Betreff
SSV Jeddeloh II
A) Sachstand - neuer Trainingsplatz
B) Überprüfung des Stadions
Vorlage
2014/FB II/1712
Aktenzeichen
FB II - 20.10.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die weitere bauliche Herrichtung des Stadions an der Wischenstraße sind bislang keine Finanzmittel eingeplant worden. Hierzu müssen zunächst die Anforderungen konkretisiert und sodann kalkuliert werden. Es wird darum gebeten, diese Berechnungen sodann unmittelbar dem Verwaltungsausschuss vorlegen zu dürfen. Insoweit können derzeit auch noch keine Aussagen über die Höhe der notwendigen Finanzmittel getroffen werden, wobei davon auszugehen ist, dass die Schaffung des Sanitärbereiches bis jetzt der kostenintensivste Posten wäre. Sofern der Aufstieg der Mannschaft bereits in dieser Saison gelingen würde, wäre die Herrichtung in 2015 zwingend erforderlich, ansonsten stünde mehr Zeit zur Verfügung. Daher muss von einer Bereitstellung von Finanzmitteln in 2015 zunächst sicherheitshalber ausgegangen werden.


Sachdarstellung:

A)   Sachstandsbericht – neuer Trainingsplatz

In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 24.02.2014 ist über den Antrag des SSV Jeddeloh II auf Schaffung eines neuen Trainingsplatzes intensiv beraten worden. Die Verwaltung hatte seinerzeit einen umfassenden Prüfungsauftrag unter Einbindung des Sportvereines bekommen.

In der Zwischenzeit haben verschiedene Gespräche bereits stattgefunden und weitere Gespräche stehen noch an. Der Verein hatte seinerzeit einen Kostenvoranschlag für die Schaffung eines Kunstrasenplatzes vorgelegt. Dieser Kostenvoranschlag ist überprüft worden. Für die Herrichtung eines Kunstrasenplatzes würden bei moorigem Untergrund Kosten in Höhe von mind. 640.000 Euro, je nach Moormächtigkeiten entstehen. Derzeit wird geprüft, wo im Gemeindegebiet die Schaffung eines solchen Kunstrasenplatzes denkbar und möglich wäre.

 

Der Sportverein spielt derzeit sehr erfolgreich in der Oberliga, so dass die Chance für einen Aufstieg in die Regionalliga bestehen könnte. Insoweit besteht seitens des Vereins ein stärker werdendes Interesse, die Trainingsbedingungen für die Fußballabteilung, insbesondere die 1. Herren, zu optimieren.

 

Verschiedene Alternativen sind mit dem Verein diskutiert worden. In den nächsten Tagen wird noch ein gemeinsames Gespräch mit dem VfL Edewecht stattfinden. Hierzu kann eventuell in der Sitzung berichtet werden. Ein beratungsfähiger Vorschlag ist bislang jedoch noch nicht erarbeitet worden, so dass dieser Punkt erneut in einer der nächsten Fachausschusssitzungen vorgetragen werden wird.

 

B)   Überprüfung des Stadions an der Wischenstraße in Jeddeloh II

Wie bereits vorstehend berichtet, steht die 1. Herren-Mannschaft des SSV Jeddeloh auf dem 2. Tabellenplatz der Oberliga und hat somit möglicherweise die Chance in die Regionalliga aufzusteigen. Einen entsprechenden Zulassungsantrag muss der Verein bis zum 31.03.2015 einreichen. Voraussetzung für eine Zulassung wäre u.a., dass ein regionalligataugliches Stadion vorhanden ist. An eine Spielstätte für die Regionalliga werden höhere Anforderungen gestellt, die vor Ort realisiert werden müssten. Hierzu wird es in der 43. Kalenderwoche einen Vororttermin mit dem NFV geben, an dem der Prüfer des NFV, die Polizei, der Verein und die Gemeindeverwaltung teilnehmen wird.

 

Es ist erklärtes Ziel des Vereins, im Falle der Qualifikation auch tatsächlich in die Regionalliga aufzusteigen, so dass die Prüfung der Regionalligatauglichkeit auf jeden Fall auf die Gemeinde Edewecht zukommen wird, unabhängig davon, ob der Aufstieg bereits in dieser Saison gelingen wird.

 

Bereits jetzt sind bestimmte Anforderungen erkennbar. So wird es notwendig werden, den Sanitärbereich für Zuschauer zu optimieren, d.h. Toiletten in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Des Weiteren sind getrennte Zuschauerbereiche zu schaffen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass Spieler und Schiedsrichter getrennt von den Zuschauern zum Spielfeld geführt werden. Die weiteren Anforderungen werden erst im Vororttermin vom NFV bzw. der Polizei benannt werden. Hierüber wird die Verwaltung in der Folge berichten.

 

Die Verwaltung wird aufgrund der benannten Anforderungen entsprechende Kalkulationen erstellen, jedoch werden diese Daten nicht zur Sitzung vorliegen. Dennoch wäre die ordnungsgemäße Herrichtung des Stadions Voraussetzung für den Verein, um eine Zulassung für die Regionalliga zu erhalten. Insoweit wäre es vorteilhaft, wenn die Verwaltung eine Ermächtigung erhalten könnte und die Kalkulationen direkt dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werden könnten.


Beschlussvorschlag:

a)    Der Bericht zum derzeitigen Sachstand des Prüfungsverfahrens zum Antrag auf Schaffung eines Trainingsplatzes wird zur Kenntnis genommen.

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Anforderungen an die Regionalligatauglichkeit des Stadions an der Wischenstraße zu ermitteln und entsprechend zu kalkulieren. Die Ergebnisse sind dem Verwaltungsausschuss direkt zur Entscheidung vorzulegen und in der nächsten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses zu berichten.