Betreff
Beschaffung von mobilen Notstromgeneratoren für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz
Vorlage
2018/FB II/2717
Art
Berichtsvorlage

Finanzierung:

Die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators zur Gefahrenabwehr bzw. für den Katastrophenschutz soll nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2019 erfolgen. Die hierfür nötigen Finanzmittel in Höhe von 55.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2019 bereitzustellen. Insoweit steht diese Anschaffung zunächst unter einem Finanzierungsvorbehalt.


Sachdarstellung:

Die Gemeinde ist auf ihrem Gebiet zuständig für die Gefahrenabwehr. Hierzu sind umfangreiche Vorsorgeplanungen erforderlich, mit denen in diesem Jahr begonnen wird. Neben der eigenen Aufgabe Gefahrenabwehr ist die Gemeinde zusätzlich auch im Katastrophenfall beteiligt und unterstützt den Landkreis.

 

Der Bereich Gefahrenabwehr bzw. Katastrophenschutz umfasst viele mögliche Szenarien, die in ihrer Tragweite aber auch räumlichen Ausdehnung sehr unterschiedlich sein können. Zur Bewältigung dieser Szenarien ist es immer erforderlich, über einen gewissen Grad an Unabhängigkeit im Bereich der Stromversorgung zu verfügen.

Daneben ist ein länger anhaltender Stromausfall aktuell eines der schlimmsten Ereignisse, die unsere Gesellschaft treffen kann. Fast alle Bereiche des täglichen Lebens, speziell auch der Gefahrenabwehr bzw. des Katastrophenschutzes, sind von funktionierender Stromversorgung abhängig.

 

Der Landkreis hat im Bereich des Katastrophenschutzes die Planungen vorrangig auf einen langfristigen Stromausfall ausgelegt, da er diese Gefahr als am größten ansieht und die dafür entwickelten Pläne leicht abgewandelt auch auf andere Szenarien angewendet werden können.

Als Gefahrenabwehrbehörde ist die Gemeinde auch im Falle eines Stromausfalles dazu verpflichtet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Zudem entfallen viele Aufgaben auf die Gemeinde, die seitens des Landkreises in einem Arbeitspapier zusammenfassend aufgeführt wurden. Beispiele hierfür sind die Errichtung und der Betrieb von Notunterkünften, die Verpflegung der Bevölkerung, der Weiterbetrieb von Alten- und Pflegeheimen, die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft von Feuerwehren und des Rathauses. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es ist daher zwingend erforderlich, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde und der Feuerwehren aufrecht zu erhalten.

 

Die Handlungsfähigkeit des Rathauses bei einem Stromausfall wurde vor einigen Jahren bereits gesichert. Es verfügt über einen fest installierten Notstromgenerator mit einem Kraftstoffvorrat, der den Betrieb des Rathauses für mehrere Tage sichert.

Um auch die Feuerwehren handlungsfähig zu halten, wird das Feuerwehrhaus Edewecht noch in diesem Jahr mit einer Einspeisevorrichtung für Notstrom ausgestattet. Beim Neubau des Feuerwehrhauses in Friedrichsfehn wird eine solche ebenfalls installiert werden. Die Ausstattung der weiteren Feuerwehrhäuser in den nächsten Jahren ist denkbar.

Auch der Neubau des Alten- und Pflegeheimes in Edewecht wird über eine Einspeisevorrichtung verfügen, um im Notfall einen Betrieb aufrechterhalten zu können.

 

Um den Gebäuden Strom zuführen zu können, ist ein mobiler Notstromgenerator erforderlich, der unter Umständen schnell einsatzbereit vor Ort sein muss. Es ist daher geplant, mobile Notstromgeneratoren für den Bereich Gefahrenabwehr bzw. Katastrophenschutz zu beschaffen. Eine Stationierung kann bei den Feuerwehren erfolgen.

 

Die nötige Ausstattung und Anzahl dieser Geräte wird die Verwaltung in einem Handlungskonzept festlegen. Über den Stand der Bedarfsermittlung wird sodann in der Herbstsitzung wieder berichtet werden. Je nach Stand des Handlungskonzeptes wird es erforderlich sein, bereits in 2019 die Beschaffung eines Notstromgenerators durchzuführen.    


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen mobilen Notstromgenerator für den Bereich Gefahrenabwehr bzw. Katastrophenschutz im Haushaltsjahr 2019 zu beschaffen. Das genaue Anforderungsprofil ist zuvor zu ermitteln. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 55.000,00 € sollen nach Möglichkeit über den Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.