Betreff
Grundschule Edewecht
Zuschuss zur Schulhofgestaltung
Vorlage
2014/FB II/1633
Aktenzeichen
FB II - 03.06.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Gewährung des Zuschusses steht unter einem Finanzierungsvorbehalt, da derzeit keine entsprechenden Finanzmittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Die notwendigen Finanzmittel wären über einen möglichen Nachtragshaushalt 2014 oder über den Haushalt 2015 bereit zu stellen.


Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 29.01.2014 beantragte die Grundschule Edewecht einen Zuschuss zur Neugestaltung des Schulhofes. Da seinerzeit die Höhe der eigenen Mittel von der Schule noch nicht beziffert werden konnten, hat der Schulausschuss der Gemeinde Edewecht in seiner letzten Sitzung am 10.02.2014 beschlossen, über den Antrag erst zu entscheiden, wenn ein vollständiger Finanzierungsplan der Schule vorliege. Alle erforderlichen Zahlen wurden nunmehr von der Grundschule Edewecht zusammengestellt. Dem Schreiben der Grundschule Edewecht ist zu entnehmen, dass insgesamt Kosten in Höhe von ca. 14.000,- € entstehen werden.

 

Aus Eigenmitteln, Spenden und Eigenleistungen kann die Schule einen Betrag in Höhe von ca. 9.000,- € aufbringen, sodass noch ungedeckte Kosten in Höhe von 5.000,- € vorhanden sind. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, wie bei der Schulhofgestaltung der Außenstelle der ALS, auch hier eine Zuwendung in Höhe von 5.000,- € zu gewähren.


Beschlussvorschlag:

Der Grundschule Edewecht wird eine einmalige Zuwendung für die Neugestaltung des Schulhofes in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Finanzmittel sollen über einen möglichen Nachtragshaushalt 2014 oder über den Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Kostenaufstellung GS Edewecht vom 22.05.2014