Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 128 in Friedrichsfehn, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in
der zurzeit geltenden Fassung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung des
Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland
in Kraft zu setzen.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 15.06.2009 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.128 beschlossen. Hintergrund war die von Herrn Dirk Bruns im Markant-Markt in Friedrichsfehn beabsichtigte Einrichtung einer Filiale der OLB, einer Aktionsfläche für den Verkauf von Pizza, Döner, Berliner u.ä. sowie die Erweiterung der Verkaufsfläche um 100 qm. Auf die Beschlussvorlage aus der Sitzung des Bauausschusses am 08.06.2009 wird verwiesen.
Inzwischen ist die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan erfolgt. Als Ergebnis der Auslegung kann festgehalten werden, dass weder von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch von privater Seite Anregungen und Hinweise vorgebracht worden sind, die einer Abwägung zugeführt werden müssten, so dass der Auslegungsentwurf nunmehr als Satzung beschlossen werden kann.
Der Bauausschuss sollte daher dem Rat über den
Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreiten: