Betreff
Bebauungsplan Nr. 164 in Nord Edewecht II, hier: Abwägung zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
Vorlage
2010/IV/547
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 164 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 19.04.2010 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 164 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

In der Zeit vom 22.02.2010 bis 22.03.2010 ist die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanes Nr. 164 durchgeführt worden.

 

Von privater Seite sind zu der Planung keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise können im Wortlaut der als Anlage 1 beigefügten Synopse (linke Spalte) entnommen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge können im Detail aus der rechten Spalte ersehen werden.

 

Ein besonderes Abwägungserfordernis ergibt sich insbesondere aus den Stellungnahmen des Landkreises Ammerland zum Nachweis und zur Abstimmung einer geeigneten Fläche für die naturschutzfachlichen Ersatzmaßnahmen und der waldrechtlichen Ersatzaufforstung sowie der Ammerländer Wasseracht zur Leistungsfähigkeit der Regenrückhaltung, die für das Plangebiet über den Anschluss an das für den Bebauungsplan Nr. 112 erstellte Regenrückhaltebecken nördlich der Lajestraße vorgesehen ist.

 

Hinsichtlich der naturschutzfachlichen Ersatzmaßnahmen wird das aus der Planung resultierende Kompensationsdefizit im Flächenpool der Gemeinde Edewecht ausgeglichen werden. Für die erforderliche Ersatzaufforstung ist mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, dass hierfür auf einer im Eigentum der Gemeinde Edewecht befindlichen Fläche, belegen südlich des Industriegebietes zwischen den Wasserläufen der Edewechter Landriehe und der Vehne (Flst. 73/1 der Flur 15), eine standortgerechte Anpflanzung heimischer Laubgehölzen vorgenommen werden kann. Eine Teilfläche dieses Flurstückes wurde im vergangenen Jahr im Rahmen des sog. Internationalen Workcamp von Jugendlichen bepflanzt. Die als Ersatzaufforstung vorgesehene Anpflanzung wird sich dort direkt südlich anschließen. Zur Orientierung liegt dieser Vorlage ein Übersichtsplan der Fläche als Anlage 2 bei.

 

Hinsichtlich der Kapazität des Regenrückhaltebeckens nördlich der Lajestraße konnte in einem Gespräch mit der Ammerländer Wasseracht auf Grundlage einer vom Ing.-Büro Frilling angefertigten hydraulischen Berechnung geklärt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Regenrückhaltung auch nach Anschluss des Bebauungsplangebietes Nr. 164 in ausreichendem Maße gegeben sein wird, da eine Teilfläche des ursprünglichen Einzuggebietes des Regenrückhaltebeckens von 2,15 ha, die seinerzeit von der wasserrechtlichen Genehmigung mit umfasst war, langfristig nicht bebaut und damit unversiegelt bleiben wird. Mit dem durch den Bebauungsplan Nr. 164 hinzutretenden Einzugsbereich von lediglich 1,41 ha kann es daher nicht zu einer Verschlechterung der Situation am Gewässer kommen. Die Abflussmengen sind noch von der bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung gedeckt.

 

Die Anregungen und Hinweise sollten daher im Sinne der sich aus der Anlage 1 ergebenden Abwägungsvorschläge behandelt und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 164 als Satzung mit Begründung beschlossen werden.

 

Dem Rat sollte daher über den Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:


Anlagen:

-          Synopse

-          Übersichtsplan der Aufforstungsfläche