Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2015
Vorlage
2014/Stab/1742
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2015 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Somit ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgt auf Basis der bis zum 30.09.2014 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die Kontinuität der Abwassergebührenhöhe wird begünstigt durch die weiter gestiegene Abwasesrmenge eines Großeinleiters und die weiterhin günstige Verzinsung für die Kapitalkosten der EWE. Die Investitionstätigkeit der EWE auf der Abwassereinigungsanlage führt zwar zu Kostensteigerungen, die jedoch über Entnahmen aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich abgefangen werden können. Ob dieser Sonderposten für eine gleichbleibende Gebührenhöhe in künftigen Jahren noch ausreicht, bleibt abzuwarten.


Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 02.12.2014 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2015 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert.