Betreff
Widmung eines weiteren Trauortes
Tollhus up'n Wurnbarg,
Vorlage
2014/FB II/1757
Aktenzeichen
FB II - 25.11.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Widmung und die künftige Nutzung der gewidmeten Räumlichkeiten bzw. des Gartens werden der Gemeinde Edewecht keine weiteren Kosten entstehen. Für die Nutzung werden die jeweiligen Brautpaare ein Entgelt in Höhe von 120 Euro an den Heimatverein entrichten müssen.


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht verfügt derzeit über zwei gewidmete Trauorte, dies sind: das Trauzimmer im Rathaus und die Kokerwindmühle „Hillje-Mühle“. Nach den geltenden Rechtsvorschriften hat die Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt des Wohnortes zu erfolgen, jedoch kann die Trauung selbst an jedem anderen Ort der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Die Gemeinden dürfen auch Räumlichkeiten außerhalb des Rathauses zu Diensträumen des Standesbeamten bestimmen. Für die Nutzung von Räumen außerhalb des Standesamtes ist eine Widmung der entsprechenden Räume zu Trauzimmern erforderlich. Damit die Eheschließung in einer entsprechend würdigen Form vorgenommen werden kann, sollen auch die Räumlichkeiten der Bedeutung der Eheschließung entsprechen.

 

Das Standesamt der Gemeinde Edewecht hat festgestellt, dass zunehmend mehr Brautpaare sich für eine Trauung an einem anderen Ort entscheiden. Die Nachfragen haben ergeben, dass neben persönlichen Gründen eine mangelnde Attraktivität des Trauortes ausschlaggebend ist.

 

Die Verwaltung hat daraufhin das Gelände und die Gebäude auf dem Wurnbarg in Augenschein genommen und einen Vororttermin mit dem Heimatverein Westerscheps e.V. wahrgenommen. Der Heimatverein wäre bereit, das Tollhus oder aber auch den Garten für Trauungen entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Beide Alternativen würden die Anforderungen an ein würdiges Ambiente erfüllen. Die jederzeitige Verfügbarkeit der Räumlichkeiten zur Durchführung von Trauungen würde der Heimatverein gewährleisten. Das jeweilige Brautpaar würde ein Entgelt von 120 Euro an den Heimatverein zur Nutzung der Räumlichkeiten zahlen müssen. Dies entspricht den Bedingungen auch der anderen Ammerlandgemeinden, die alle über verschiedene externe Trauorte verfügen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Erweiterung des Angebotes an verschiedenen Trauorten, das Tollhus und den Garten auf dem Wurnbarg als externe Trauorte zu widmen.


Beschlussvorschlag:

Das Tollhus up’n Wurnbarg und der Garten auf dem Wurnbarg werden als weitere Trauorte der Gemeinde Edewecht gewidmet und als weitere Alternativen zum Trauzimmer und der Kokerwindmühle „Hillje-Mühle“ angeboten. Der Gemeinde Edewecht verfügt bei diesen externen Räumlichkeiten über das alleinige Dispositionsrecht für die Zeit der Trauungen.