Betreff
Bebauungsplan Nr. 184 "Ehemaliges Lidl-Gelände" in Süd Edewecht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2015/FB III/1779
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 09.12.2014 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 für das Grundstück des ehemaligen Lidl-Marktes an der Gemeindestraße Am Esch in Süd Edewecht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Das Grundstück ist von der Fa. L+L-Immobilien erworben worden, die dort anstelle des bisherigen Lebensmittelmarktes eine Bebauung mit  fünf Einfamilien- einem Doppel- sowie einem Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten verwirklichen will. Das Bebauungskonzept liegt als Anlage Nr. 1 bei. Durch die beabsichtigte Bebauung kann in ortszentraler Lage von Süd Edewecht eine Brachfläche wieder nutzbar gemacht und eine Nachverdichtung zu Wohnzwecken verwirklicht werden.

 

Die am 09.12.2014 ebenfalls vom Verwaltungsausschuss beschlossene Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 22.12.2014 bis einschließlich 21.01.2015 nach vorheriger Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 12.12.2014 stattgefunden. Der Auslegungsentwurf liegt als Anlage Nr. 2 bei.

 

Wie bereits bei der Beratung über den Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Bauausschusses am 01.12.2014 erörtert, war in der Planung insbesondere auf die Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen einzugehen. Das hierzu erstellte Schalltechnische Gutachten der Fa. Itap, Oldenburg, war dementsprechend Gegenstand der Auslegungsunterlagen. Die sich aus dem Gutachten ergebenden Anforderungen an den Schallschutz sind in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind von privater Seite keinerlei Anregungen und Hinweise vorgetragen worden.

 

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen von folgenden Stellen abgegeben:

 

-       Landkreis Ammerland

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

-       EWE Netz GmbH

-       EWE Wasser GmbH

-       Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

-       Deutsche Telekom Technik GmbH

-       Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie

-       LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst

 

Die Stellungnahmen liegen als Anlage Nr. 3 dieser Beschlussvorlage bei.

 

In planungsrechtlicher Sicht ist auf die Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt einzugehen:

 

Landkreis Ammerland

Eine beglaubigte Abschrift der 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2013 der Gemeinde Edewecht wird nach Abschluss des Verfahrens übersandt.

 

Zu den Hinweisen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises ist auszuführen, dass es sich bei der Überplanung des Grundstücks um eine Angebotsplanung handelt. Das bislang vorliegende Bebauungskonzept des Investors ist somit nicht detailliert Gegenstand der bauleitplanerischen Festsetzungen des Planes geworden. Dies gilt insbesondere für die abschließende Parzellierung und das damit verbundene Erschließungskonzept des Investors, das auf einer verkehrlichen Erschließung über private Wegeflächen basiert. Die sich aus der Stellungnahme ergebenden Anforderungen des Abfallwirtschaftsbetriebes Ammerland sind somit dem Investor zur Kenntnis zu geben und von ihm im Zuge der Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

 

Zur Klarstellung wird die textliche Festsetzung Nr. 6 um eine Pflanzliste ergänzt.

 

In der textlichen Festsetzung Nr. 7 erfolgt auf redaktionellem Wege eine Klarstellung, dass die Geländehöhe der bestehenden Aufschüttung nicht verändert werden darf.

 

In Kapitel 3.2.1 der Begründung wird der Name der Haltestelle korrigiert. Die Ausführungen zur ÖPNV-Anbindung werden mit der Stellungnahme harmonisiert.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit dem Bebauungsplan wird für den Bereich des WA 1 eine maximale Gebäudehöhe von 12,0 m festgesetzt. Insofern ergibt sich aus den Ausführungen des Bundesamtes kein Handlungsbedarf.

 

EWE Netz GmbH, EWE Wasser GmbH, OOWV und Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an den Erschließungsträger zwecks Berücksichtigung bei den privaten Erschließungsplanungen weitergeleitet.

 

EWE Wasser GmbH

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an den Erschließungsträger zwecks Berücksichtigung bei den privaten Erschließungsplanungen weitergeleitet.

 

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die denkmalrechtlichen Vorgaben sind vom Eigentümer bzw. dem Vorhabenträger auf dem Grundstück eigenverantwortlich zu beachten. Die Hinweise werden daher an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung bei den anstehenden Erdarbeiten weitergeleitet.

 

LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst

In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass nicht unterstellt werden kann, dass keine Kampfmittelbelastung im Planungsbereich vorliegt. Diese Feststellung ist angesichts der in Edewecht stattgefundenen Kampfhandlungen Ende des 2. Weltkrieges zwar nachvollziehbar. Andererseits haben auf dem Grundstück zuletzt beim Bau des Lidl-Marktes samt Einstellplätzen und Außenanlagen bereits umfangreiche Erdarbeiten stattgefunden, so dass die Wahrscheinlichkeit einer Kampfmittelbelastung gering sein dürfte. Der Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks Beachtung bei den anstehenden Erdarbeiten zur Kenntnis gegeben.

 

Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise sind von folgenden Stellen abgegeben worden:

 

-       Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

-       Industrie- und Handelskammer Oldenburg

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle OL-Nord

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems

 

Da sich aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen kein inhaltlicher Änderungsbedarf an der Planung ergibt, kann nunmehr unter Beachtung der oben genannten Abwägungsvorschläge und den damit verbundenen redaktionellen Änderungen an Plan und Begründung der Satzungsbeschluss vorbereitet werden.

 

Die Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Rat sollte daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“ in der Zeit vom 22.12.2014 bis 21.01.2015 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 184 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

 

3.    Der Flächennutzungsplan ist durch die 7. Berichtung des Flächennutzungsplanes 2013 entsprechend anzupassen.


Anlagen:

-       Bebauungskonzept der Fa. L+L-Immobilien

-       Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 184 „Ehemaliges Lidl-Gelände“

-       Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen