Betreff
Landschaftsfenster am Roten-Steinweg-See in Friedrichsfehn,
Verabschiedung des Planentwurfes
Vorlage
2017/FB III/2630
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2017 wurde über den aktuellen Planungsstand zur Einrichtung eines Landschaftsfensters berichtet. Hierbei wurden zum einen die gemeindlichen Planungsüberlegungen und zum anderen die von Seiten der Anlieger im Wege der Beteiligung und Information über die Planungen vorgebrachten Planungsalternativen erörtert. In der nachfolgenden Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde der Planungsstand unter Berücksichtigung der aus der Sitzung des Bauausschusses vorgetragenen Anregungen und Hinweise vertieft erörtert. Hierbei konnten auch die Ergebnisse aus einem zwischenzeitlich mit Vertretern der damaligen Bürgerinitiative Roter Steinweg stattgefundenen Gespräch berücksichtigt werden. Es konnte den Vertretern in diesem Gespräch von Seiten der Verwaltung dargelegt werden, dass mit der Planungsskizze der Gemeinde durch die Landschaftsarchitektin Gardeler-Hemmerich der Versuch unternommen wurde, deren grundsätzliche Planungsansätze zusammen mit den wesentlichen von Seiten der Anlieger vorgetragenen Aspekte zu einer gestalterisch ansprechenden und den Anforderungen an das Planungsziel in funktionaler Weise gerecht werdenden Einklang zu bringen.

 

Ausgehend vom Bericht der Verwaltung wurde vom Verwaltungsausschuss für das weitere Vorgehen vereinbart, dass Grundlage der Planung die Entwurfsskizze der Verwaltung bilden und diese in öffentlicher Sitzung des Bauausschusses offiziell verabschiedet werden sollte. Vor der abschließenden Beratung wurde allerdings eine Abstimmung hinsichtlich einiger Details in naturschutzfachlicher Hinsicht vereinbart, zu denen RH Erhardt aus dem Kreis der Beigeordneten mit der Verwaltung in Dialog treten sollte.

 

Das Abstimmungsgespräch hat zwischenzeitlich stattgefunden und folgende wesentliche Aspekte konkretisiert:

 

-       Zur Entfaltung einer für sandige Offenbodenbereiche typischen Pioniervegetation sollte ortsfremder Oberboden und insbesondere der Birkenaufwuchs teilweise entfernt werden.

-       Im freizulegenden Bereich sollte als wechselfeuchter Bereich eine Mulden-/Grabensituation modelliert werden. Diese dient gleichzeitig als räumliche Trennung und Barriere zu den angrenzenden Grundstücken für Besucher des Landschaftsfensters.

-       Entlang der Wegeführung sind standortgerechte Bepflanzungen mit abwehrendem Charakter vorzunehmen. Geeignete Arten von entsprechender Pflanzqualität sind:  Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Sanddorn (Hippophae rhamnoides), Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia). Die Bepflanzungen sind zwischen Mulden-/Grabenbereich und Weg zu platzieren.

-       Der Weg ist als Sandweg herzustellen, auf eine Befestigung mit HanseGrand ist zu verzichten. Die Herstellung des Weges in HanseGrand erfordert den Aufbau eines entsprechenden Unterbaues. Neben den höheren Herstellungskosten wird hierdurch auch ein größerer Eingriff in den Untergrund nötig, um die Stabilität des Weges zu gewährleisten. Außerdem stellt die Unterhaltung von HanseGrand-Flächen einen erhöhten Aufwand dar. Über die Zeit zu erwartende Versackungen sind aufwendig wieder neu aufzubauen. Die Ausführung als Sandweg mit anlehmigem Material ist standortgerechter und zudem kostengünstiger. Ein Bodenaustausch für den Unterbau ist nicht erforderlich. Versackungen können mit Sand leicht ausgebessert werden. Das Aushubmaterial aus dem Mulden-/Grabenbereich kann als Unterbau verwendet werden. Hierdurch kann das Höhenniveau des Weges und der Aussichtsfläche mit vor Ort gewonnenem Material angehoben werden. Zu beachten ist bei dieser Ausführung allerdings, dass die Begehbarkeit eines Sandweges für Menschen mit reduzierter Gehfähigkeit eingeschränkt ist. Ferner wird die Begehbarkeit durch nasse Witterung besonders beeinträchtigt.

-       Zum Schutz der sich bereits jetzt in ökologischer Hinsicht gut entwickelten unmittelbaren Uferzone ist mit der Aussichtsfläche ein ausreichender Abstand von 10 bis 15 m zur Uferlinie einzuhalten. Dieser Abstand ermöglicht auch die Modellierung eines ausreichenden Lastenabtragswinkels für den erhöht anzulegen Aussichtsplatz sowie die vorgelagerte Pflanzung abweisender Bepflanzung, ohne in den schützenwerten Uferbereich eingreifen zu müssen.

 

Die als Anlage Nr. 1 beigefügte Skizze fasst die vorgenannten Inhalte zusammen. In der Sitzung wird die Verwaltung die Planung näher erläutern.                                            


Beschlussvorschlag:

  1. Das Landschaftsfenster am Roten-Steinweg-See soll auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 15.01.2018 vorgestellten Planung zur Ausführung kommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen und die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.

Anlagen:

 

-       Planungsskizze