Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Finanzierung:
Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2017 benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 380,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2017 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom
16.03.2017 (siehe Anlage) eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung
beantragt.
Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der
Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet. Die kommunal beschäftigten
Erzieherinnen haben zum 01.02.2017 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen
in Höhe von 2,35 % erhalten. Der Waldkindergarten beabsichtigt auch,
rückwirkend zum 01.08.2017 eine Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen und
Vertretungskräfte weiterzugeben.
Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den
Elternbeiträgen. Die weiteren nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter
Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten ist seit knapp 20 Jahren
erfolgreich tätig und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im
laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt.
Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 9 Kinder aus der Gemeinde Edewecht,
den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und
bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter
Kindertageseinrichtungen.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an
und spricht sich dafür aus, die beantragte Erhöhung der
Kindergartenplatzförderung zu gewähren.
In Abstimmung mit der Gemeinde Bad Zwischenahn wird unter
Berücksichtigung der Haushaltsplanung des Kindergartens für das Kindergartenjahr
2017/18 vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben und eine Erhöhung der jährlichen
Bezuschussung pro Kind aus der Gemeinde Edewecht um 61,- € zu gewähren, sodass
rückwirkend zum 01.08.2017 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht ein Zuschuss in
Höhe von 2.217,- € zu zahlen wäre.
Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, um weitere 35,- € auf 2.252,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss
in Höhe von jährlich 2.217,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend
zum 01.08.2017 gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde
Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger
Zuschuss in Höhe von 2.252,- € rückwirkend zum 01.08.2017 gewährt.
Anlagen:
Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 16.03.2017