Betreff
Schuleinzugsbezirke der Grundschulen Änderung der Satzung
Vorlage
2010/I/550
Aktenzeichen
I - 20.04.2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der 4. Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Sachdarstellung:

In der letzten Sitzung des Schulausschusses ist auf die Entwicklung der Schülerzahlen, insbesondere im Grundschulbereich hingewiesen worden. Die Schülerzahlen sind rückläufig.

Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen der rückläufigen Schülerzahlen auf die Grundschulen zu beobachten. Es ist erklärtes Ziel, die vorhandenen Grundschulstandorte zu erhalten und zu stärken.

Die Verwaltung hat daher einen Satzungsentwurf vorgestellt, der vorsieht, dass Überlappungsbereiche für bestimmte Gemeindeteile festgelegt werden. In diesem Überlappungsbereichen erfolgt eine einseitige Öffnung der bislang festgeschriebenen Einzugsbezirke in Richtung der „kleineren Grundschulen“. Hier haben die Eltern grundsätzlich ein Wahlrecht.

Die Grundschulen Edewecht und Friedrichsfehn haben stabile Schülerzahlen und sind in ihrer Größe und Zügigkeit nicht gefährdet, während die Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps den Schülerrückgang deutlicher zu spüren bekommen werden. Zur Stärkung der „kleineren“ Grundschulen ist die Festlegung der Überlappungsbereiche gedacht. Ferner ist eine flexible Handhabung unter Einbindung des Kooperationsverbundes der Grundschulen gedacht.

Den Entwurf der Satzungsänderung über die Schuleinzugsbezirke haben wir in der Zwischenzeit dem Gemeindeelternrat und dem Landkreis Ammerland als Träger der Schulentwicklungsplanung und der Schülerbeförderung zur Stellungnahme übersandt. Während der Landkreis Ammerland keine Bedenken gegen die vorgesehene Satzungsänderung hat, meldet der Gemeindeelternrat Bedenken gegen die Satzungsänderung an. Beide Stellungnahmen sind als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 1 und 2).

Zur Stellungnahme des Gemeindeelternrates ist zur Klarstellung auszuführen, dass nach dem Niedersächsischen Schulgesetz für jede Schule im Primarbereich, also jede Grundschule, einen Schulbezirk festzulegen ist. Eine Aufhebung der Schulbezirke kann daher nicht in Betracht kommen. Ebenso ist zu bedenken, dass diese Schulbezirke unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und Beachtung der Auslastung der vorhandenen Schulanlagen, der Organisation der Schülerbeförderung und der Länge und Sicherheit des Schulweges festgelegt werden sollen.

Eine Aufhebung der Schulbezirke und damit komplett freie Wahl der zu besuchenden Grundschule ergäbe zwar ein freies Wahlrecht der Eltern, aber dem gegenüber würden die Aspekte der wohnortnahen Beschulung, der kurzen Schulwege und damit die Organisation der Schülerbeförderung völlig in den Hintergrund treten. Der Bestand und die ausgewogene Auslastung der vorhandenen Schulanlage wären nicht mehr gewährleistet, so dass eine solche Regelung rechtlich nicht gewollt und tatsächlich nicht umsetzbar ist.

Die Gemeinde Edewecht ist vielmehr bestrebt, alle Grundschulstandorte zu stärken und die wohnortnahe Beschulung auf Dauer zu sichern und nicht zu gefährden. Jedem Kind im Grundschulalter wird in wohnortnaher Entfernung der Besuch einer Grundschule ermöglicht. Alle Grundschulen arbeiten nach den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen einander im Rahmen des Kooperationsverbundes. Eine Ungleichbehandlung kann hier nicht gesehen werden.

Die Verwaltung möchte an der vorgeschlagenen Satzungsänderung festhalten und Überlappungsbereiche sowie den Schulbezirk für die Ganztagsschule der Grundschule Edewecht entsprechend festlegen. Der Entwurf der Satzung ist erneut beigefügt (Anlage Nr. 3).


Finanzierung:

Die Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken hat keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde Edewecht.


Anlagen:

Stellungnahme des Landkreises Ammerland

Stellungnahme des Gemeindeelterrates

Entwurf der 4. Änderungssatzung