Betreff
Dienstanweisung der Gemeinde Edewecht über die Vergabe von Leistungen nach der VOL und VOB (Vergabeordnung), hier: Änderung der Wertgrenzen
Vorlage
2009/II/429
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstanweisung der Gemeinde Edewecht über die Vergabe von Leistungen nach VOL und VOB (Vergabeordnung) wird hinsichtlich der Wertgrenzen für die Zuschlagserteilung wie folgt geändert:

 

bis

10.000 €

Auftragsvolumen – Zuständigkeit der Amtleiter

bis

25.000 €

Auftragsvolumen – Zuständigkeit der Bürgermeisterin

über

25.000 €

Auftragsvolumen – Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 


Sachdarstellung:

 

Die als Anlage beigefügte Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen sieht folgende Wertgrenzen für die Zuschlagserteilung vor:

 

bis

5.000 €

Zuständigkeit der Amtsleiter

bis

10.000 €

Zuständigkeit der Bürgermeisterin

über

10.000 €

Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses

 

Die Wertgrenzen wurden am 11.08.1997 festgelegt und seither nicht verändert. Aufgrund von Preisentwicklungen hat sich in der Praxis mittlerweile herausgestellt, dass eine Anhebung der Wertgrenzen zweckmäßig erscheint.

 

In den übrigen Ammerland-Gemeinden gelten folgende Festlegungen:

 

Gemeinde Apen

 

 

bis

500 €

Zuständigkeit Produktverantwortlicher

bis

2.500 €

Zuständigkeit Fachbereichsleiter/Budgetverantwortlicher

bis

25.000 €

Zuständigkeit Bürgermeister

über

25.000 €

Zuständigkeit VA

 

 

 

Gemeinde Bad Zwischenahn

bis

5.000€/

25.000 €

Zuständigkeit Amtsleiter

bis

75.000 €

Zuständigkeit Bürgermeister

über

75.000 €

Zuständigkeit Verwaltungsausschuss

 

 

 

Gemeinde Rastede

 

 

bis

3.000 €

Zuständigkeit Amtsleiter

bis

11.000 €

Zuständigkeit Bürgermeister

über

11.000 €

Zuständigkeit Verwaltungsausschuss

 

 

 

Gemeinde Wiefelstede

 

 

 

bis

15.000 €

Zuständigkeit Amtsleiter

 

bis

25.000 €

Zuständigkeit Bürgermeister

 

über

25.000 €

Zuständigkeit Verwaltungsausschuss

 

 

 

 

 

 

Stadt Westerstede

 

 

bis

15.000 €

Zuständigkeit Amtsleiter

bis

30.000 €

Zuständigkeit Bürgermeister

über

30.000 €

Zuständigkeit Verwaltungsausschuss

 

 

 

 

Unter Auswertung der Regelungen der übrigen Ammerland-Gemeinden wird vorgeschlagen, die Wertgrenzen wie folgt festzulegen:

 

bis

10.000 €

Zuständigkeit der Amtsleiter

bis

25.000 €

Zuständigkeit der Bürgermeisterin

über

25.000 €

Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Die übrigen Festlegungen der Dienstanweisung bezüglich des Vergabeverfahrens werden nicht geändert.

 

 


Finanzierung:

 

Keine finanziellen Auswirkungen