Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2018
Vorlage
2017/FB I/2594
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2018 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,91 € je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 01. Januar 2018 unverändert je Meter Straßenfront 0,91 €.


Anlagen:

Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2018