Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 27.05.2014 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 in Wildenloh im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, zu der Planung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung durchzuführen. Mit der Planung soll die überbaubare Grundstücksfläche auf Grundstücken an der Eibenstraße im rückwärtigen Bereich um 5,0 m erweitert werden. Zur Verdeutlichung des Planungsinhalts wird auf den als Anlage Nr. 1 beigefügten Planentwurf verwiesen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 04.07.2014 bis 04.08.2014 stattgefunden.
Sowohl von privater Seite als auch von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu der Planung keine abwägungsrelevanten Anregungen und Hinweise vorgebracht worden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 kann somit mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 in Wildenloh, der aufgrund
der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als
Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 in Wildenloh durch Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die
Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.
Anlagen:
- Satzungsentwurf