Betreff
Antrag auf Beschaffung und Einbau einer Anhängerkupplung für das LF 10/10 der Ortsfeuerwehr Osterscheps
Vorlage
2014/FB II/1599
Aktenzeichen
FB II - 05.05.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 1.500,00 € wären über den Nachtragshaushalt 2014 zu beordnen.


Sachdarstellung:

Das Gemeindekommando beantragt, für die Ortsfeuerwehr Osterscheps eine Anhängerkupplung für das im Jahre 2008 beschaffte Löschgruppenfahrzeug von der Firma Rosenbauer zu beschaffen. Die Anhängerkupplung wird für den Transport von (dreckigem) Schlauchmaterial, Absperrmaterialien, Übungsgeräten zu Leistungswettbewerben und Materialien für Einsatzübungen benötigt. Die Kosten werden seitens des Gemeindekommandos auf ca. 1.500,00 € geschätzt.

Ursprünglich sollte die Anhängerkupplung schon bei der Fahrzeugbeschaffung mit angebaut werden, jedoch baute die Firma Rosenbauer die Kupplung nicht an, da der Fahrgestellhersteller MAN dies seinerzeit untersagte. Nach mehrmaligem Schriftverkehr zwischen Gemeinde, Rosenbauer und MAN hat MAN letztlich eine Bescheinigung erstellt, wonach der Einbau nunmehr möglich wäre.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhängerkupplung für das LF10/10 der Ortsfeuerwehr Osterscheps zu beschaffen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.500,00 € sollen gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Antrag auf Beschaffung und Einbau einer Anhängerkupplung für das LF10/10 der Ortswehr Osterscheps