Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für den Waldkindergarten Zwergenland
Finanzierung:
Zusätzliche Mittel für das Haushaushaltsjahr 2017 entstehen nicht. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018 wären sodann im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigten.
Sachdarstellung:
Der Waldkindergarten Sternenmoos in Trägerschaft der Elterninitiative Zwergenland e.V. hat mit
Schreiben vom 20.11.2016 (siehe Anlage) eine Erhöhung der
Kindergartenplatzförderung um 740,- € pro Kind und Jahr beantragt.
Die Erhöhung begründet die Elterninitiative mit einer beabsichtigten
Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens auf einem Niveau von
97 % der über den TVöD beschäftigten Erzieherinnen sowie einer personellen
Umstrukturierung.
Seit dem Jahr 2004 werden im Waldkindergarten Sternenmoos auch Kinder
aus der Gemeinde Edewecht betreut. Im laufenden Kindergartenjahr besuchen
insgesamt acht Edewechter Kinder die Einrichtung. Zurzeit gewährt die Gemeinde
Edewecht einen Zuschuss in Höhe von 2.256,- € pro Kind und Jahr, begrenzt auf
maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht.
Im Gegensatz zum Friedrichsfehner Waldkindergarten fiel hier im
vergangenen Kindergartenjahr der Zuschuss pro Kind um 100,- € höher aus, da die
Elterninitiative Zwergenland die Lohnbuchhaltung über einen externen
Steuerberater kostenpflichtig durchführen lässt.
Die Lohnbuchhaltung für den Friedrichsfehner Waldkindergarten hingegen
wird über die Personalverwaltung der Gemeinde Edewecht kostenfrei erledigt.
Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den
Elternbeiträgen. Die dennoch nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter
Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss
ausgeglichen.
Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sind sich einig, dass der
Waldkindergarten Sternenmoos seit Jahren hervorragende Arbeit leistet und eine
Bereicherung der Betreuungsangebote in Edewecht und Bad Zwischenahn darstellt.
Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat jedoch ermittelt, dass die vom Verein
ermittelten Sachkosten im Vergleich zu anderen Kindertagesstätten zu hoch ausfallen.
Bei einer Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse wäre der Waldkindergarten
Zwergenland somit finanziell besser gestellt, als andere Kindertagesstätten.
Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, dem Beschluss der Gemeinde Bad Zwischenahn zu folgen und dem Waldkindergarten Sternenmoos pro Kind und Jahr rückwirkend zum 01.08.2017, für maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, befristet bis zum 31.07.2018, weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 2.256,- € zu gewähren. Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, auch weiterhin um 35,- € auf 2.291,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.
Beschlussvorschlag:
Der Elterninitiative Zwergenland e.V. wird für den Betrieb des
Waldkindergartens Sternenmoos ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich
2.256,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2017
befristet bis zum 31.07.2018 gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der
Gemeinde Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein
freiwilliger Zuschuss in Höhe von 2.2291,- € rückwirkend zum 01.08.2017
befristet bis zum 31.07.2018 gewährt.
Anlagen:
Antrag der Elterninitiative Zwergenland e.V. vom 05.05.2017