Betreff
Anträge der Firma Oltmanns Torfabbau GmbH, Kleefeld, für den Abbau von Torf auf Grundstücken an der Schoolstraat in Kleefeld,
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Vorlage
2014/FB III/1683
Aktenzeichen
FB III - Ka
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Firma Oltmanns Torfabbau GmbH, Kleefeld, hat beim Landkreis Ammerland die Anträge auf Abbau von Torf auf zwei Grundstücken an der Schoolstraat eingereicht. Diese Anträge wurden der Gemeinde zur Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB übersandt. Es geht hierbei um folgende Vorhaben:

 

a) Grundstück Flurstück 130 der Flur 21 an der Schoolstraat in Kleefeld

Auf diesem Grundstück soll auf einer Fläche von rund 8.100 qm Weißtorf in einer Tiefe von 0,80 m abgebaut werden. Der Abbau erfolgt im Sodenstichverfahren. Der Zeitraum des Abbaus wird sich auf ca. 10 Jahre belaufen. Die Fläche wird derzeit als Grünland genutzt. Als Folgenutzung nach dem Torfabbau ist eine extensive Grünlandnutzung vorgesehen.

 

b) Grundstück Flurstück 179 der Flur 21, ebenfalls an der Schoolstraat in Kleefeld

Auf diesem Grundstück soll in 0,80 m Tiefe Weiß- und Schwarztorf abgebaut werden. Die Abbaufläche beträgt 6,3 ha. Der Abbau erfolgt auch hier im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Sodenstichverfahren und der Abbau soll auch hier über den Zeitraum von 10 Jahren laufen. Die Fläche wird zurzeit als Acker genutzt. Als Folgenutzung ist extensive Grünlandnutzung vorgesehen.

 

In dem anliegenden Lageplan ist die Lage der angesprochenen Abbauflächen gekennzeichnet.

 

Die Abbauflächen sind im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Ammerland als Vorranggebiet für die Torfgewinnung mit der Zeitstufe I (kurzfristige Inanspruchnahme) ausgewiesen. Unter Zugrundelegung der bisherigen Entscheidungskriterien sind Abbauanträge in diesem Bereich regelmäßig genehmigungsfähig. Allerdings konkretisieren sich derzeit auf Landesebene die Planungsüberlegungen, künftig insbesondere in den bisherigen Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung (Torfgewinnung) den Torf zu erhalten und dort das Moor zu entwickeln. Der entsprechende Entwurf einer Änderung des Landesraumordnungsprogrammes wurde inzwischen von der Landesregierung verabschiedet, ist aber noch nicht veröffentlicht. Dem Vernehmen nach ist aber zu erwarten, dass die Planunterlagen Ende Juli in das Beteiligungsverfahren gegeben werden. Mit dem Blick darauf, dass dann der vorgesehene Torfabbau den Planungen des Landes zuwider laufen würde, wäre der Landkreis gemäß § 14 Abs. 2 des Bundesraumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 3 des Nds. Landesordnungsgesetzes gehalten, die Abbauanträge der zuständigen Landesbehörde vorzulegen. Die Landesbehörde wird dann prüfen, ob dem Landkreis zur Sicherung der planerischen Absichten des Landes die Erteilung der Abbaugenehmigungen zu untersagen ist.

 

Unabhängig davon sprechen seitens der Gemeinde Edewecht keine städtebaulichen Gründe gegen die Erteilung der Abbaugenehmigungen. Die verkehrliche Erschließung der Abbauflächen erfolgt über die Schoolstraat in Richtung der Landesstraße. Bezüglich der Nutzung der gewichtsbeschränkten Gemeindestraße über 5 t. wäre – wie in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit schon praktiziert – zu gegebener Zeit noch eine straßenrechtliche Vereinbarung mit der Firma Oltmanns abzuschließen. Hierzu sollte aber aus rein praktischen Gründen der Ausgang des Verfahrens beim Land Niedersachsen abgewartet werden.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, zu den vorliegenden Abbauanträgen das städtebauliche Einvernehmen zu erteilen.


Beschlussvorschlag:

Zu den Anträgen der Firma Oltmanns Torfabbau GmbH, Kleefeld, auf den Abbau von Torf auf den Flurstücken 130 und 179 der Flur 21 wird das Einvernehmen erteilt. Sofern die Genehmigungen in Aussicht stehen, ist mit der Firma Oltmanns eine straßenrechtliche Vereinbarung über die Nutzung der gewichtsbeschränkten Gemeindestraße „Schoolstraat“ zu schließen.


Anlagen:

-       Übersichtsplan