Betreff
Antrag des Aktivkreises Handel + Handwerk e. V. auf Zuschuss für neue Ortseingangsschilder sowie Informationstafeln innerhalb des Ortes Edewecht
Vorlage
2018/FB III/2696
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2018 bisher nicht zur Verfügung. Diese sollen im Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßig gemäß § 117 NKomVG zur Verfügung gestellt werden.


Sachdarstellung:

Über den Antrag des Aktivkreises Handel & Handwerk Edewecht e.V., eingegangen bei der Gemeinde Edewecht am 18.12.2017, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2018 beraten und den Antrag letztlich zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen.

 

Seit längerem beschäftigt sich der Aktivkreis Handel & Handwerk Edewecht e.V. mit dem Thema der Erneuerung der Ortseingangsschilder sowie damit einhergehend mit einheitlichen, ansprechenden Werbemöglichkeiten für Veranstaltungen von Firmenmitgliedern des Aktivkreises (z. B. verkaufsoffener Sonntag in Edewecht, 25jähriges Firmenjubiläum mit Tag der offenen Tür) aber auch für Veranstaltungen der Vereine aus allen Ortschaften der Gemeinde Edewecht (z. B. Schützenfeste, Osterfeuer, Marktpartie, Gelb-Schwarze-Nacht des FC Victoria Scheps, Freiluftfete Süddorf und Scheps etc.). Sollten die Informationstafeln nicht für Veranstaltungswerbung genutzt werden, würde der Aktivkreis allgemeine Informationen zu deren Aktionen geben (z .B. „Hier lohnt sich der Einkauf“…, Aktivkreistaler etc.).

 

Nicht zulässig auf den Informationstafeln sollen beispielsweise sein Hinweise auf Sonderverkauf, Rabattaktionen, allgemeine Firmen- oder Produktwerbung, Disco-Party eines Gastwirtes ohne Vereinshintergrund.

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage 2018/FBIII/2634 zu der VA-Sitzung am 23.01.2018 seitens der Verwaltung ausgeführt, steht die Verwaltung dem Projekt der Neuerrichtung der Ortseingangsschilder und damit der deutlichen Verbesserung/Aufwertung des Ortsbildes sehr positiv gegenüber. So wurden die Standorte der neu geplanten sechs Ortseingangsschilder und der weiteren ca. neun Hinweisschilder zwischen Verwaltung und Aktivkreis abgestimmt und mit dem Landkreis Ammerland als Baugenehmigungsbehörde ebenfalls vorab erörtert.

 

In der VA-Sitzung am 23.01.2018 sind insbesondere Fragen zur Abwicklung, zur förmlichen Beantragung und zum Teilnehmerkreis der Werbemöglichkeiten aufgetreten. Hierzu hat der Aktivkreis „Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Informationstafeln des Aktivkreises Handel & Handwerk Edewecht e.V.“ erarbeitet, deren Entwurf als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt wird. Zu den Kosten wird in der Sitzung berichtet.

 

Unabhängig von den neuen Werbemöglichkeiten sollten nach Auffassung der Verwaltung die bisherigen Regelungen für Werbung im öffentlichen Raum der Gemeinde Edewecht vorerst bestehen bleiben. Diese Regelungen werden im Folgenden noch einmal dargestellt:

 

a)    Plakatierung an Straßenlaternen

Die örtlichen Vereine/Gastronomen haben für ihre Veranstaltungen (Schützen-, Dorffeste etc.) die Möglichkeit, innerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt eine Plakatierungsgenehmigung für Straßenlaternen im Ordnungsamt der Gemeinde Edewecht zu beantragen.

 

·         Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt.

·         Die Erlaubnis wird in der Regel unter folgenden Auflagen erteilt:

1.    Kontingentierung – differenziert nach Größe der jeweiligen Ortschaft

2.    Befestigung mit Mastschellen

3.    Werbezeitraum 10 Tage vor bis 2 Tage nach der Veranstaltung

4.    Auswahl der Ortschaften – einvernehmlich mit dem Veranstalter

5.    an den grün ummantelten Laternen ist das Plakatieren verboten.

 

b)   Banner am Marktplatz

Mit der Neugestaltung des Marktplatzes wurden an beiden Einfahrtsbereichen zum Platz aus Richtung Hauptstraße und aus Richtung Bahnhofstraße Masten aufgestellt, an denen Werbebanner aufgehängt werden können. Ansprechpartner für die Werbebanner hier im Rathaus ist der Hausmeister, Herr Öztürk.

 

c)    Öffentliche Grünflächen in Kreuzungsbereichen

Der Rat der Gemeinde Edewecht hatte in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen, dass das Aufstellen von Werbestellflächen auf öffentlichen Grünflächen in Kreuzungsbereichen der Gemeinde Edewecht ab sofort untersagt ist.

Hiervon ausgenommen wird den örtlichen Vereinen und der örtlichen Gastronomie für ihre jeweiligen Veranstaltungen das Aufstellen von Werbestellflächen auf öffentlichen Grünflächen in Kreuzungsbereichen der Gemeinde Edewecht gestattet, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

·         das Aufstellen ist bei der Gemeinde Edewecht – Ordnungsamt – anzuzeigen (Die Gemeinde koordiniert die Anzahl der Stellflächen; bei mehreren Bewerbern gilt das Windhund Prinzip.)

·         frühestens 10 Tage vor der Veranstaltung darf das Aufstellen erfolgen

·         die Werbestellflächen sind spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung zu entfernen.

 

Grundsätzlich verboten sind Werbestellflächen und Plakate, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs behindern; insbesondere an Verkehrszeichen, Signalanlagen, Straßenschildern und generell außerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Auf Dauer gesehen wird eine Parallelwerbung in dem oben genannten Umfang nicht zweckmäßig sein und ein Überangebot an Veranstaltungswerbung schaffen, so dass die bisherigen Möglichkeiten der Werbung zurückzuführen wären. Daher sollte zum Jahresende die bis dahin eingetretene Entwicklung evaluiert und nochmals in den Gremien erörtert werden.


Beschlussvorschlag:

Der Aktivkreis Handel & Handwerk Edewecht e.V. erhält einen zweckgebundenen Zuschuss für die Neuerrichtung von Infotafeln an den Ortseingängen in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Gesamtkosten für neun kleine und sechs große Schilder, max. jedoch 15.000,00 €.


Anlagen:

- Antrag des Aktivkreises Handel & Handwerk Edewecht e.V. vom 12.12.2017

- Lageplan über die geplanten Standorte

- Ansichten der Schilder

- Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Informationstafeln des Aktivkreises  

  Handel & Handwerk Edewecht e.V. - Entwurf