Betreff
Antrag des Mühlenfördervereins Edewecht e.V. auf Kostenübernahme von einmaligen Instandhaltungsarbeiten an der Kokerwindmühle
Vorlage
2017/FB III/2562
Aktenzeichen
Die
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die laufende Unterhaltung der Kokerwindmühle in der Ortschaft Edewecht erfolgt durch den Mühlenförderverein Edewecht e.V.. Nach dem Nutzungsvertrag vom 17.07.2009 erhält der Mühlenförderverein e.V. hierfür einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.000 €.

 

Die im Jahre 2000 errichtete Kokerwindmühle bedarf eines neuen Außenanstriches und eines punktuellen Austausches von Holzbauteilen, um Witterungseinflüssen widerstehen zu können und um mögliche Folgeschäden an der Holzkonstruktion zu vermeiden.

 

Die vorläufig kalkulierten Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf ca. 25.000 € bis 30.000 €. Aufgrund der Komplexität der durchzuführenden Arbeiten konnten die bisher angefragten Firmen keine abschließenden Angebote vorlegen. Ein Teil der Arbeiten muss daher im Stundennachweis erfolgen.

 

Nach dem o.a. Vertrag hat sich die Gemeinde verpflichtet, im Falle außergewöhnlicher Sanierungsaufwendungen entsprechende Zuschüsse an den Mühlenförderverein zu leisten. Der Mühlenförderverein Edewecht e.V. beantragt auf dieser Grundlage die Bezuschussung, da die zu erwartenden Kosten die Leistungsfähigkeit des Vereins bei weitem übersteigen.


Beschlussvorschlag:

Dem Mühlenförderverein Edewecht e.V. wird ein zweckgebundener Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 € für die notwendigen einmaligen Instandhaltungsarbeiten an der Kokerwindmühle im Jahre 2018 gewährt.

Die Notwendigkeit der Kosten ist durch eine Auftragsvergabe in einem Wettbewerbsverfahren zu belegen.


Anlagen:

- Antrag des Mühlenfördervereins Edewecht e.V.