitung einer Ausübung
des Vorkaufsrechtes abgesehen.
Nunmehr wurde auch das Grundstück Dorfstraße 28 (Flurstücke 41/47 und
45/8 der Flur 28) veräußert. Hierfür ist mit Datum vom 05.07.2018 die Auskunft
über das Bestehen eines Vorkaufsrechtes beantragt worden. Innerhalb von zwei
Monaten hat die Gemeinde sich hierzu zu äußern und kann innerhalb dieser Frist
auch eine Bauleitplanung soweit vorantreiben, dass die Voraussetzungen für die
Geltendmachung des Vorkaufrechtes gegeben sind. Ein freiwilliger Verkauf kommt
für die Eigentümer dieser Grundstücke nicht in Betracht. Entsprechende
Kaufangebote der Gemeinde wurden nicht akzeptiert.
Die Möglichkeit, auf dem jetzt zum Verkauf stehenden Grundstück
Dorfstraße 28 eine Hol- und Bringzone einzurichten, wurde mit dem für das
Verkehrskonzept beauftragten Ingenieurbüro Dr.-Ing. Schubert erörtert. Seitens
des Büros wurde geprüft, ob eine solche Zone auf dem Grundstück in rein
räumlicher wie auch verkehrstechnischer Hinsicht geschaffen werden kann und ob
sich dieses auch entsprechend positiv auf die bestehenden Probleme auswirkt.
Ausweislich der Anlage 1 ist der erforderliche Raumbedarf auf dem
Grundstück vorhanden. Verkehrstechnisch sowie verkehrsrechtlich wird die
Umsetzbarkeit als positiv bewertet. Die als Anlage 2 angefügte
verkehrsplanerische Beurteilung zeigt, dass die Errichtung einer Hol- und
Bringzone an dieser Stelle auch gegenüber anderen Standorten vorzugswürdig ist.
Wesentliche Belange der
öffentlichen Sicherheit
Über die vergangenen Jahrzehnte hat sich der Schul- und Kindergartenstandort laufend vergrößert. Mit der Oberschule, der Grundschule sowie den Kindergärten werden dort 795 Kinder und Jugendliche unterrichtet und betreut. Hinzu kommen 91 Lehr- und Erziehungskräfte einschließlich der Reinigungs- und Hauswartkräfte. Zuletzt ist mit der Errichtung der Mensa, die gleichzeitig als Versammlungsstätte für bis zu 200 Personen dient ein weiterer Komplex hinzugekommen, der im Brand-, Amok- oder sonstigem Unglücksfall über die oben genannten Wohnstraßen erreicht werden muss. Durch die Schaffung einer direkten Zuwegung von der klassifizierten Straße „Dorfstraße“ aus, wäre eine Zugänglichkeit des gesamten Areals über eine ausreichend dimensionierte Rettungsfläche möglich. Es könnte im Alarmfall hierdurch sowohl die Zugriffszeit als auch die Erreichbarkeit mit großem Rettungsgerät von Feuerwehr sowie Sicherheits- und sonstigen Rettungskräften erheblich verbessert werden. Die Nutzung der für die großdimensionierten und schweren Rettungsfahrzeuge eigentlich nur unzureichend ausgelegten Wohnstraßen wäre nicht weiter erforderlich. Außerdem wäre die Problematik von Engstellen aufgrund des Ausbauzustandes sowie aufgrund parkender Fahrzeuge für die Rettungskräfte ausgeräumt. Aus diesen Gründen wird die Einrichtung einer direkten Zufahrt auf das Gelände von der Dorfstraße kommend auch von der örtlichen Feuerwehr als sinnvoll und erstrebenswert eingestuft. Dies hat die Erörterung der Thematik mit dem Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichsfehn ergeben.
Da sich mit dem Grundstück eine konkrete und kurzfristige Möglichkeit ergibt, eine wirksame Verbesserung der Situation sowohl in verkehrlicher als auch mit Blick auf die generelle öffentliche Sicherheit zu erreichen, sind durch das Planungsbüro Lux den als Anlage 3 angefügten Planungsentwurf erstellt worden, um bauleitplanerisch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den genannten Flurstücken festzusetzen. Sofern in der 35. Kalenderwoche mit der öffentlichen Auslegung der Planung begonnen wird, sind die Voraussetzungen für die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechtes gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB gegeben.
Verfahren
Diese Planung kann auch im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Dieses Instrument dient nicht nur zur Erleichterung einer Innenverdichtung von Siedlungen, sondern auch der Entwicklung von Stadt- und Ortszentren. Die Gemeinde Edewecht hat als Planungsbehörde die Verantwortung für die städtebauliche Ordnung. Damit muss die Gemeinde auch dafür Sorge tragen, dass die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur, sowohl sozialer als auch verkehrlicher Art, dem Stand der Technik entsprechend konfliktarm geschehen kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen gewachsenen Siedlungsbereich, welcher sich im Laufe der Jahre erweitert und verdichtet hat. Die Kapazitäten des Schulstandortes und die der öffentlichen Straße haben sich nicht gleichermaßen entwickelt. Um den Nutzern der öffentlichen Grund- und Hauptschule, mithin der Allgemeinheit, eine angemessene Infrastruktur zu bieten, müssen vorhandene Bereich des Siedlungsgebiets der vorangeschrittenen inneren Entwicklung angepasst werden. Dies kann, wie ausgeführt über eine Fläche für die Allgemeinheit „Hol- und Bringzone“ erreicht werden.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des BauGB in
der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Planungsvariante __
gekennzeichnete Bereich (Anlage __ zum Protokoll über die Sitzung des
Bauausschusses am 14.08.2018) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentliche Auslegung des Entwurf der Planungsvariante __ gem. § 13 a Abs.
2 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.
2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
- Bezüglich des Kaufvertrages über das
Grundstück „Dorfstraße 28“ Flurstücke 41/37 und 45/8 der Flur 28, Vertrag
Nr. 645 der Urkundenrolle für 2018 des Bezirkes des Oberlandesgerichts
Oldenburg, übt die Gemeinde Edewecht während der öffentlichen Auslegung
und Behördenbeteiligung das Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
zur Schaffung einer öffentlichen „Hol- und Bringzone“ für die Grund- und
Oberschule Friedrichsfehn aus.
Anlagen:
·
Systemskizze
Hol- und Bringzone
·
Verkehrsplanerische
Beurteilung
·
Entwurf
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9