Betreff
Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindeeigenen Schulhöfen
Überarbeiteter Satzungsentwurf
Vorlage
2014/FB II/1632
Aktenzeichen
FB II - 03.06.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Der Erlass der Satzung verursacht keine Kosten, jedoch sind die Schulhöfe entsprechend zu beschildern. Hierfür werden Kosten von rd. 1.000 Euro erwartet. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sollen nach Möglichkeit außerplanmäßig gem. § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Verfügung gestellt werden.


Sachdarstellung:

Den Gremien der Gemeinde Edewecht hatte die Verwaltung einen Entwurf einer Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schulhöfe zur Beratung (Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss vom 05.11.2013) vorgelegt. In dieser Sitzung ist hierüber kontrovers diskutiert worden. Letztlich wurde beschlossen, dass sowohl die Ratsfraktionen, als auch die Verwaltung eine Überarbeitung und eine weitere Konkretisierung der Satzung erarbeiten.

 

Als Anlage zu dieser Vorlage erhalten Sie eine überarbeitete Fassung, die die von der SPD-Ratsfraktion und der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen teilweise berücksichtigt. Aufgenommen wurden nunmehr die Schulhöfe, auf denen sich derzeit vermehrt und verstärkt Jugendliche aufhalten. Entsprechende Lagepläne zum Geltungsbereich der Satzung sind ebenfalls beigefügt.

 

Gerade in den letzten Monaten hat sich die Lage, insbesondere an der Grundschule Edewecht, der Edewechter Oberschule sowie der Oberschule Friedrichsfehn, wieder verschärft. Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen in 10 Fällen Betretungsverbote für den Schulhof der Grundschule Edewecht ausgesprochen. Die Verstöße gegen diese Betretungsverbote für den Schulhof der Grundschule Edewecht ausgesprochen. Die Verstöße gegen diese Betretungsverbote werden polizeilich aufgenommen, eine  Ahndung sodann durch die Staatsanwaltschaft erfolgt jedoch nicht. Die Verfahren werden eingestellt. Dies hat zur Folge, dass die Jugendlichen sich erst recht provozierend auf den Schulhöfen aufhalten und jeglichen Respekt vermissen lassen.

 

Die Verhängung eines Ordnungsgeldes seitens der Verwaltung wäre ein weiteres Mittel, um hier eine spürbare Ahndung zu veranlassen. Dieses Mittel steht der Verwaltung jedoch erst mit Erlass einer entsprechenden Satzung zur Verfügung.

 

Die Verwaltung hat intensive Gespräche mit der Polizei und dem beauftragten Sicherheitsunternehmen geführt. Die betroffenen Schulhöfe werden umfassend beobachtet und kontrolliert. Der Streetworker ist dort täglich im Einsatz, dennoch werden die betroffenen Schulhöfe vermüllt und verunstaltet, die Jugendlichen sind teilweise bereits am Nachmittag stark alkoholisiert.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend erforderlich, durch einen Satzungserlass eine weitere Handhabe gegen das ungewünschte Verhalten zu haben. Dies ist auch die dringende Empfehlung der Polizei. 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Satzung über die Nutzung der gemeindeeigenen Schulhöfe wird in der vorgelegten Fassung nebst Anlagen zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Satzung entsprechend öffentlich bekannt zu machen.
  2. Die gemeindeeigenen Schulhöfe sollen eine entsprechende Hinweisbeschilderung erhalten. Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel von 1.000 Euro sollen gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Anlagen:

(1)  Entwurf Benutzungssatzung Schulhöfe

(2)  Lageplan GS Edewecht

(3)  Lageplan GS Osterscheps

(4)  Lageplan OBS Edewecht

(5)  Lageplan OBS Friedrichsfehn