Betreff
Bewerbung der "Parklandschaft Ammerland" (vorher "Mittleres Ammerland") als LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2014 - 2020,
Zusage der Gemeinde zur Gegenfinanzierung
Vorlage
2014/FB III/1754
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Es sind im Zeitraum der Förderperiode 2014 – 2020 von der Gemeinde Edewecht für die kommenden 7 Jahre insgesamt 380.000 € mithin 55.000 € jährlich in den Haushalt einzustellen. Im Haushalt 2015 wäre dieser Betrag (55.000 €) zu veranschlagen und für die Folgejahre in der Finanzplanung zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2014 wurde letztmalig über die Bewerbung der Region „Mittleres Ammerland“ zur Aufnahme als LEADER-Region für die EU-Förderperiode 2014-2020 beraten. Zum damaligen Zeitpunkt stand die grundsätzliche Frage an, ob eine Bewerbung zusammen mit der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Stadt Westerstede sowie erweitert um die Gemeinden Rastede und Wiefelstede erfolgen sollte. Auf die entsprechende Beratungsvorlage 2014/FB III/1621 sowie das Protokoll über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2014 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Gegenstand der Beratung war darüber hinaus die Ermächtigung der Verwaltung zur Beauftragung eines Büros für die Durchführung des Erarbeitungsprozesses eines REK (Regionalen Entwicklungskonzeptes) welches als Grundlage für eine Bewerbung als LEADER-Region erforderlich ist.

 

In der Vorlage wurden seinerzeit bereits die grundsätzlichen Rahmendaten auch hinsichtlich des erforderlichen finanziellen Einsatzes der Gemeinde Edewecht als Teil der Region „Parklandschaft Ammerland“ dargelegt, der im Falle der Anerkennung als LEADER-Region von der Gemeinde Edewecht zu leisten wäre.

 

Entsprechend des damaligen Beschlusses wurde – nach vorheriger Leistungsausschreibung – im Juli die Firma MCON-Dieter Meyer Consulting beauftragt, unter Beteiligung der Bevölkerung ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten, mit dem sich die fünf Kommunen als „Parklandschaft Ammerland“  um eine Förderung aus LEADER oder ILE bewerben können.

 

Die Region „Parklandschaft Ammerland“ setzt sich dabei aus den folgenden fünf Kommunen zusammen:

·         Gemeinde Edewecht

·         Gemeinde Bad Zwischenahn

·         Gemeinde Rastede

·         Stadt Westerstede

·         Gemeinde Wiefelstede

 

Im Folgenden sollen der bislang durchgeführte Prozess der Konzepterarbeitung, die als LEADER-Region zu erfüllenden organisatorischen Voraussetzungen sowie insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Region insgesamt und für die Gemeinde Edewecht im Besonderen erläutert werden.

 

Die folgenden Angaben beziehen sich hierbei auf die Annahme, dass die Aufnahme in das LEADER-Programm gelingt. Für ILE würden andere Finanzierungen erforderlich werden. Sie werden gesondert dargestellt.

 

Wird die Region als LEADER-Region ausgewählt, so stehen voraussichtlich 2,4 Mio. € Fördermittel für einen Zeitraum von 7 Jahren zur Verfügung. (2014 - 2020). Diese Mittel müssen von den Kommunen kofinanziert werden.

 

Anzumerken ist hierbei, dass die oben genannte Förderperiode mit einem Nachlauf von n + 3 ausgestattet ist. Das bedeutet, dass auch nach dem Jahr 2020 für weitere 3 Jahre Projekte aus dem Programm gefördert werden können. Insofern kann trotz der Tatsache, dass die Förderperiode bereits begonnen hat, aber eine Aufnahme als LEADER-Region und damit die Durchführung von Projekten auf dieser Basis erst im Laufe des kommenden Jahres möglich wäre, von der kompletten Förderspanne von mindestens 7 Jahren ausgegangen werden. 

 

Bislang erfolgter Beteiligungsprozess

Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes wurden fünf Auftaktveranstaltungen in der Region durchgeführt:

23.9.2014 – Bad Zwischenahn

24.9.2014 – Edewecht

25.9.2014 – Wiefelstede

26.9.2014 – Westerstede

29.9.2014 – Rastede

 

Zu den Auftaktveranstaltungen wurden alle Vereine und Organisationen sowie alle Ratsmitglieder eingeladen. Die Veranstaltungen wurden mehrfach in der Presse angekündigt und auf den Websites der Kommunen publiziert. An den Auftaktveranstaltungen nahmen ca. 420 Personen teil.

Danach wurden 10 Arbeitskreise angeboten und durchgeführt, an denen sich insgesamt 160 verschiedene Personen beteiligten.

Die Ergebnisse der Arbeitskreise wurden jeweils allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

 

Entwicklungsstrategie

Das REK (Regionales Entwicklungskonzept) verfolgt folgende Zielsetzungen:

·         Akteure und Angebote stärker vernetzen

·         Die Parklandschaft Ammerland erhalten

·         Bisher nicht ausgeschöpfte Potenziale im Tourismus nutzen

·         Den Flächenverbrauch in der Region begrenzen

·         Zum Klimaschutz beitragen

·         Zum Artenschutz beitragen

·         Die Folgen des Demografischen Wandels auffangen

 

Im REK werden vier Handlungsfelder benannt, denen wiederum Teilziele zugeordnet sind:

 

Landschaft, Klima, Umweltschutz:

·         Wesentliche Elemente der Parklandschaft erhalten und entwickeln

·         Flächen für die Entwicklung von Landschaft, Umwelt- und Klimaschutz finden und entwickeln

·         Zum Klimaschutz beitragen

·         Das Ehrenamt im Rahmen von Arten-Klimaschutz und Landschaftsentwicklung stärken

Tourismus

·         Die Parklandschaft durch entschleunigende Angebote erlebbar machen

·         Gesundheitstourismus in Zusammenarbeit mit Leistungsträgern, Vereinen und Verbänden entwickeln

·         Akteure und Leistungsträger bei der Entwicklung eines barrierefreien Tourismus einbinden

·         Akteure und Angebote für gemeinsames Marketing vernetzen

Demografie

·         Dem Fachkräftemangel durch das Zusammenwirken von Betrieben, Bildungseinrichtungen und Vereinen und Verbänden entgegen wirken

·         Gesundheitsangebote entwickeln

·         Die Grundversorgung insbesondere in den Bauerschaften verbessern

·         Den Zusammenhalt der Bevölkerung stärken

Ortsentwicklung

·         Orte in die Landschaft einbinden und regionstypische Kultur erhalten und stärken

·         Möglichkeiten zur Vermeidung von Flächenverbrauch durch die Zusammenarbeit von Kommunen identifizieren

·         Die Infrastruktur unter Mitwirkung der Bevölkerung an die sich wandelnden Bedürfnisse anpassen

·         Neue Wohnformen entwickeln

 

Als Querschnittsziel wird das Motto „Zusammerland“ über das Konzept gestellt. Dies bedeutet, dass die Zusammenarbeit in der Region gestärkt und Angebote und Aktivitäten stärker miteinander abgestimmt und vernetzt werden sollen.

 

Budget, Budgetverteilung

In der Förderperiode 2014-2020 stehen der Region bei einer Auswahl als LEADER-Region insgesamt 2,4 Mio. € an EU-Mitteln zur Verfügung.

 

Diese Mittel würden für Kosten der LAG (Lokalen Aktionsgruppe) wie die Unterhaltung einer Geschäftsstelle, die Beauftragung eines Regionalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen sowie auf die vier Handlungsfelder verteilt werden.

 

Anzumerken ist hierbei, dass insbesondere die Lokale Aktionsgruppe das zentrale organisatorische und administrative Element innerhalb der LEADER-Region „Parklandschaft Ammerland“ darstellen würde. Alle maßgeblichen Entscheidungen werden durch sie getroffen. Das Gremium setzt sich hierbei aus Vertretern sog. Öffentlicher Partner, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie beratenden Mitgliedern zusammen. Die konkrete Zusammensetzung kann der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Die Aufgaben des Regionalmanagements werden umfangreich sein. Hauptaufgabe ist es, der LAG zuzuarbeiten und Akteure in der Region zu motivieren und zu beraten. Dazu können gehören:

·         Vorbereitung von Sitzungen/Protokollen

·         Organisation und Begleitung von Arbeitskreisen

·         Öffentlichkeitsarbeit

·         Unterstützung bei Projektentwicklung

·         Fördermittelberatung von Projektträgern

·         Prüfung von LEADER-Anträgen für die Entscheidungsfindung der LAG

·         Vorprüfung von Verwendungsnachweisen und Hinweise an Projektträger, falls diese nicht ausreichen

·         Vernetzung der Akteure in der Region

·         Unterstützung von Kooperationsprojekten

·         Unterstützung der LAG bei Veranstaltungen, Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen etc.

·         Unterstützung der Geschäftsstelle

·         Vorbereitung und Durchführung von Evaluierungen

·         Erstellen von Berichten an das Land

·         Teilnahme an Fortbildungen

 

Das Land und die EU-Kommission legen Wert auf ein gutes Regionalmanagement, deshalb wird es mit 80% aus EU-Mitteln bezuschusst.

 

Die Mittelverteilung sieht wie folgt aus:

 

Kosten LAG:                                                              500.000 €

Erhalt der Ammerländer Parklandschaft:   700.000 €

Tourismus:                                                                 600.000 €

Demografischer Wandel:                                         300.000 €

Ortsentwicklung:                                                        300.000 €

 

Es wird angestrebt, einen größeren Teil der Projekte als Gemeinschaftsprojekte umzusetzen, die jeweils eine positive Wirkung auf die gesamte Region haben. Dies sind einerseits Projekte, bei denen die Kommunen gemeinsam Antragsteller sind, es können aber auch Projekte sein, die regionsweit von Vereinen durchgeführt werden.

Die EU und das Land Niedersachsen fordern im Wettbewerb der Regionen ebenfalls, dass diese sich an Kooperationsprojekten mit anderen Gebieten beteiligen. Hierfür sollen 10% der Projektmittel eingesetzt werden.

 

Förderbedingungen:

Es können Projekte von Kommunen, Betrieben, Vereinen und Privatpersonen beantragt und gefördert werden. Über die Förderung entscheidet die LAG (Lokale Aktionsgruppe) nach Auswahlkriterien, die sie vorher beschließen wird.

 

Die EU-Mittel sollen wie folgt angewendet werden (Es wird die jeweilige Beteiligung der EU genannt. Die Kommunen müssen bei Einzelprojekten von privaten Antragstellern und Vereinen jeweils ¼ der EU-Beteiligung als Ko-Finanzierung leisten):

·         Fließgewässerentwickung (Erstellung von Gewässerentwicklungsplanungen): 80% EU-Beitrag, 10% Wasseracht, 10% Kommunen

·         Kommunale Projekte: 50% EU-Beitrag, 50% Kommunen

·         Projekte von privaten Antragstellern: 40% EU-Beitrag, 10% Kommunen (Ko-Finanzierung, s.o.), der Antragsteller finanziert 50% selbst

·         Projekt von Vereinen: 60% EU-Beitrag, 15% Ko-Finanzierung durch Kommunen, 15% durch andere Fördermittelgeber möglich, der Beitrag des Vereins muss wahrscheinlich mindestens 10% ausmachen.

 

Dabei sollen pro Projekt die Fördersummen wie folgt begrenzt werden:

 

Projekte von Kommunen: jeweils 100.000 € Zuschusssumme, sofern nur eine Kommune beteiligt ist. Sind mehrere Kommunen beteiligt, kann sich der Betrag auf 200.000 € erhöhen.

 

Projekte von Vereinen: jeweils max. 50.000 € Zuschusssumme

Projekte von Privaten Antragstellern: max. 40.000 € Zuschusssumme.

 

Durch die Landeshaushaltsordnung bedingt können Projekte mit EU-Mitteln nur gefördert werden, wenn sie einen Mindestzuschuss beanspruchen. Dies bedeutet, dass Projekt von öffentlichen Trägern mindestens10.000 € Zuschuss und von privaten Trägern mindestens 2.500 € erhalten müssen.

 

Die Förderung von Projekten mit EU-Mitteln schließt die Förderung von kleinen Projekten und von beweglichen Gütern weitgehend aus. Deshalb soll ein Topf eingerichtet werden, aus dem Projekte gefördert werden können, die nur sinnvollerweise umgesetzt werden können, wenn diese Fördertatbestände eingeschlossen werden.

 

Die folgende Grafik zeigt die Mittelverteilung:

 

Um die EU-Mittel ausreichend kofinanzieren zu können, werden pro Kommune für den  gesamten Förderzeitraum 356.000 € erforderlich. Für die Förderung von Kleinstprojekten kommen noch 28.000 € hinzu. Damit beläuft sich die erforderliche Finanzierung durch die Kommune auf insgesamt 380.000 €. Dieser Betrag wird voraussichtlich in unterschiedlich großen Jahrestranchen abgerufen werden.

 

Finanzieller Eigenanteil der Gemeinde Edewecht

Hieraus ergibt sich, dass von der Gemeinde Edewecht jährlich Mittel in Höhe von rd. 55.000 € für die Finanzierung bzw. Ko-Finanzierung zur Verfügung zu stellen wären. Von diesem Betrag wären auch bereits die Eigenanteile der Gemeinde an den kommunalen Einzelmaßnahmen umfasst.

 

Wie oben bereits ausgeführt und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.05.2014 erläutert, liegt dem Prinzip der LEADER-Region zugrunde, dass innerhalb der Lokalen Aktionsgruppe auf Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzepts und der selbst erarbeiteten Auswahlkriterien selbständig abschließend über Maßnahmen entschieden werden kann. Dies erfordert nach Möglichkeit eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Mittelverwendung.

 

Es sollte daher auf Grundlage der vorgenannten Ausführungen von der Gemeinde Edewecht bereits jetzt die Zusage erteilt werden, dass der kommunale Eigenanteil sowie die erforderlich werdenden Ko-Finanzierungsanteile übernommen werden und eine entsprechende Berücksichtigung im Haushalt der Gemeinde Edewecht erfolgen wird.

 

Sollte die Region als ILE –Region ausgewählt werden, könnten Projekte nur aus den bestehenden Landesrichtlinien gefördert werden. Eine als ILE-Gebiet anerkannte Region kann ein Regionalmanagement beantragen, das dann mit 75% gefördert werden kann. Ein entsprechender Beschluss der Gremien wäre dann herbeizuführen.

 

Im Sinne der Bewerbung der Gemeinde Edewecht als Teil der LEADER-Region „Parklandschaft Ammerland“ sollte dem Rat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:


Beschlussvorschlag:

Von der Gemeinde Edewecht wird die Zusage erteilt, der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für den Zeitraum der Förderperiode 2014-2020 die Mittel zur Deckung des kommunalen Anteiles sowie der zu erbringenden Ko-Finanzierung zur Verfügung zu stellen.


Anlagen:

-       Zusammensetzung der Lokalen Aktionsgruppe