Betreff
Verfahren zur Genehmigung eines Entwicklungskonzeptes für die Abwasserreinigungsanlage Edewecht
Vorlage
2014/Stab/1732
Aktenzeichen
- To/Dö -
Art
Beschlussvorlage

Ausgangslage:

Im Jahr 1995 wurde ein Planungsfeststellungsbeschluss herbeigeführt, der einen kontinuierlichen Ausbau der Abwasserreinigungsanlage in mehreren Stufen bis auf eine Größenordnung von 172.000 Einwohnerwerte ermöglicht. Mit der derzeit laufenden Baumaßnahme wird diese Planfeststellung vollends ausgeschöpft. Da ein solches Verfahren sehr umfangreiche Vorarbeiten erfordert und in umfassenden Beteiligungsschritten durchzuführen ist, empfiehlt sich im Interesse einer Investitionssicherheit für die Gemeinde Edewecht und den Anlagenbetreiber sowie einer klaren Perspektive für die Einwohner- und Gewerbeentwicklung ein entsprechendes Zukunftskonzept. Damit wird es ermöglicht, kurzfristig benötigte Behandlungskapazitäten zu schaffen, um z. B. abwasserproduzierende Unternehmen anzusiedeln oder weitere Baugebiete zu erschließen.

 

In der Vergangenheit hat sich mehrfach bestätigt, dass eine genehmigte Grundlagenplanung äußerst kurzfristige Baumaßnahmen ermöglicht, weil alle grundlegenden genehmigungsrelevanten Belange bereits vorab eingehend beurteilt worden sind. Zur Realisierung wird lediglich noch eine Baugenehmigung benötigt, die sich auf den bautechnischen Teil beschränkt.

 

Das Verfahren ist von der Gemeinde Edewecht als hoheitliche Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht durchzuführen. Die EWE WASSER GmbH als Betreiberin der Abwasserbeseitigungsanlage ist in diesem Verfahren beteiligt und arbeitet eng mit der Gemeinde Edewecht zusammen.

 

Neben der Einleitung aus der öffentlichen Einrichtung „Abwasserreinigungsanlage“ gibt es eine weitere Einleitung von behandeltem Abwasser, welches aus dem Betrieb des Deutschen Milchkontors stammt (insbesondere Brüden und gering belastetes Prozessabwasser). Diese Einleitung ist im Sinne des Wasserrechts von der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt, d. h. hierfür ist nicht die Gemeinde Edewecht rechtlich verantwortlich, sondern der Abwassererzeuger DMK selbst. Deshalb ist ein rechtlich selbstständiges Genehmigungsverfahren erforderlich. Gleichwohl gibt es sowohl für das Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage als auch für die DMK-Abwasserbehandlung Genehmigungsschritte, die eine ganzheitliche Betrachtung nicht nur sinnvoll erscheinen lassen, sondern im Grunde erfordern. Insbesondere die Betrachtung von verschiedenen Umweltbelangen und Schutzgütern sollte in einem Zusammenhang erfolgen.

 

Aktuelle Situation der Abwasserreinigungsanlage:

Die aktuellen Bauarbeiten zur Erweiterung der Behandlungskapazität auf 172.000 Einwohnerwerte sind nahezu abgeschlossen. Die im Planungsfeststellungsbeschluss von 1995 genehmigten Baumassen (maßgeblich Beckenvolumen) sind damit ausgeschöpft.

 

Im Zuge der Ausstattung der neuen Belebungsbecken als auch bei der Sanierung der vorhandenen Belebungsbecken kommen Belüfter zum Einsatz, die durch einen flächigen und besonders feinblasigen Lufteintrag erhebliche Energiemengen einsparen. Erfreulicher Nebeneffekt ist die Möglichkeit, ohne weitere bauliche Maßnahmen wesentlich größere biologische Behandlungskapazitäten zu schaffen. Allerdings bedarf es zur Nutzung dieser „Tuningmaßnahme“ selbstverständlich auch eines rechtlichen Rahmens. Insofern ergibt sich bereits aus diesem Grunde eine Notwendigkeit, das Genehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Planungsanlass:

Auch unter Berücksichtigung der kurz vor der Vollendung stehenden Baumaßnahme zur Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage sind die geschaffenen Behandlungskapazitäten nach den allgemeinen Bemessungsregeln in absehbarer Zeit ausgeschöpft. Der Erweiterungskorridor für die Abwasserreinigungsanlage wurde so geplant, dass trotz steigender Frachten im Zulauf die in die Vehne eingeleitete Fracht gleich bleibt. Dieses Ziel wird durch die Qualität der Betriebsführung auf der Basis der eingesetzten Technik und des Personals der EWE WASSER GmbH unterstützt. Gleichwohl bedeutet diese Auslastung, dass zukünftige Erweiterungen nur aufgrund einer neuen Genehmigung möglich sind. Insbesondere die Absicht eines milchverarbeitenden Unternehmens zur Molkeweiterverarbeitung erfordert weitere Behandlungskapazitäten.

 

Genehmigungsverfahren:

Die Anlagenerweiterung bedarf einer Genehmigung nach § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes. Im vorliegenden Fall ist hierzu eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert Untersuchungen im Hinblick auf zahlreiche Schutzgüter. In einem sogenannten Scoopingtermin wurden die relevanten Untersuchungsbelange bereits unter Beteiligung von Fachbehörden erörtert. Sie ergeben sich aus der beigefügten Unterlage des Planungsbüros IBL, Oldenburg. Herr Herr, Geschäftsführer des Büros IBL, wird in der Sitzung den notwendigen Untersuchungsumfang und die zu betrachtenden Schutzgüter erläutern.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind auch die o. a. erwähnten Direktableitungen gering belasteten Abwassers der DMK zu berücksichtigen.

 

Zudem wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan notwendig. In diesem Plan können u. a. zweckmäßige Kompensationsmaßnahmen Eingang finden.

 

Technische Grundlagen:

Das Aufbaukonzept sieht drei mögliche Entwicklungsstufen vor:

 

1. Stufe: Kapazität 230.000 EW

 

2. Stufe: Kapazität 255.000 EW

 

3. Stufe: Kapazität 285.000 EW

 

Die einzelnen Ausbaustufen einschließlich der Investitionskosten sind in der anliegenden Zusammenfassung der EWE WASSER GmbH dargestellt. Herr Hofmann wird die technischen Grundlagen in der Sitzung vorstellen.

 

In der Planung des Anlagenausbaus sind einige Technologien berücksichtigt, die über den heutigen Standard kommunaler Kläranlagen hinausgehen. Dies ist u. a. eine Filteranlage mit Aktivkohle (4. Reinigungsstufe), welche Spurenstoffe aus dem Abwasser entfernen kann. Die Filtration sichert die zukünftig sehr niedrigen Überwachungswerte bei ansteigenden Wassermengen und entfernt darüber hinaus auch Spurenstoffe, die bisher in die Vehne gelangen. Maßnahmen im Bereich der Schlammbehandlung tragen zu einer sicheren Entsorgung in der Zukunft bei.

 

Unabhängig von der Baumaßnahme an der kommunalen Abwasserreinigungsanlage sind betriebliche Vorbehandlungsmaßnahmen notwendig, ohne die die vorgenannten Kapazitäten nicht ausreichend wären. Die Kosten hierfür trägt das einleitende Unternehmen.

 

Kosten:

Das Genehmigungsverfahren wird voraussichtlich Kosten von etwa 650.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer verursachen, die im Rahmen des Betreibervertrages zu finanzieren wären. Der überwiegende Teil der Kosten entfällt auf baufachliche Entwurfsplanungen, die einen Teil der Genehmigungsgrundlage darstellen. Diese Kosten würden bei einer späteren Realisierung der jeweiligen Baustufen nicht erneut anfallen und stellen insofern vorweggenommene Baukosten dar.

 

Ein Teil der Kosten der Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt auf die Einleitungen der DMK und wird daher von diesem Unternehmen getragen.


Beschlussvorschlag:

Für die Abwasserreinigungsanlage Edewecht wird ein Entwicklungskonzept zur Vergrößerung der Abwasserbehandlungskapazität in drei Baustufen erstellt. Die Anlagengröße soll auf bis zu 285.000 Einwohnerwerte erhöht werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Anlagenbetreiber EWE WASSER GmbH das nach dem Wasserrecht vorgesehene Genehmigungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.


Anlagen:

- Unterlage des Planungsbüros IBL

- Zusammenfassung der EWE WASSER GmbH