Betreff
Sanierung der Oldenburger Straße
Vorlage
2017/FB III/2591
Aktenzeichen
FB III - Ma
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Die Oldenburger Straße (L828) von der Hauptstraße bis zum Ortsausgang, ist in einem schlechten Zustand. Insbesondere die Fahrbahn, der Parkstreifen und die Nebenanlage auf der Nordseite, die Baumbeete sowie vermutlich auch der Regenwasserkanal sollten zeitnah saniert werden. Da die Oldenburger Straße eine Landesstraße ist, hätte die Gemeinde Edewecht die Sanierung in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf einer Länge von ca. 1.200 m durchzuführen, siehe Anlage „Lageplan“.

 

Nach einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde überlegt, dass die Planungsleistungen im Jahr 2018 erbracht werden sollen und dass die Durchführung der Maßnahme abschnittsweise für die Jahre 2019 und 2020 eingeplant werden sollte. Gegenstand der Sanierung ist die Erneuerung der Fahrbahn, die Neugestaltung der Nebenanlagen und evtl. die Neuverlegung eines Regenwasserkanals. Für die umfangreichen Planungsleistungen wurden bereits Angebote von Fachbüros eingeholt. Weiterhin wird zurzeit der Regen- und Schmutzwasserkanal untersucht. Als Baukosten für die gesamte Maßnahme werden zum jetzigen Zeitpunkt ca. 2.000.000,- (brutto) geschätzt. Die Kosten der Maßnahme sind anteilig von der Gemeinde Edewecht (Nebenanlagen und Regenwasserkanal) und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Fahrbahn) zu tragen. 

 

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass derzeit im Rahmen der Dorfentwicklung für die Dorfregion Edewecht-West ein Dorfentwicklungsplan erarbeitet wird. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes ist in der Dorfentwicklung ein wesentliches Handlungsfeld. Maßnahmen, die aus dem Dorfentwicklungsplan hergeleitet werden, können in der Maßnahmenphase über die Dorfentwicklung finanziell gefördert werden. Die Maßnahmenphase für die Dorfregion Edewecht-West wird nach der Erarbeitung sowie der Genehmigung des Dorfentwicklungsplanes durch das ArL Weser-Ems voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2019 beginnen.

 

Es ist daher beabsichtigt, die Thematik einer Neu- und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt entlang der Oldenburger Straße im Arbeitskreis Dorfentwicklung zu bearbeiten, um hier nach Möglichkeit eine Verknüpfung der Sanierungsmaßnahme mit der Dorfentwicklung zu erreichen und somit Fördermittel einzuwerben.


Anlagen:

Lageplan