Betreff
Frei- und Hallenbad, hier: Anpassung der Nutzungsentgelte
Vorlage
2018/FB II/2698
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Durch die Anpassung der Entgelte im Schwimmbad- und Saunabereich könnte bei einer gleichbleibenden Auslastung das jährliche Defizit um ca. 60.000,- € verringert werden.


Sachdarstellung:

Das Frei- und Hallenbad Edewecht erfreut sich trotz der vorhandenen Konkurrenz in den Nachbargemeinden auch weiterhin einer großen Beliebtheit. Neben den vielfältigen Möglichkeiten für alle Nutzer sowie der hohen Kundenfreundlichkeit des Badpersonals sprechen sicher auch die äußerst günstigen Eintrittspreise in allen Bereichen (Schwimmbadbetrieb und Sauna) für den Besuch des Edewechter Schwimmbades.

 

Trotz der hohen Kundenzufriedenheit gibt die Verwaltung zu bedenken, dass auch die Wirtschaftlichkeit des Bad- und Saunabetriebes im Auge behalten werden muss.

 

Aufgrund der Größe und den damit verbundenen hohen Aufwendungen des Frei- und Hallenbades Edewecht ist ein jährliches Defizit unvermeidbar. Um zukünftig die tatsächlichen Kosten besser aufschlüsseln zu können, werden im Saunabereich Zwischenzähler zur Ermittlung des Wasser-, Strom- und Gasverbrauchs eingebaut.

 

Folgende Defizite mussten in den letzten Jahren von der Gemeinde Edewecht aufgefangen werden:

2015:

647.000,- €

2016:

844.000,- €

2017:

710.000,- €

 

Für eine kostendeckende Durchführung des Schwimmbad- und Saunabetriebes hätte man in den letzten drei Jahren pro Eintritt ins Schwimmbad oder die Sauna folgende Entgelte für jeden Eintritt nehmen müssen:

 

Jahr

Gesamtkosten

Anzahl kosten-

pflichtige Besucher

Defizit pro Besucher

2015

807.800,- €

117.600

6,87 €

2016

1.031.400,- €

119.100

8,66 €

2017

870.700,- €

111.900

7,78 €

INSGESAMT

2.709.900,- €

348.600

7,77 €

 

Tatsächlich wurden folgenden Entgelte eingenommen:

 

Jahr

Entgelte

Anzahl kosten-

pflichtige Besucher

Einnahme pro

Besucher

2015

155.700,- €

117.600

1,32 €

2016

182.400,- €

119.100

1,53 €

2017

159.400,- €

111.900

1,42 €

INSGESAMT

497.500,- €

348.600

1,43 €

 

Für einen kostendeckenden Schwimmbadbetrieb müsste man zurzeit ein Benutzungs-entgelt von 7,77 € pro Nutzung des Bades erheben.

 

Die Erhebung dieses Betrages ist jedoch unrealistisch, da man dann z. B. pro Schwimmunterricht einer Schulklasse mit 25 Schüler/innen von der Schule ein Benutzungsentgelt von ca. 195,- € erheben müsste.

 

Wie auf der beigefügten Aufstellung ersichtlich, erhebt die Gemeinde Edewecht in der Region die geringsten Benutzungsentgelte für die Nutzung des Schwimmbades im Erwachsenenbereich. Für Kinder und Jugendliche liegen die von der Gemeinde erhobenen Nutzungsentgelte im üblichen Bereich, sodass aus Sicht der Verwaltung hier kein Anpassungsbedarf besteht.

 

Auch ist das Edewechter Schwimmbad das letzte „kleine“ Schwimmbad in der Region mit eigenem Saunabetrieb. Die Nachbargemeinden Rastede und Friesoythe haben in den vergangenen Monaten ihre Saunabetriebe wegen der hohen Defizite abgewickelt.

 

Hier geht der Trend ganz klar zu großen Wellnesseinrichtungen wie dem Olantis in Oldenburg, oder der Grafttherme in Delmenhorst.

 

Aufgrund der Schließung des Saunabetriebes in Friesoythe zum 15.02.2018 kann erfreulicherweise bereits ein Besucherzuwachs in der Sauna des Edewechter Schwimmbades verzeichnet werden. Das Team des Schwimmbades ist zuversichtlich, dass sich hier die Besucherzahl auch weiter erhöhen wird.

 

Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, die zuletzt im Jahr 2004 angepassten Benutzungsentgelte für das Edewechter Schwimmbad den regionalen Gegebenheiten anzupassen, um den Einwohnern dauerhaft ein attraktives und ortsnahes Angebot vorhalten zu können.

 

1. Entgelte für die Nutzung des Schwimmbadbetriebes

 

Der Vergleich der regionalen Schwimmbadentgelte hat ergeben, dass die Gemeinde Edewecht überdurchschnittlich viele verschiedene Tarife vorhält. Die Verwaltung schlägt vor, hier schlankere Entgeltmodelle einzuführen.

 

Ein Großteil der Nutzer des Schwimmbades sind Kinder und Jugendliche. Die Gemeinde begrüßt es ausdrücklich, dass dieser Personenkreis aktiv ist, sodass die Eintrittsentgelte für Kinder und Jugendliche unangetastet bleiben sollten.

 

a. Einzeleintritte

Die Preis für eine Einzelkarte für Erwachsene beträgt 2,50 €. Hier wird vorgeschlagen, eine Erhöhung um 20 % auf 3,00 € vorzunehmen.

 

b. 12er-Karten

Es wird vorgeschlagen, die Karte für einen Preis von 30,- € zu verkaufen, sodass der Nutzer tatsächlich 2,50 € pro Besuch zahlt.

 

c. Vier-Monats- und Jahreskarten

Hier wird vorgeschlagen, den Verkauf von Vier-Monats- und Jahreskarten sowohl im Kinder- und Jugendbereich als auch im Erwachsenenbereich einzustellen. Bei durchschnittlich vier Besuchen pro Woche errechnet sich im Erwachsenenbereich ein Nutzungsentgelt von ca. 0,70 € pro Besuch. Da neben den Fixkosten  eines Badbetriebes, die unabhängig von der Anzahl der Besucher bestehen, auch variable und nutzerbezogene Kosten entstehen (Wasser, Reinigung), führen die o. a. Kosten zu vollkommen unangemessene Deckungsbeiträgen.

 

Die jetzt vorhandenen Karten sind personengebunden. Allerdings ist es dem Badpersonal nur in wenigen Fällen möglich, tatsächlich zu kontrollieren, ob diese Karten tatsächlich nur vom Inhaber der Karte genutzt werden.

 

Bei einer Änderung der Satzung sollten die bereits ausgestellten Jahres- und Vier-Monats-Karten von den Inhabern noch bis zur jeweiligen Befristung der Karte genutzt werden können.

 

d. 100er-Frühschwimmerkarte

Ein Großteil der Jahreskarten wird an die Frühschwimmer verkauft. Als Alternative für diesen Personenkreis wird vorgeschlagen, eine auf ein Jahr befristete 100er-Karte zu einem Preis von 200,- € einzuführen. Ein Eintritt mit dieser Karte sollte nur bis 8:00 Uhr morgens möglich sein.

 

e. Familienkarten für die Freibadsaison für Familien mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde

    Edewecht

Die Familienkarte für die Freibadsaison sollte trotz geringer Inanspruchnahme in der aktuellen Form weiter erhalten bleiben, um den Edewechter Bürgern in der warmen Jahreszeit auch weiterhin kostengünstige Erlebnisse mit der ganzen Familie ermöglichen zu können. Auch hier wird vorgeschlagen, die Preise um 20 % zu erhöhen, sodass der Preis für die Familienkarte von 150,- € auf 180,- € und der Preis für eine Karte für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern von 90,- € auf 108,- € steigen würde.

 

f. Vereins- und Gruppenkarte für die Nutzung des Schwimmbades

Aus Sicht der Verwaltung sollte die regelmäßige Nutzung des Frei- und Hallenbades von Gruppen und Vereine, mit Ausnahme des Therapiebeckens, in der jetzigen Form erhalten bleiben. Hier werden der jeweiligen Gruppe 1,00 € pro Teilnehmer und Nutzung in Rechnung gestellt. Dieses Angebot wird seit Jahren von den örtlichen Schulen und Kindergärten rege in Anspruch genommen.

 

Der Edewechter Schwimmverein ist bisher von dieser Regelung ausgenommen und nutzt das Schwimmbad für Trainings- und Wettkampfzwecke ohne Kostenbeteiligung.

 

Aufgrund der hohen Kostenlast der Gemeinde Edewecht wird empfohlen, auch die Nutzung des Bades durch den Edewechter Schwimmverein zukünftig unter diesem Tarif abzurechnen und pro Nutzer ein Entgelt in Höhe von 1,00 € pro Training zu berechnen.

 

g. Vereins- und Gruppenkarte für die Nutzung des Therapiebeckens mit zeitlicher

    Begrenzung

Auch die Vorhaltung des Therapiebeckens im Schwimmbad Edewecht ist eine Besonderheit, die in „kleinen“ Schwimmbädern eine Ausnahme darstellt.

 

Das Therapiebecken wird von Montag bis Freitag von Vereinen und Therapeuten für medizinische Anwendungen, die der Gesundheit dienen, genutzt. Die Nutzungszeiten sind voll ausgelastet. Dieses Becken steht der Öffentlichkeit nur an den Wochenenden zur Verfügung.

 

Hier gibt es zwischen den einzelnen Anbietern immer wieder Unstimmigkeiten, weil bei einem Anbieter nicht alle Zeiten im Therapiebecken voll ausgelastet sind, während der andere Anbieter Wartelisten hat. Bisher ist es auch hier geltende Praxis, dass pro Nutzer ein Entgelt von 1,00 € pro Besuch erhoben wird.

 

Um zukünftig eine bessere Auslastung des Beckens während der Woche zu gewährleisten und auch um sicherzustellen, dass die variablen Kosten pro Besucher über die Eintrittspreise gedeckt werden, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, zukünftig für das Therapiebecken unabhängig von der Anzahl der Nutzer eine Nutzungspauschale von 20,- € pro halber Stunde zu erheben.

 

2. Entgelte für die Nutzung des Saunabetriebes

 

a. Einzeleintritte

Der Preis für eine Tageskarte inklusive der Nutzung des Frei- und Hallenbades beträgt für Erwachsene 9,00 € und 6,50 € für Kinder und Jugendliche. Während der Freibad-saison werden reduzierte Entgelte in Höhe von 7,00 € für Erwachsene und 4,50 € für Kinder und Jugendliche für die Nutzung des Sauna- und Schwimmbereiches erhoben.

 

Auch im Saunabereich wurden die Nutzungsentgelte seit dem Jahr 2004 nicht mehr angepasst.

 

Ein Vergleich mit Saunabetrieben in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über den Saunaführer (überregionales Gutscheinbuch für Saunabetriebe in Norddeutschland) hat ergeben, dass diese Preise nicht mehr zeitgemäß und zu günstig sind. Nach Edewecht erhebt das Wellenbad in Bad Zwischenahn regional die günstigsten Entgelte für eine Tageskarte für den Saunabereich. Hier muss bei vergleichbaren Leistungen ein erwachsener Besucher 16,00 € zahlen.

 

Da Aquaferrum in Friesoythe hat zum 18.02.2018 aufgrund hoher Defizite den Saunabetrieb nach lediglich drei Jahren eingestellt. Hier musste der Besucher für eine Tageskarte 12,50 € entrichten.

 

Um einen Teil der hohen Kosten zu decken, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Entgelte für eine Tageskarte inklusive der Nutzung des Frei- und Hallenbades auf 12,00 € für Erwachsene und auf 8,00 € für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, um den Betrieb einer kommunalen Sauna rechtfertigen zu können.

 

Die vergünstigten Entgelte für die Nutzung der Sauna während der Freibadsaison sollten zukünftig entfallen, da es für diese Vergünstigung keine Erklärung gibt und ansonsten auch kein anderer Saunabetrieb in der Region eine entsprechende Vergünstigung für seine Nutzer vorsieht.

 

b. 12er-Karten

Es wird vorgeschlagen, die Karte für Erwachsene für einen Preis von 120,- € und für Kinder und Jugendliche für einen Preis von 80,- € zu verkaufen, sodass auch zukünftig die regelmäßigen Nutzer der Sauna belohnt werden.


Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Entwurf der dritten Änderungssatzung zur Satzung für das Frei- und Hallenbad Edewecht wird zugestimmt.


Anlagen:

- Übersicht der Nutzungsentgelte der regionalen Schwimmbäder

- Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung für das Frei- und Hallenbad Edewecht

- Anlage 2 zur Satzung