Betreff
Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht
Vorlage
2010/I/515
Aktenzeichen
I - 15.02.2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht wird jeweils für den Zeitraum der Finanzplanung (3 Jahre) festgeschrieben. Die notwendigen Änderungen werden über den Fachausschuss rechtzeitig zu den jeweiligen Haushaltsberatungen vorgeschlagen werden.


Sachdarstellung:

Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht hat vor einiger Zeit ein Konzept zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen erarbeitet. Seinerzeit ist man dabei davon ausgegangen, dass die Feuerwehrfahrzeuge eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben können. Es war jedoch eines der Ziele des Konzeptes, die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung für die vorhandenen Fahrzeuge auf 25 bis 28 Jahre zu senken. 

 

Aufgrund verschiedener Umstände wie Neu- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Husbäke wurde die Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vom Jahre 2009 auf das Jahr 2011 verschoben.

 

Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht weist darauf hin, dass weitere Verschiebungen von Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen zusehends schwieriger werden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Feuerwehr auf dem Gebiet der Fahrgestelle lediglich ein Spartenabnehmer sei und man sich den Gegebenheiten des Marktes anpassen müsse. Die freie Wirtschaft arbeitet heute nicht mehr mit langen Laufzeiten bei den Fahrgestellen, da ein Fuhrpark in der Regel nach wenigen Jahren abgeschrieben und dann ausgetauscht wird. Hierauf reagieren die Hersteller wiederum mit stark verkürzten Liefergarantien für Ersatzteile. Teilweise werden Ersatzteillieferungen nur noch für 15 Jahre garantiert. Die vermehrte Technisierung der Fahrzeuge führt zu erhöhter Reparaturanfälligkeit, was dem Punkt der Ersatzteilverfügbarkeit noch weitere Bedeutung zumisst. Dies zeigte sich bereits bei einigen Fahrzeugen im Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht. Die Laufzeit der seit Anfang des Jahrtausends gekauften Fahrzeuge dürfte realistisch bei 20 Jahren liegen. Dies wird auch in  dementsprechender Fachliteratur bestätigt (vgl. Einsatzfahrzeuge für Feuerwehr und Rettungsdienst – Fahrzeugtechnik: Fahrgestell – Auf- und Ausbau; Ulrich Cimolino). Eine weitere Verschiebung der Ersatzbeschaffungen auf Folgejahre wird in Zukunft kaum möglich sein, wenn die Einsatzfähigkeit nicht gefährdet werden soll. Es zeigt sich darüber hinaus, dass die Laufzeiten von Fahrzeug zu Fahrzeug durchaus unterschiedlich sein können.

 

In der Doppik wird die Abschreibungszeit für ein Feuerwehrfahrzeug mit maximal 20 Jahren angegeben, für bestimmte Fahrzeuge werden noch wesentlich weniger Jahre angerechnet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, das Konzept der Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen nur jeweils für den Zeitraum der Finanzplanung (3 Jahres) festzuschreiben. Dies bietet zudem die Möglichkeit anhand der Zustände der Fahrzeuge bedarfsgerecht die Ersatzbeschaffungen zu steuern.

 

Die Feuerwehr wird sich intern Gedanken machen und Lösungsvorschläge erarbeiten, wie eine Herabsetzung der Laufzeiten der Fahrzeuge auf 20 Jahre unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Gemeinde ohne überdimensionierte Kostenerhöhung möglich ist. Die Vorschläge werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt und beraten werden.


Anlagen:

Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht auf Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes.

Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht