Betreff
Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage
2009/II/482
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Um Entscheidung wird gebeten.

 


Sachdarstellung:

 

Die Steuerhebesätze der Gemeinde Edewecht wurden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

a) für die Grundsteuern A und B je  280 v. H.

b) für die Gewerbesteuer                             305 v. H.

 

Wie auch in den Vorjahren ist dieser Beschlussvorlage eine Zusammenstellung der IHK Oldenburg beigefügt, aus der die Steuerhebesätze 2009 (Stand 31.05.2009) der einzelnen Städte und Gemeinden im Bereich des Kammerbezirks ersichtlich sind.

 

Bei der Festlegung der Steuerhebesätze für das kommende Haushaltsjahr sind folgende Rahmenbedingungen zu bewerten:

 

1.

Die hohen Steueraufkommen der Vorjahre führen zu einer ungünstigeren Bemessungsgrundlage für den Finanzausgleich. Dies bedeutet, dass die an die Gemeinde vom Land zu zahlenden Schlüsselzuweisungen umso geringer ausfallen, je höher die Steuereinnahmen an Grund- und Gewerbesteuern bei der Gemeinde Edewecht vereinnahmt worden sind. Die Gemeinde Edewecht hat immer wieder Phasen, in denen die Auswirkungen guter Steuereinnahmen im folgenden Haushaltsjahr mit den daraus resultierenden geringeren Schlüsselzuweisungen „verarbeitet“ werden musste. Für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich allerdings im Zuge der allgemeinen Auswirkungen der Finanzkrise, dass die gesamte Ausgleichsmasse für Schlüsselzuweisungen deutlich reduziert wird. Beide Effekte zusammen potenzieren sich und bedeuten für die Gemeinde erhebliche Mindereinnahmen.

 

 

2.

Um den nach den derzeitigen Erkenntnissen aus diesen Mindereinnahmen resultierenden Haushaltsfehlbetrag zu reduzieren, werden derzeit allen Einzelkonten des Ergebnishaushalts einer intensiven Überprüfung unterzogen. In jedem Einzelfall wird geprüft, inwieweit Ausgaben reduziert oder Mehreinnahmen erreicht werden können. Da bereits in den vergangenen Jahren fortwährend Sparanstrengungen unternommen wurden, gibt es auf der Ausgabenseite keine großen Einsparungsmöglichkeiten mehr, die einen schnellen Spareffekt zur Folge haben würden. Vielmehr geht es darum, jede einzelne Ausgabe auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und ggfs. zu reduzieren oder zumindest auf Folgejahre zu verschieben.

 

 

3.

Im Vorjahr haben sich erhebliche Änderungen im Steuerrecht ergeben, deren Auswirkungen sich jetzt zeigen. In erster Linie handelt es sich um die Reduzierung der Steuermesszahl für die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften. Allein hierdurch ergibt sich – unter Vernachlässigung von Detailregelungen geringeren Ausmaßes – für diese Betriebsform eine um etwa 30 % reduzierte Gewerbesteuerlast bei ansonsten gleichen Gewinnvoraussetzungen. Dies bedeutet für die Gemeinde Edewecht eine deutliche Mindereinnahme, die nicht - wie zunächst allgemein angenommen worden ist -, durch positive konjunkturelle Entwicklungen aufgefangen werden kann.

 

 

 

Weiterhin ist zu bedenken, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihre persönliche Gewerbesteuerzahlung in voller Höhe von ihrer individuellen Einkommenssteuer abziehen können. Somit bliebe eine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes für diese Gruppe der Steuerpflichtigen ohne Auswirkungen, soweit der derzeitige Höchstsatz bei der Gewerbesteuer von 380 v. H. nicht überschritten wird.

 

 

4.

Das Aufkommen der Realsteuern für die vergangenen Jahre sowie die Erwartungen für das Jahr 2010 ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

 

 

A. Einnahmen

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

 

in T €

Grundsteuer A

200

199

198

252

359

273

324

270

297

Grundsteuer B

1.741

1.916

1.970

2.008

2.133

2.088

2.150

2.125

2.175

Gewerbesteuer

2.108

3.513

4.115

5.602

4.625

3.867

4.653

3.850

3.850

 

 

2002 – 2008 = Ist-Aufkommen

2009 – 2010 = Haushaltsansatz

 

Zu dieser Übersicht ist folgendes anzumerken:

 

 

a)

Grundsteuer A

Das Aufkommen ist hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen gleichmäßig. Lediglich durch die Bewertung besonderer Flächen (z. B. Baumschulen) kann es zu Nachveranlagungen und damit zu gewissen Mehreinnahmen kommen.

 

 

b)

Grundsteuer B

Auch bei dieser Steuerart ist das Aufkommen relativ gleichmäßig. Die positive Entwicklung über die Jahre liegt in erster Linie an neu bewerteten Baugrundstücken.

 

 

c)

Gewerbesteuer
Diese Steuer ist sehr unterschiedlich in ihrem Aufkommen und starken konjunkturellen Schwankungen unterworfen. Aufgrund der in Edewecht vertretenen Branchenmixes ergeben sich im Vergleich zu anderen Kommunen aber keine sehr extremen Ausschläge.

 

 

5.

Weiterhin ist zu beachten, dass zum Haushaltsjahr 2003 folgende Steuerhebesatzänderungen eingeführt wurden:

 

Grundsteuer A    von 260 v. H. auf 280 v. H.

Grundsteuer B    von 260 v. H. auf 280 v. H.

Gewerbesteuer  von 295 v. H. auf 305 v. H.

 

 

6.

Die Steuerhebesätze der Ammerland-Gemeinden stellen sich im Vergleich folgendermaßen dar:

 

 

Gemeinde/Stadt

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Apen

330

330

330

Bad Zwischenahn*

320

340

350

Edewecht

280

280

305

Rastede

280

300

310

Westerstede

315

325

340

Wiefelstede

280

300

310

Durchschnitt der nds. Kommunen unter 100.000 Einw.

 

342

 

353

 

354

FAG-Anrechnung (90%)

308

318

319

 

 

* Verwaltungsvorschlag

 

 

7.

Falls sich der Gemeinderat zu einer Erhöhung der Steuerhebesätze entschließen sollte, würden die Erhöhungsbeträge vollständig im Gemeindehaushalt verbleiben, da die Hebesätze der Gemeinde Edewecht deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen und insofern bei der Ermittlung der Finanzausgleichsleistungen nicht negativ berücksichtigt werden können.

 

 

8.

Das jeweilige Steueraufkommen würde sich im Falle einer Erhöhung um jeweils 20 v. H. wie folgt darstellen.

 

 

 

Grundsteuer A von 280 v. H. auf 300 v. H.

 

Ursprüngliches Aufkommen

297.000 €

 

Erhöhungsaufkommen

rd.        21.200 €

 

 

 

 

Grundsteuer B von 280 v. H. auf 300 v. H.

 

 

Ursprüngliches Aufkommen

2.175. 000 €

 

Erhöhungsaufkommen

rd.      155.300 €

 

 

 

 

Gewerbesteuer von 305 v. H. auf 325 v. H.

 

 

Ursprüngliches Aufkommen

3.850.000 €

 

Erhöhungsaufkommen

rd.      252.400 €

 

 

 

 

insgesamt

428.900 €

 

 

9.

Für die Grundsteuer B bedeutet eine Erhöhung auf 300 v. H. , dass bei einem derzeitigen mittleren Veranlagungsbetrag von rd. 267 € jährlich ein Grundstückseigentümer knapp 20 € mehr entrichten müsste.

 

 

10.

Zu der Festsetzung von Grundsteuern soll auf folgendes hingewiesen werden:

Die Grundsteuer A und B orientiert sich an dem Einheitswert der Immobilie. Weil dieser Einheitswert vom Finanzamt nur sehr selten angepasst wird, basieren die Grundsteuerbescheide in der Regel auf nicht aktuellen und somit geringeren Wertannahmen. Um diesen Effekt auszugleichen, passen die meisten niedersächsischen Kommunen ihre Grundsteuerhebesätze der Wertentwicklung an. Auch aus diesem Grunde hat der Durchschnittshebesatz für Grundsteuern in Niedersachsen eine stetig steigende Tendenz.

 

 

11.

Um die zuvor beschriebenen – allesamt von der Gemeinde Edewecht nicht zu vertretenden – Wirkungen auszugleichen, ist eine Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern aus Sicht der Verwaltung zu prüfen.

                                   


Anlagen:

Überblick über Hebesätze im Gebiet der IHK Oldenburg