Betreff
Planfeststellungsverfahren für die Firma Mildenberger, Friesoythe, zum Abbau von Sand und der Resttorfauflage auf Grundstücksflächen an der Küstenkanalstraße in Husbäke,
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Vorlage
2014/FB III/1682
Aktenzeichen
FB III - Ka
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Firma Mildenberger, Friesoythe, hat beim Landkreis Ammerland den Antrag für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zum Abbau von Sand und der vorhandenen Resttorfauflage auf Grundstücken an der Küstenkanalstraße in Husbäke eingereicht.

 

Dieses Vorhaben war in ähnlicher Form bereits in den Jahren 2008/2009  Gegenstand von Beratungen in den Gremien der Gemeinde. Seinerzeit hatte die Firma Hilgen, Friedrichsfehn, eine gleichlautende Bauvoranfrage eingereicht. Das jetzt vorliegende Vorhaben unterscheidet sich von dem damaligen Vorhaben insbesondere dadurch, als dass jetzt eine westlich angrenzende Fläche der Firma Hertema, auf der zurzeit noch Torfabbau erfolgt, in den Antrag mit einbezogen wird. Gleichzeitig wird an der östlichen Seite eine kleinere Fläche aus dem Antrag herausgenommen. Die Größe der jetzt geplanten eigentlichen Abbaufläche ist mit der damaligen Abbaufläche von Hilgen mit rund 30 ha in etwa identisch, insbesondere auch deswegen, weil im Zusammenhang mit dem jetzt vorliegenden Antrag an der nördlichen Seite der Grundstücke eine Fläche von rund 10 ha vom Bodenabbau ausgenommen werden soll. Dieses hat naturschutzfachliche Gründe. Ebenfalls identisch sind die geplanten Abbautiefen mit etwa maximal 30 m unter Geländehöhe. Allerdings unterscheiden sich die Abbaumengen für den Sand erheblich. Die Firma Hilgen war seinerzeit von rund 3,6 Mio. cbm Sand ausgegangen, der in einem Zeitraum von 20 Jahren abgebaut werden sollte, die Firma Mildenberger geht jetzt von rund 5,4 Mio. cbm aus, der in einem Zeitraum von 25 Jahren abgebaut werden soll.

 

Dieser Beschlussvorlage sind zur besseren Orientierung eine textliche Beschreibung des Vorhabens, ein Plan mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, ein Abbauplan und ein Herrichtungsplan beigefügt.

 

Die betreffenden Grundstücksflächen sind bis auf eine Restmoorauflage von ca. 50 cm weitestgehend von Torf abgebaut. Lediglich auf der Fläche der Firma Hertema wird in den nächsten Jahren noch Schwarztorf abgebaut.

 

Baurechtlich sind die Grundstücke dem sogen. Außenbereich zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde besteht für die Flächen keine besondere bauliche Darstellung. Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises ist unter Ausnahme der Fläche Hertema der Bereich als „Vorsorgegebiet für die Grünlandbewirtschaftung, -pflege und –entwicklung“ ausgewiesen. Die Fläche von Hertema liegt in einem Vorranggebiet für die Torfgewinnung der Stufe 1. Folgerichtig wurde hier  in den vergangenen Jahren der Torfabbau zugelassen. Inwieweit mit Blick auf die noch vorhandene Restmoorauflage die Antragsflächen von den Planungen des Landes Niedersachsen betroffen sein werden, im Landesraumordnungsprogramm Grundstücke für die Torferhaltung und für die Moorentwicklung auszuweisen, lässt sich derzeit nicht abschließend einschätzen. Sollte das der Fall sein, könnte sich die Situation ergeben, dass der Landkreis Ammerland vor dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die Zustimmung der dann zuständigen Landesbehörde einholen müsste.

Zur Bauvoranfrage der Firma Hilgen hat die Gemeinde im Jahr 2009 bereits das Einvernehmen zum Bodenabbau erteilt. Zuvor hatte seinerzeit der Landkreis auf Veranlassung der Gemeinde im Rathaus eine Informationsveranstaltung für Anlieger und Grundstückseigentümer der Abbaufläche durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Erteilung des Einvernehmens hatte der Verwaltungsausschuss seinerzeit beschlossen, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme ausdrücklich auf in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen und Bedenken hinweist. Dieses ist damals auch so erfolgt.

 

In Anbetracht dessen, dass sich zum jetzigen Bodenabbauvorhaben der Firma Mildenberger die städtebauliche Situation gegenüber dem Vorhaben der Firma Hilgen vor einigen Jahren nicht geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zu dem geplanten Sandabbauvorhaben der Firma Mildenberger, Friesoythe, auf Grundstücken an der Küstenkanalstraße in Husbäke wird in städtebaulicher Hinsicht erteilt.


Anlagen:

-       Erläuterungstext, Übersichtsplan mit Angabe der Eigentümer, Abbauplan, Herrichtungsplan