Sachdarstellung:
Im Rahmen der bisherigen Workshops zur Erarbeitung und Festlegung einer strategischen Ausrichtung der Gemeinde Edewecht konnten die nachfolgenden Ergebnisse erzielt werden:
I. Festlegung des strategischen Oberzieles
Nachdem zunächst am 29.09.2012 die Stärken und Schwächen der Gemeinde
Edewecht aus der internen Perspektive durch die Ratsvertreter und Vertreter der
Verwaltung ermittelt worden sind, konnten am 01.12.2012 aus den Erkenntnissen
der „Stärken-und-Schwächen-Analyse“ die Potenziale für die Erarbeitung eines
strategischen Zieles herausgearbeitet werden. Hierbei haben sich die Kriterien
„Wohnen und Wirtschaft“ als wesentliche Potenziale der Gemeinde Edewecht
herausgestellt. In einem nächsten Schritt wurde sodann festgelegt, wie diese ausgeprägt
werden sollen, ohne dabei bereits konkrete Unterziele zu entwickeln. Für das
Kriterium „Wohnen“ sind die Attribute „nachhaltig“ und „gemeinschaftlich“ für
das Kriterium „Wirtschaft“ die Attribute „nachhaltig“ und „innovativ“ ermittelt
worden.
Das strategische Oberziel der Gemeinde Edewecht wurde daraus wie folgt zusammengefasst:
Wohn- und
Wirtschaftsstandort
- gemeinsam nachhaltig wohnen und wirtschaften -
II.
Identifizierung
der wesentlichen Produkte
Um die Erarbeitung der künftigen strategischen Ausrichtung der Gemeinde
Edewecht möglichst zeitnah in den gemeindlichen Haushaltsplan einfließen zu
lassen, ist sodann in zwei Veranstaltungen am 10. und 17.02.2014 zunächst die
Produktstruktur des Haushaltes überarbeitet und in der Folge die Festlegung der
wesentlichen Produkte vorgenommen worden. Anhand von insgesamt 8 verschiedenen
Kriterien habe sich dabei die nachfolgenden 8 wesentlichen Produkte der
Gemeinde Edewecht ergeben:
Immobilienunterhaltung
Gemeindestraßen
Steuern, Zuweisungen und Umlagen
Kindertageseinrichtungen
Jugendeinrichtungen
Wirtschaftsförderung
Wohnbaugebiete
Seniorenangebote
III.
Festlegung
von Zielen und Kennzahlen
Für die identifizierten wesentlichen Produkte der Gemeinde wurden dann im
weiteren Verlauf der Veranstaltung Ziele ermittelt und Kennzahlen festgelegt.
Im Einzelnen ergeben sich diese Ziele und Kennzahlen aus den als Anlage
beigefügten Berichtsbögen. Anhand eines Beispiels am Produkt
Immobilienunterhaltung wird die daraus jeweils abzuleitende Zielhierarchie
schematisch dargestellt:
Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes liegt es in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates, die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune festzulegen. Der Abschluss des Strategie- und Zieleentwicklungsprozesses wäre folglich durch den Rat formell zu beschließen.
Der gesamte Prozess ist bekanntlich in Begleitung insbesondere der Herren Dr. Eisner und Schubert von der Fa. NSI Consult durchgeführt worden. Es ist daher vorgesehen, dass sie in der Sitzung für eine kurze Darstellung der Vorgehensweise und mögliche Rückfragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinde Edewecht als Wohn- und
Wirtschaftsstandort – gemeinsam nachhaltig wohnen und wirtschaften - wird als
strategisches Entwicklungsziel beschlossen.
Die Festlegung der wesentlichen Produkte entsprechend der
Beschlussvorlage wird beschlossen.
Die Ziele und Kennzahlen, die in den als Anlage beigefügten
Berichtsbögen enthalten sind, werden beschlossen.