Betreff
Erneuerung der Beleuchtung im I. und II. Obergeschoss des II. Bauabschnittes in der Haupt- und Realschule in Edewecht
Vorlage
2010/IV/556
Aktenzeichen
IV Ka
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sanierung der Beleuchtung im I. und II Obergeschoss des II. Bauabschnittes der Haupt- und Realschule in Edewecht soll entsprechend den Ausführungen in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 19.04.2010 erfolgen.


Sachdarstellung:

Der II. Bauabschnitt der Haupt- und Realschule wurde in den siebziger Jahren gebaut. In diesem Bereich ist in den Klassenräumen noch die ursprüngliche zweireihige Beleuchtung vorhanden, das gleiche in den Fluren. Die Leuchtkörper besitzen so genannte Vorschaltgeräte, die aufgrund ihres Alters dazu führen, dass es in den Wintermonaten durch das Auslösen der Fi-Schalter, die erst später nachgerüstet wurden, im gesamten Gebäudetrakt bzw. in Teilbereichen immer wieder zu Stromausfällen kommt. Dadurch wird der Unterricht nachhaltig beeinträchtigt, zumal eine Ortung der Fehlerquellen nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich ist. Eine dauerhafte Verbesserung der Situation lässt sich nur erreichen, wenn die alten Beleuchtungskörper, die übrigens auch nicht mehr den heutigen Anforderungen an einer ausreichenden Ausleuchtung von Schulklassenräumen genügen, gegen neue ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck wurden in den Haushaltsplan für das Jahr 2010  90.000,- € eingestellt.

 

Nach der entsprechenden DIN-Vorschrift und den Vorgaben des Gesundheitsamtes kann eine ausreichende Lichtstärke nur erreicht werden, wenn eine dreireihige Anordnung der Leuchten besteht, das heißt die neuen Leuchtkörper können nicht punktgenau an den bisherigen Stellen der alten Leuchten eingebaut werden. Da zugleich die vorhandenen Akustikdecken nicht nachgestrichen werden können, weil sie sonst akustisch unwirksam werden würden, werden an den alten Leuchtenstandorten dunkle rechteckige Flecken zurück bleiben. Außerdem müssen die neuen Lampen mit Kabelkanälen auf der Decke verbunden werden.

 

Grundsätzlich wäre also auch eine Erneuerung der Akustikdecken erforderlich. Da beide betroffenen Geschosse über leichte Trennwände verfügen, die teilweise lose und durchlöchert und daher eigentlich auch abgängig sind, andererseits konstruktiv auch für eine Deckenerneuerung benötigt werden (Auflagen der Decken mit Randwinkeln), ist eine getrennte Sanierung einzelner Bauteile von Decken und Wänden nicht  oder nur unter erschwerten und unwirtschaftlichen Bedingungen möglich. Eine Gesamtsanierung des I. und II. Obergeschosses würde allerdings Kosten im höheren sechsstelligen Bereich verursachen.

 

Weil die Sanierung der Beleuchtung wegen der häufigen Stromausfälle (und wegen der mangelhaften Beleuchtungsstärke) unaufschiebbar ist und Haushaltsmittel für eine grundlegende Sanierung des betroffenen Gebäudetraktes nicht zur Verfügung stehen, sollten nach Auffassung der Verwaltung die rein optischen Einschränkungen bei einem reinen Austausch der Leuchtkörper „in Kauf genommen werden“.

 

Es ist vorgesehen, vor der Sitzung des Bauausschusses die Schule zu besichtigen.


Finanzierung:

Im Haushaltsplan für das Jahr 2010 sind für diese Maßnahme 90.000,- € eingeplant.