Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2019 - 2021 sowie der Festsetzung der Steuerhebesätze
Vorlage
2017/FB I/2610
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Anlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Vorberichts und der Teilhaushalte vorgelegt.

 

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von 598.500 € ab. Zu berücksichtigen ist hierbei der Effekt, der sich aus der Einmalzahlung des Landkreises in Höhe von rd. 620.000 € ergibt und maßgeblichen Einfluss auf das insgesamt positive Gesamtergebnis hat. 

 

Grundlage für die wesentlichen Erträge sind die bisher bekannten Rahmendaten zum Finanzausgleich und zur Steuerentwicklung. Die Realsteuerhebesätze wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (Grundsteuer A und B 300 v. H. und Gewerbesteuer 325 v. H.). Die letzte von der IHK gefertigte Steuerhebesatzübersicht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Wie in den Vorjahren wurden zur besseren Übersicht über die Gesamtkosten eines Produktes die inneren Verrechnungen in den Haushaltsplan aufgenommen, um die Kosten der jeweiligen Immobilien der Fachaufgabe zuordnen zu können. Damit kann weiterhin die Immobilienbewirtschaftung zentral als wesentliches Produkt erfolgen und gleichzeitig ein vollständiger Kostenüberblick über einzelne Produkte einschl. der dafür benötigten Immobilien aufgezeigt werden.

 

Da der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den in der Spalte „Ergebnis 2016“ genannten Zahlen um vorläufige, noch nicht geprüfte Angaben. Insbesondere die Auflösungserträge aus Sonderposten und die Abschreibungen erfordern noch einen erheblichen Buchungsbedarf. Außerdem sind noch Rückstellungen zu bilden, so dass das in der Zeile 21 aufgeführte Ergebnis für das Jahr 2016 erheblich geringer ausfallen wird. 

 

Im Ergebnishaushalt können in einem Umfang von mehr als 2.300.000 € Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Hiervon entfallen rd. 1.300.000 € auf die gemeindlichen Gebäude, während der Rest für die Unterhaltung und Instandsetzung von Gemeindestraßen benötigt wird. Grundlage dieser Ansätze sind neben dem vorhandenen Bedarf auch die allgemein gültigen Richtwerte für die Instandhaltung von Gebäuden. Dieser liegt für den Hochbaubereich bei durchschnittlich 1,2 % des Wiederbeschaffungszeitwertes, der für sämtliche Gebäude der Gemeinde rd. 107.000.000 € beträgt.

 

Der Finanzhaushalt sieht Auszahlungen für Investitionen in Höhe von rd. 10,3 Mio. € vor, ohne dass Kreditaufnahmen zur Finanzierung vorgesehen werden. Hierbei ist im Vergleich zum Vorjahr zu berücksichtigen, dass die Bildung von Haushaltsresten deutlich reduziert wurde und voraussichtlich lediglich rd. 1.3 Mio. € übertragen werden. Im Umkehrschluss sind nicht benötigte Mittel aus den Vorjahren für das Haushaltsjahr 2018 neu veranschlagt worden, so dass die Aufsummierung der Mittel einer Investitionsnummer nicht in jedem Fall zur tatsächlich benötigten Gesamtsumme der Maßnahme führt.

Die für die Investitionen benötigte Liquidität stammt zum Teil weiterhin aus sehr guten Vorjahresergebnissen, dieses führt letztlich wiederum auch im Haushaltsjahr 2018 zu einer weiteren Reduzierung der vorhandenen Mittel. Zudem sind erhebliche Erlöse aus Grundstücksverkäufen eingeplant, welche im Wesentlichen auf das Baugebiet „Spiekerooger Straße“ in Friedrichsfehn und die Grundstücke an der Bahnhofstraße zurückzuführen sind.

 

Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung dürfen die Herausforderungen künftiger Haushaltsjahre nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere im Bereich des Gebäudemanagements und der Straßenunterhaltung ist auch in den künftigen Jahren von erheblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen auszugehen. Hinzu kommen weitere Bedarfe in der Kinderbetreuung und im Schulbereich, die aller Voraussicht nach erheblichen Investitionsaufwand auslösen und die damit einhergehenden Folgekosten zu weiteren Belastungen des Ergebnishaushalts führen. 

 

Wie bisher wird der Haushaltsplan den Fraktionen auf Wunsch in der gewünschten Anzahl auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2017 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2019 – 2021 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Anlagen:

 

- Entwurf Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan

- Realsteuerübersicht der IHK