Betreff
Anlegung des Dorfplatzes in Friedrichsfehn
Vorlage
2014/FB III/1689
Aktenzeichen
FB III - Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erarbeitung einer Entwurfs- und Ausführungsplanung des Dorfplatzes sollten in diesem Jahr 20.000,- € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die weitere Veranschlagung des Finanzbedarfs für die Anlegung des Dorfplatzes ist im kommenden Haushaltsjahr 2015 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Der Rat der Gemeinde hat in der Sitzung am 31.03.2014 beschlossen, dass der Dorfplatz in Friedrichsfehn unabhängig von weiteren Grundstücksverkäufen und unter der Prämisse, dass der Ortsverein Friedrichsfehn entsprechende Planungen vorlegt, im Jahr 2015 angelegt werden soll.

 

Anfang September wurden nunmehr vom Ortsverein Planunterlagen vorgelegt, und zwar:

a)    eine Ideensammlung zur Dorfplatzgestaltung

b)    eine „Vorschlagszeichnung“ eines Schülers der Meisterschule der BBS Ammerland – Fachschule für Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Gartenbau

c)    eine vom Ortsverein weiter entwickelte Planung, in der insbesondere die Wegeführung verändert, die Skateranlage zur Disposition gestellt und der Standort eines geplanten Pavillons geändert wurden

d)    textliche Anmerkungen und Hinweise des Vereins zum Gestaltungsvorschlag.

 

Es ist vorgesehen, vor der Sitzung des Bauausschusses das für die Anlegung des Dorfplatzes vorgesehene Gelände zu besichtigen. Im Übrigen werden die Pläne in der Sitzung von der Verwaltung erläutert.

 

Zur Weiterentwicklung des Projektes wird es erforderlich sein, ein Fachplanungsbüro einzuschalten. Haushaltsmittel stehen hierfür in diesem Jahr allerdings nicht zur Verfügung. Mit Blick auf eine frühzeitige Ausschreibung der notwendigen Bauleistungen im nächsten Jahr schlägt die Verwaltung vor, noch in diesem Jahr ein Ingenieurbüro zunächst mit der Erarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsplanung  zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden sich auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf rund 20.000,- € belaufen. Diese Summe sollte in diesem Haushaltsjahr gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vom Ortsverein Friedrichsfehn vorgelegten Planüberlegungen ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung einer Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Anlegung des Dorfplatzes in Friedrichsfehn zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 20.000,- € werden gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

-       Ideensammlung

-       Vorschlagszeichnung

-       überarbeitete Vorschlagszeichnung

-       textliche Anmerkungen und Hinweise