Betreff
Platzbedarf im Kindergartenbereich
Situation in Friedrichsfehn
Vorlage
2014/FB II/1642
Aktenzeichen
FB II - 23.06.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Derzeit sind keine Finanzmittel für die Schaffung eines Anbaus an die Krippe Friedrichsfehn in den Haushalt der Gemeinde Edewecht eingeplant. Die Kosten für diese Maßnahme werden wie folgt, ohne Einrichtungskosten und Kosten für die Herrichtung des Außengeländes geschätzt.

 

Alternative 4 (Anbau)

Reine Baukosten, geschätzt

482.000 Euro

 

zzgl. MwSt

91.580 Euro

573.580 Euro

Landkreis Förderung bei Erweiterung Kindergarten

 

pro Platz 1.534 Euro x 25 Plätze =

38.350 Euro

Erweiterung Krippe = 15 Plätze x 1.534 Euro =

23.010 Euro

Landesförderung RAT-Mittel für Krippe

 

7.700 Euro pro Platz =

115.500 Euro

Eigenanteil der Gemeinde, geschätzt

396.720 Euro

 

Es ist zu beachten, dass die Landesförderung derzeit nach dem „Windhundprinzip“ vergeben wird. Die erste Landesförderung war auf Landkreisbasis kontingentiert. Die jetzige Förderrichtlinie sieht das nicht vor. Wenn die Mittel abgerufen sind, bekommen die Kommunen, die später beantragen, keine Förderung mehr.

 

Die Kosten für die Planungsvergabe in Höhe von 50.000 Euro wären, damit eine zeitnahe Vergabe des Architektenauftrages erfolgen kann, gem. § 117 NKomVG außerrplanmäßig bzw. über den Nachtrag 2014 zur Verfügung zu stellen.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses vom 06. Mai 2014 ist verwaltungsseits dargestellt worden, dass sich die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in Friedrichsfehn verstärkt hat. Seinerzeit war eine Entscheidung über mögliche Lösungsansätze vertagt worden, weil der Ausschuss weitere Informationen, insbesondere Analysen der Bevölkerungsentwicklung, benötigt, um eine abgewogene Entscheidung treffen zu können.

 

Im Folgenden wird noch einmal die bisherige Entwicklung dargelegt werden:

 

Kindergartenentwicklung

1.    Zuwachsraten in der Gemeinde Edewecht (Anlage Nr. 1)

Der Anlage Nr. 1 kann die gemeindliche Entwicklung aufgeschlüsselt nach Gemeindeteilen für den Zeitraum vom 01.08.2010 bis 01.06.2014 entnommen werden. Der gemeindeweite Bevölkerungszuwachs hat sich von jährlich 0,38 % Steigerung bezogen auf das Jahr 2010 auf 2011 bis hin zu 1,43 % Steigerung von 2013 auf 2014 entwickelt. Für den Zeitraum von 2010 bis 2014 ist eine Zuwachsrate von insgesamt 2,60 % zu verzeichnen.

Insbesondere ist erkennbar, dass der Hauptzuwachsbereich in den Gemeindeteilen Friedrichsfehn Nord und Friedrichsfehn Süd liegt, aber auch in Gemeindeteilen wie Klein Scharrel oder Süd Edewecht sind deutliche Zuwächse zu verzeichnen. Hieraus kann man ableiten, dass sowohl die Ausweisung von Baugebieten zu Zuwächsen führt, aber auch, dass es eine „In-Sich-Entwicklung“ in den Ortsteilen gibt. Es werden vorhandene Immobilien von jungen Familien erworben bzw. bezogen, so dass auch in „älteren“ Siedlungsstrukturen Zuwächse verzeichnen. Für die Verwaltung sind solche Entwicklungen nur schwer prognostizierbar. Dies gilt auch für die außergewöhnlich hohen Kinderzahlen der Bauplatzerwerber im Baugebiet „Am Staatsforst Wildenloh“, welche bereits in der Vorlage zur Sitzung vom 06.05.2014 hinreichend beschrieben wurde.

 

2.    Übersicht über die Zahlen der Kinder in den nachfolgenden Kindergartenjahren (Anlage Nr. 2, Blatt 1 bis 5)

 

Diese Übersicht, Blatt 1, zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen für den Zeitraum 2010/11 bis 2016/17 bezogen auf Kinder im Kindergartenalter von 3 bis 6 Jahren im gesamten Gemeindegebiet.

Im Kindergartenjahr 2014/15 sind insgesamt 745 Kinder im Kindergartenalter. Dem gegenüber stehen im Gemeindegebiet 706 Kindergartenplätze zur Verfügung. Mit der Bewilligung der Kindergartenkleingruppe mit 10 Plätzen aufgrund der Entscheidung in der vergangenen Sitzung stehen damit sodann sogar 716 Plätze gemeindeweit zur Verfügung.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die große Nachfrage nach Kindergartenplätzen immer bezogen auf Vormittags- oder Ganztagsplätzen erfolgt. Auf der Basis dieses Bedarfes stehen gemeindeweit nur 638 Plätze zur Verfügung und es sind 78 Plätze im Nachmittagsbereich verfügbar.

Aufgrund der Aufhebung der Einzugsbereiche ist eine gemeindeteilbezogene Betrachtung der Kindergärten wenig sinnvoll, weil sich zum Beispiel bereits 16 Kinder aus anderen Gemeindeteilen in den Kindergärten Friedrichsfehn befinden oder mehrere Kinder aus Osterscheps im Kindergarten Edewecht aufgenommen sind und der Kindergarten Portsloge viele Kinder aus Edewecht aufnimmt, insoweit wurden die Edewechter und der Portsloger Kindergarten gemeinsam betrachtet.

Dennoch zeigt auch die Einzelanalyse für Edewecht und Portsloge, Blatt 2, dass bei 269 Kindern aus den Bauerschaften, zwar 279 Plätze zur Verfügung stehen, somit auskömmlich sein müssten, dennoch gab es bei der diesjährigen Platzvergabe erheblichen Unmut bei Eltern, die nicht den gewünschten Vormittagsplatz in der gewünschten Einrichtung erhalten haben. Derzeit befinden sich 12 Kinder aus anderen Ortsteilen in den Kindergärten Edewecht, so dass die rein rechnerische Verfügbarkeit tatsächlich nicht gegeben ist.

Festzuhalten bleibt weiterhin, dass bei Zusammenfassung der Vormittags- und Ganztagsplätze der Kindergärten Edewecht und Portsloge insgesamt 229 Plätze gegenüber von 269 Kindern stehen.

Die Betrachtung für Friedrichsfehn, Blatt 3, zeigt, dass 220 Kinder im Kindergartenalter allein aus Friedrichsfehn und den weiteren Bauerschaften kommen, dem gegenüber stehen 218 Plätze, allersdings davon 10 Nachmittagsplätze. Jedoch muss bedacht werden, dass sich noch 16 „ortsfremde“ Kinder in den Friedrichsfehner Einrichtungen befinden.

Gleiches gilt sodann auch für die Einrichtungen in Jeddeloh II, Blatt 4, und Osterscheps, Blatt 5, die beide insgesamt weniger Plätze zur Verfügung haben, als Kinder aus den Bauerschaften vorhanden sind. Diese Kinder befinden sich zum Teil in anderen Einrichtungen wie Friedrichsfehn oder Edewecht.

 

Zusammenfassung

Die bis vor einigen Jahren gepflegte Praxis der Gemeinde Edewecht, den jeweiligen Einrichtungen konkrete Einzugsbereich zuzuordnen, wurde aufgegeben, weil die rückläufigen Kinderzahlen in der Gemeinde Edewecht und die vorhandenen Plätze es ermöglichten, den Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht einzuräumen. Zudem entspricht diese Praxis, d.h. die freie Kindertagesstättenwahl, auch der gelebten Praxis in allen übrigen Gemeinden des Ammerlandes und Umlandes.

 

Dennoch ist entgegen aller Auswertungen und Einschätzungen eine Entwicklung zu verzeichnen, die dazu führt, dass das derzeit vorhandene Platzangebot in den Edewechter Kindergärten den sich ergebenden Bedarf an Vormittagsplätzen nicht abdecken kann.

 

Natürlich kann rein rechtlich betrachtet, ein Verweis auf die vorhandenen und auch jederzeit nachrüstbaren Nachmittagsplätze erfolgen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit mind. 4 stündiger Betreuung, jedoch zeigt die Praxis, dass die Eltern spätestens nach einem Jahr nach Geburt des Kindes Betreuungsbedarf haben, weil die Kindesmutter in der Regel sodann wieder in den Beruf zurückkehrt. In den seltensten Fällen kann ein Arbeitsplatz am Nachmittag angetreten werden, so dass für die Kindeseltern ein elementares Interesse an einer Vormittagsbetreuung besteht. Dies zeigt auch, dass es keine Nachfrage nach Krippenplätzen oder Betreuungsplätzen bei Tageseltern am Nachmittag gibt, sondern in der Regel ein Vormittagsangebot oder ein Ganztagsangebot nachgefragt wird. Dies bedeutet sodann auch, dass für die weitere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sich für die Kindeseltern an die Betreuungszeit unter Dreijährigen ein entsprechendes Angebot im Kindergartenbereich anschließen muss, also ein Vormittags- oder ein Ganztagsplatz benötigt wird. Ein Wechsel sodann wieder in den Nachmittagsbereich des Kindergartens ist unrealistisch/unmöglich.

 

Die führt dazu, dass bei der weiteren Bewertung der Kindergartensituation auch ein Blick auf die Betreuungssituation der unter Dreijährigen geworfen werden muss.

 

Entwicklung der Betreuungssituation der unter Dreijährigen

 

1.    Übersicht über die Geburten 2011 – 2014 (Anlage Nr. 3)

Der Übersicht über die Geburten in den Jahren 2011 bis 2014 ist zu entnehmen, dass bei der jeweiligen Betrachtung zum Ende eines Jahres, d.h. am 01.01.2012 für das Jahr 2011 sich Differenzen zu der Betrachtung des Jahres 2011 zum heutigen Zeitpunkt ergeben.

Beispiel: 2011 gab es in der Gemeinde Edewecht zum Stand 01.01.2012 insgesamt 173 Geburten. Dem gegenüber sind es jedoch bei der Betrachtung heute im Jahr 2011 insgesamt 189 Geburten. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass innerhalb der 2,5 Jahre insgesamt 16 Zuzüge von Familien mit Kindern des Geburtsjahrganges 2011 zu verzeichnen waren. Für den Geburtsjahrgang 2012 ergibt sich sogar eine Differenz von 23 Kindern durch Zuzüge.

 

2.    Betreuungssituation (Anlage Nr. 4)

Für die weitere Beurteilung der Betreuungssituation von unter Dreijährigen ist zu bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Krippe gibt, sondern einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot, das alternativ auch durch Tagespflege realisiert werden kann. Bei der Ermittlung von Betreuungsquoten ist zu bedenken, dass der Betreuungsanspruch grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr beginnt, bei Berufstätigkeit der Eltern ab eine halben Jahr. Kinder, die bereits älter als 2,5 Jahre sind, werden in der Gemeinde Edewecht nicht mehr in einer Krippe aufgenommen, sondern erhalten mit dem dritten Lebensjahr einen Kindergartenplatz. Insoweit wird jeweils ein Zeitraum von 2 Geburtsjahren zu betrachten sein. Anhand der Geburtenzahlen in der Gemeinde Edewecht ist von einer Basis von 350 – 390 Kindern für einen 2-Jahreszeitraum auszugehen.

 

Zusammenfassung

Die Gemeinde Edewecht ist im Bereich der Tagespflege traditionell stark aufgestellt. In Edewecht gibt es das stärkste Tagespflegeangebot für die Betreuung von unter Dreijährigen im Ammerland. Dies drückt sich auch dadurch aus, dass derzeit rd. 125 Betreuungsplätze für U3-Kinder in der Tagespflege und nur 65 Krippenplätze in der Gemeinde Edewecht zur Verfügung stehen. Damit grenzt sich das Edewechter Angebot deutlich gegenüber den Angeboten der anderen Ammerlandgemeinden ab, die eher eine Verteilung von 2/3 Bedarfsabdeckung durch Krippenplätze und 1/3 Abdeckung durch Tagespflege aufweisen.

 

Es war bislang erklärtes Ziel, die Tagespflege auch zukünftig bewusst zu fördern und das bisherige Niveau zu halten, dennoch ist bei den Elterngesprächen immer wieder festzustellen, dass ein Krippenangebot aufgrund der größeren Verlässlichkeit und der Kontinuität bevorzugt werden würde und die Tagespflege oft aus Mangel an Krippenplätzen  gewählt wird. Ganz sicherlich stellt die Tagespflege auch die kostengünstigere Betreuungsvariante für die Gemeinde Edewecht dar. Dennoch muss eingeräumt werden, dass Tagespflegekräfte überwiegend während der Zeit der eigenen Kinderbetreuungszeiten aktiv sind und nur in Ausnahmefällen über Jahrzehnte ein Betreuungsangebot bieten. Die Alternative der Großtagespflegestellen bzw. des Zusammenschlusses von zwei Tagespflegepersonen wird oftmals aufgrund des damit verbundenen Risikos der Selbständigkeit gescheut. Unabhängig hiervon erarbeitet die Verwaltung eine Förderrichtlinie für Tagespflege in Edewecht, dennoch zeigt sich in den ständig geführten Gesprächen mit Tagespflegekräften, dass kein großes Interesse an einer langfristigeren Selbständigkeit besteht.

 

Gesamtabwägung

Sofern die Orientierung der Gemeinde in Richtung Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Familienfreundlichkeit mit Leben gefüllt werden soll, muss insoweit auch verwaltungsseits ein Umdenken erfolgen. Langfristig wird ein stärkerer Betreuungsbedarf für U3-Kinder zu verzeichnen sein. Die landesweit angenommene Quote von 35 % wird auch im ländlichen Raum nicht auf Dauer ausreichen. Auch wenn die Kinderzahlen absolut abnehmen, wird es eine Bedarfsverschiebung in Richtung Betreuung U3 geben. Frauen werden verstärkt nach einem Jahr nach Geburt des Kindes in den Beruf zurückkehren wollen und zum Teil auch müssen und bedürfen hierfür der gesicherten Betreuung des Kindes. Dies wird dazu führen, dass auch der weitere Ausbau der institutionellen Betreuung in Krippen in der Gemeinde Edewecht bedacht werden muss.

 

Verwaltungssseits werden daher weiterhin die Beschlussvorschläge zu 2. bis 6. aus der Vorlage zur Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses vom 06.05.2014 empfohlen, da durch die Schaffung von Betreuungsräumen an der Krippe in Friedrichsfehn die derzeitige „Spitze“ im Betreuungsbedarf für Kindergartenkinder aufgefangen werden kann und in der Folge eine Umnutzung dieser Räume für eine spätere Krippennutzung unproblematisch ohne Verlust von finanziellen Mitteln/Zuwendungen möglich wäre. Ferner kann durch die Erweiterung der Krippe dem Wunsch der Elternschaft auf institutionelle Betreuung der U3-Kinder Rechnung getragen werden. Die Gemeinde Edewecht ist Zuzugsgemeinde und weist immer noch einen Geburtenüberschuss aus und reagiert damit angemessen auf die Bedürfnisse der Elternschaft. Zudem können derzeit noch Fördergelder zur Schaffung dieser Angebote in Anspruch genommen werden, die aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres auslaufen.


Beschlussvorschlag:

1.    Zur Deckung der erwarteten Betreuungsbedarfe im Kindergarten- wie Krippenbereich in Friedrichsfehn wird der Umsetzung der Alternative 4, Schaffung von Anbauten an die Krippe Friedrichsfehn, zugestimmt. Es sollen ein Bereich für Kindergartenkinder (über 3jährige) und ein Bereich für weitere Krippenkinder (unter 3jährige) mit geschaffen werden. Ziel soll sein, dass die neuen Gruppen möglichst zu Beginn des Kindergartenjahres 2015/16 zur Verfügung stehen.

2.    Zur weiteren Planung der Umsetzung einer solchen Baumaßnahme werden Planungskosten in Höhe von pauschal 50.000 Euro über den Nachtragshaushalt 2014 bzw. gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen weiteren Finanzmittel für die Baumaßnahme wären sodann ebenfalls über den Nachtragshaushalt 2014 oder spätestens über den Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.

3.    Die Baumaßnahme wird sodann zur baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Kosten für das notwendige Mobiliar und die Gestaltung des Außenbereiches zu ermitteln und zur Herbstsitzung dieses Fachausschusses zur Beratung vorzulegen.

5.    Die notwendigen Förderanträge sind nach Vorlage einer endgültigen Planung und gesicherten Kostenkalkulation verwaltungsseits an das Land Niedersachsen und den Landkreis Ammerland zu richten.


Anlagen:

Anlage Nr. 1 bis 4