Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2018
Vorlage
2017/FB I/2594
Art
Beschlussvorlage
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2018 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,91 € je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.
Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die
Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 01. Januar 2018 unverändert je Meter
Straßenfront 0,91 €.
Anlagen:
Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2018