Betreff
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht
Erlass einer Richtlinie
Vorlage
2014/FB II/1705
Aktenzeichen
FB II - 20.10.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Gemeinde Edewecht stellt jährlich eine Summe von 10.000 Euro für die Sportgerätebeihilfe der Edewechter Vereine in den Haushalt ein. Eventuelle bauliche Maßnahmen von Sportvereinen werden im Falle der Bewilligung gesondert für die Folgejahre veranschlagt.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 01. April 2014 ist über den Erlass einer gemeindlichen Sportförderrichtlinie beraten worden. Seinerzeit sind die Rahmenbedingungen für eine solche Richtlinie erörtert worden und um Vorlage eines Richtlinientextes zur nächsten Sitzung des Fachausschusses gebeten worden.

 

Die Gemeindeverwaltung hat eine entsprechende Richtlinie nunmehr textlich verfasst und legt den Entwurf zur erneuten Beratung vor. Wunschgemäß ist eine Regelung zur Gewährung von Bürgschaften für die Sportvereine mitaufgenommen worden. Ebenfalls wird künftig nicht nur die Jugendarbeit, sondern auch die Seniorenarbeit im Sportverein gefördert.

 

Die in der gemeindlichen Förderrichtlinie festzulegenden Höchstbeträge sind in Anlehnung an die Festsetzung der Förderhöchstbeträge für die Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland beziffert worden. Mitaufgenommen wurde eine Antragsfrist, um die haushaltsmäßige Beordnung der Finanzierung von Maßnahmen für die Folgejahre sicherzustellen. Diese Frist ist jedoch lediglich eine Ordnungs- und keine Ausschlussfrist.


Beschlussvorschlag:

Dem Erlass der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Form wird hiermit zugestimmt.


Anlagen:

Entwurf der Sportförderrichtlinie