Betreff
Voranfrage des Ingenieurbüros AG Tewes, Hatten-Sandkrug, für einen Torf- und Sandabbau der Firma P. Henken, Altenoythe, in Friedrichsfehn, Kanalweg
Vorlage
2009/IV/416
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss sollte in der Sitzung des Bauausschusses erarbeitet werden.


Sachdarstellung:

Das Ingenieurbüro AG Tewes, Hatten-Sandkrug, hat beim Landkreis Ammerland für die Firma Henken, Friesoythe, eine Voranfrage gemäß § 30 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes für den Abbau von ca. 200.000 cbm Torf und 550.000 cbm Sand für ein Grundstück am Kanalweg in Friedrichsfehn eingereicht. Zur ersten Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit des Abbauvorhabens bittet der Landkreis um Prüfung und Stellungnahme, ob aus der Sicht der Gemeinde Gründe vorliegen, die eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bodenabbaus ausschließen bzw. in Frage stellen. Letztlich geht es um die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens der Gemeinde, worüber innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Antragseingang zu entscheiden ist (§ 36 BauGB). Der Antrag ist am 1. Juli 2009 bei der Gemeinde eingegangen; die Frist endet somit am 1. September 2009. Das Schreiben des Landkreises mit den Antragsunterlagen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Antragsfläche wurde Ende Dezember 2008 von der Firma Henken erworben, allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Torf- und Sandabbaues. Sie liegt am Kanalweg in Friedrichsfehn und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edewecht als „Fläche für Abgrabungen“ dargestellt. Diese Darstellung im Flächennutzungsplan resultiert aus einer Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung aus dem Jahre 1983, wonach Rohstoffsicherungsgebiete für Torflagerstätten entsprechend gekennzeichnet werden sollten. In der Darstellung der Gemeinde im Flächennutzungsplan wurde allerdings nicht mehr differenziert nach Art des Rohstoffes. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde selbst ist Anfang 1984 in Kraft getreten. Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises ist die betreffende Fläche teilweise als „Vorsorgebiet für Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Dem Vernehmen nach erhebt der Landkreis aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.

 

Die verkehrliche Erschließung des Vorhabens soll über einen vorhandenen Weg auf dem östlich angrenzenden Grundstück von Henke direkt zur B 401 erfolgen. Über diesen Weg wurden über Jahrzehnte hinweg die Abbauflächen zunächst der Firma von Deetzen, später der Firma Holt erschlossen.

 

Seitens der Gemeinde Edewecht ist zunächst über die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens zu entscheiden. Aus der Sicht der Verwaltung sind keine städtebaulichen Gründe ersichtlich, die eine Verweigerung des Einvernehmens begründen könnten. Weitere Fragen, insbesondere die des Nachbarschutzes, wären in einem ggfs. sich anschließenden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu behandeln. Zuständig hierfür ist der Landkreis Ammerland.


Anlagen:

-          Schreiben des Landkreises mit Antragsunterlagen

-          Luftbild