Sachdarstellung:
Der Gemeinde Edewecht ist es seit jeher ein großes Anliegen, die Familien in Edewecht zu fördern und so dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Dementsprechend
wurde auch in der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der
Gemeinde Edewecht in §
7 eine Geschwisterermäßigung integriert. Zurzeit wird für das erste
Krippenkind, deren ältere Geschwister ebenfalls eine Kindertagesstätte besuchen,
eine Gebührenermäßigung von 25 % bewilligt und für jedes weitere
Geschwisterkind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 %.
Aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter angestiegenen Finanzhilfe im Krippenbereich ist vorstehende Regelung nicht mehr zeitgemäß, da nach Abzug aller Einnahmen das Defizit der Gemeinde pro Krippenplatz nicht höher ist, als das Defizit für einen Kindergartenplatz.
Es wird daher vorgeschlagen, in der Satzung eine gleichlautende Regelung wie im Kindergartenbereich aufzunehmen, sodass für das erste Geschwisterkind in der Krippe eine Gebührenermäßigung von 50 % und für alle weiteren Geschwisterkinder eine Gebührenermäßigung von 100 % gewährt wird.
Alle Änderungen wurden in roter Schrift verfasst.
Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.
Anlagen:
Entwurf
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die
Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der
Gemeinde Edewecht