Betreff
Anlegung eines Radweges am Jückenweg in Jeddeloh I und in Portsloge
Vorlage
2014/FB III/1656
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.11.2013  wurde das Thema zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung den Fraktionen weitere Zähl- und Messergebnisse zur Verfügung gestellt, und zwar sowohl für den Jückenweg als auch für den Göhlenweg in Edewecht/Osterscheps und den Hogenset in Husbäke, wo in den letzten Jahren ebenfalls die Anlegung von Radwegen thematisiert wurde. Für den Göhlenweg wurden in den letzten Tagen die Zähl- und Messergebnisse noch einmal aktualisiert. Die angesprochenen Ergebnisse sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Die sich aus den Messungen für den Jückenweg ergebenden sehr hohen Geschwindigkeiten haben die Verwaltung veranlasst, beim Landkreis als zuständiger Verkehrsbehörde noch einmal zu beantragen, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 70 km/h zu begrenzen. In der letzten Woche hat nunmehr der Landkreis mitgeteilt, dass er dem Antrag folgen wird. Damit wird künftig auf der gesamten Länge des Jückenweges außerhalb der geschlossenen Ortschaft in Jeddeloh I bis zur Portsloger Straße Tempo 70 gelten. Sobald die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung vorliegt, werden die Verkehrsschilder aufgestellt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, vor der weiteren Beratung und Entscheidung über die Anlegung eines Radweges am Jückenweg zunächst zu beobachten, inwieweit die Verkehrsteilnehmer auf die Tempobegrenzung reagieren und ihr Fahrverhalten an die neue Situation anpassen. Es ist vorgesehen, den Landkreis zu bitten, in den nächsten Monaten auf dem Jückenweg verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Unabhängig von der Entwicklung am Jückenweg hat die Verwaltung die aktuellen Messergebnisse auf dem Göhlenweg zum Anlass genommen, den Landkreis zu bitten, auch hier verstärkt Verkehrskontrollen durchzuführen.


Beschlussvorschlag:

Vor einer weiteren Beratung und ggfs. einer Entscheidung über die Anlegung eines Radweges am Jückenweg soll nach Aufstellen der 70 km/h-Schilder zunächst das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer  beobachtet und ausgewertet werden.


Anlagen:

-       Zähl- und Messergebnisse für den Jückenweg, den Hogenset und den Göhlenweg