Betreff
Bebauungsplan Nr. 164 in Nord Edewecht II, hier: Erarbeitung des Auslegungsentwurfes
Vorlage
2010/IV/507
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164 wird unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2010 dargestellten Änderungen einschließlich Begründung und Umweltbericht zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 


Sachdarstellung:

Für den Bebauungsplan Nr. 164 in Nord Edewecht II ist in der Zeit vom 2. Dezember 2009 bis 8. Januar 2010 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden.

 

Dabei sind ausschließlich von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Hinweise vorgebracht worden. Von Bürgern wurden zu dieser Planung keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Als wesentliche abwägungsrelevante Punkte haben sich dabei die Oberflächenentwässerungssituation und die Auswirkungen der Planung auf die nördlich und östlich angrenzenden Waldflächen herausgestellt. Der Wortlaut der abwägungsrelevanten Stellungnahmen kann der als Anlage 1 beigefügten Synopse entnommen werden (linke Spalte). Hinsichtlich der sich hieraus ergebenden detaillierten Abwägungsvorschläge wird ebenfalls auf die Synopse (rechte Spalte) verwiesen.

 

Als Ergebnis der Einarbeitung der Anregungen und Hinweise ergibt sich eine Änderung der Planung. Zur Bewältigung des sich aus der an das Plangebiet angrenzenden Waldfläche ergebenden Konfliktes wird die Planung abgeändert. Das Plangebiet wird um die nördlich angrenzende Waldfläche in einer Breite von 30,0 m nach Norden erweitert. Diese Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt. Hierdurch kann der erforderliche Sicherheitsabstand zur zukünftigen Bebauung von 30,0 m hergestellt und gleichzeitig die erforderlich werdende Waldumwandlung im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Der Ausgleich für diesen Eingriff in den Wald wird durch eine noch mit der unteren Naturschutzbehörde und den Forstämtern abzustimmende Ersatzaufforstung erfolgen.

 

Um die von der unteren Naturschutzbehörde als erhaltenswert charakterisierte Eiche im Bestand zu sichern, wird die Planung dahingehend abgeändert, dass die Spielplatzfläche nach Osten verschoben und damit die Eiche in diese Fläche integriert wird.

 

Die Änderungen werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der Behandlungsvorschläge zu den Stellungnahmen und der oben beschriebenen Änderungen des Planes wird nunmehr vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen.

 

Dem Verwaltungsausschuss sollte daher folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:


Anlagen:

-          Synopse

-          Übersichtsplan (Bebauungsplan-Vorentwurf)