Betreff
Elterninitiative Zwergenland e.V.
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für den Waldkindergarten Zwergenland
Vorlage
2017/FB II/2548
Aktenzeichen
FB II - 23.10.2017
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Zusätzliche Mittel für das Haushaushaltsjahr 2017 entstehen nicht. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2018 wären sodann im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigten.


Sachdarstellung:

Der Waldkindergarten Sternenmoos in Trägerschaft der Elterninitiative Zwergenland e.V. hat mit Schreiben vom 20.11.2016 (siehe Anlage) eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung um 740,- € pro Kind und Jahr beantragt.

 

Die Erhöhung begründet die Elterninitiative mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens auf einem Niveau von 97 % der über den TVöD beschäftigten Erzieherinnen sowie einer personellen Umstrukturierung.

 

Seit dem Jahr 2004 werden im Waldkindergarten Sternenmoos auch Kinder aus der Gemeinde Edewecht betreut. Im laufenden Kindergartenjahr besuchen insgesamt acht Edewechter Kinder die Einrichtung. Zurzeit gewährt die Gemeinde Edewecht einen Zuschuss in Höhe von 2.256,- € pro Kind und Jahr, begrenzt auf maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht.

Im Gegensatz zum Friedrichsfehner Waldkindergarten fiel hier im vergangenen Kindergartenjahr der Zuschuss pro Kind um 100,- € höher aus, da die Elterninitiative Zwergenland die Lohnbuchhaltung über einen externen Steuerberater kostenpflichtig durchführen lässt.

Die Lohnbuchhaltung für den Friedrichsfehner Waldkindergarten hingegen wird über die Personalverwaltung der Gemeinde Edewecht kostenfrei erledigt.

 

Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die dennoch nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.

 

Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sind sich einig, dass der Waldkindergarten Sternenmoos seit Jahren hervorragende Arbeit leistet und eine Bereicherung der Betreuungsangebote in Edewecht und Bad Zwischenahn darstellt.

 

Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat jedoch ermittelt, dass die vom Verein ermittelten Sachkosten im Vergleich zu anderen Kindertagesstätten zu hoch ausfallen. Bei einer Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse wäre der Waldkindergarten Zwergenland somit finanziell besser gestellt, als andere Kindertagesstätten.

 

Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, dem Beschluss der Gemeinde Bad Zwischenahn zu folgen und  dem Waldkindergarten Sternenmoos pro Kind und Jahr rückwirkend zum 01.08.2017, für maximal 15 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, befristet bis zum 31.07.2018, weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 2.256,- € zu gewähren. Außerdem sollte der freiwillige Zuschuss für jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, auch weiterhin um 35,- € auf 2.291,- € erhöht werden, da der Waldkindergarten den Eltern für Geschwisterkinder einen Rabatt in Höhe von 35,00 € gewährt.


Beschlussvorschlag:

Der Elterninitiative Zwergenland e.V. wird für den Betrieb des Waldkindergartens Sternenmoos ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 2.256,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2017 befristet bis zum 31.07.2018 gewährt. Für jüngere Geschwisterkinder aus der Gemeinde Edewecht, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen, wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 2.2291,- € rückwirkend zum 01.08.2017 befristet bis zum 31.07.2018 gewährt.


Anlagen:

Antrag der Elterninitiative Zwergenland e.V. vom 05.05.2017