Betreff
Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V.
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2017/FB II/2549
Aktenzeichen
FB II - 23.10.2017
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2017 benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 380,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2017 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 16.03.2017 (siehe Anlage) eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung beantragt.

 

Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet. Die kommunal beschäftigten Erzieherinnen haben zum 01.02.2017 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen in Höhe von 2,35 % erhalten. Der Waldkindergarten beabsichtigt auch, rückwirkend zum 01.08.2017 eine Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen und Vertretungskräfte weiterzugeben.

 

Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die weiteren nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.

 

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten ist seit knapp 20 Jahren erfolgreich tätig und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 9 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, die beantragte Erhöhung der Kindergartenplatzförderung zu gewähren.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Bad Zwischenahn wird unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung des Kindergartens für das Kindergartenjahr 2017/18 vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben und eine Erhöhung der jährlichen Bezuschussung pro Kind aus der Gemeinde Edewecht um 61,- € zu gewähren, sodass rückwirkend zum 01.08.2017 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht ein Zuschuss in Höhe von 2.217,- € zu zahlen wäre.

 

Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, um weitere 35,- € auf 2.252,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 2.217,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2017 gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 2.252,- € rückwirkend zum 01.08.2017 gewährt.


Anlagen:

Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 16.03.2017