Betreff
Abschaffung der Vollen Halbtagsgrundschule
Vorlage
2009/I/410
Aktenzeichen
I - 25.08.09
Art
Berichtsvorlage

Am 05.03.2009 hat der Rat der Gemeinde Edewecht eine Resolution zu den von der Landesregierung geplanten Veränderungen im Grundschulbereich (Abschaffung der vollen Halbtagsgrundschulen) beschlossen, die sodann dem niedersächsischen Kultusministerium übermittelt wurde. In der Resolution fordert der Rat der Gemeinde Edewecht die Landesregierung auf, im Interesse des Schülerinnen und Schüler von der Umwandlung der Vollen Halbtagsgrundschulen in Verlässliche Grundschulen abzusehen und diese Schulform, die pädagogisch fundiert und erfolgreich arbeitet, beizubehalten.

Nunmehr ist am 14.05.2009 ein Antwortschreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums bei der Gemeinde Edewecht eingegangen, dass dieser Berichtsvorlage als Anlage beigefügt ist. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass geplant ist, den Bestandsschutz der Vollen Halbtagsgrundschulen zum 01.08.2010 aufzuheben und alle noch bestehende Vollen Halbtagsgrundschulen in Verlässliche Grundschule umzuwandeln.

Begründet wird diese Entscheidung damit, dass seit 2004 die Verlässliche Grundschule in Niedersachsen flächendeckend eingeführt worden ist. Die Erfahrungen mit diesem Modell sind so gut, dass inzwischen 78 Volle Halbtagsgrundschulen auf eigenen Wunsch zur Verlässlichen Grundschulen geworden sind. Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten und der Schulinspektion belegen darüber hinaus, dass sich in den Verlässlichen Grundschulen gute Schülerleistungen und eine hohe Schulqualität erreichen lassen.

Es hat sich auch gezeigt, dass die Verlässlichen Grundschulen flexibler auf kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften reagieren können. Sie garantieren darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot, während zurzeit 98 Volle Halbtagsgrundschulen im 1. und 2. Schuljahrgang nur vier oder viereinhalb Stunden gewährleisten.

Ausgehend vom Gleichheitsgrundsatz und der Verteilungsgerechtigkeit von vorhandenen Ressourcen sollen alle Grundschulen bei der Zuweisung von personellen Ressourcen  gleich behandelt werden. Dabei soll die personelle Ausstattung der Verlässlichen Grundschule zugrunde gelegt werden. Die Stundentafel der Grundschule sieht im ersten Schuljahrgang 20 Stunden, im zweiten 22 Stunden, im dritten und vierten Schuljahrgang jeweils 26 Stunden vor. Mit der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung von 102 % wird sichergestellt, dass an allen Grundschulen der in der Stundentafel vorgeschriebene Unterricht durch Lehrkräfte erteilt wird.

Um den Vollen Halbtagsgrundschulen ausreichend Zeit für die Umstellung einzuräumen, ist die verpflichtende Umwandlung in Verlässliche Grundschulen zum 01.08.2010 geplant. 


Anlagen:

Schreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 12.05.2009