Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 47. Änderung des Flächennutzungsplanes) und Bebauungsplan Nr. 123 "Gymnasium" am Göhlenweg in Edewecht,
Abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Vorbereitungdes Satzungs- und Feststellungsbeschlusses
Vorlage
2014/FB III/1584
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Zur Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht wurde im Jahr 2006 die die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt sowie der Bebauungsplan Nr. 123 „Göhlenweg“ aufgestellt. Die Planzeichnungen der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 123 sind dieser Beschlussvorlage in verkleinerter Form als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die Planverfahren wurden seinerzeit bis zur sog. „Planreife“ geführt. Das heißt, die öffentliche Auslegung der Planungen hat stattgefunden (in der Zeit vom 18.04.2006 bis 17.05.2006) und die sachgerechte Behandlung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Hinweise hat zu keinen inhaltlichen Änderungserfordernissen an der Planung geführt.

 

Auf Grundlage der Planreife des Bebauungsplanes Nr. 123 wurde seinerzeit dann die Baugenehmigung für die Außenstelle des Gymnasiums am Göhlenweg vom Landkreis Ammerland erteilt.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den damals während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 29.05.2006 und in der Folge im Verwaltungsausschuss ebenfalls am 29.05.2006 sowie im Rat am 30.05.2006 vorgestellt und erläutert. Diese Unterlagen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.  Ein abschließender Beschluss zu den Abwägungsvorschlägen wurde seinerzeit allerdings nicht gefasst, da zum damaligen Zeitpunkt für die Gewährleistung ausreichenden Hochwasserschutzes für das Plangebiet zeitgleich ein Planfeststellungsverfahren für die Durchführung umfangreicher Hochwasserschutzmaßnahmen für den Einzugsbereich der Verbandsgewässer „Espergöhler Bäke“ und „Logenstreek“ der Ammerländer Wasseracht anhängig war und der Planfeststellungsbeschluss abgewartet werden sollte. Diese Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Schöpfwerkstraße in Süd Edewecht wurden mit Bescheid des Landkreises am 11.05.2007 planfestgestellt. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Eingabeführer in den Bauleitplanverfahren bereits damals über den Inhalt der Abwägungsvorschläge informiert worden sind.

 

Die Umsetzung der genehmigten Hochwasserschutzmaßnahmen konnte – auch aufgrund sich schwierig gestaltender Grundstücksverhandlungen für die Fläche des sog. Mahlbusens – allerdings erst Ende 2012 abgeschlossen werden. Aus diesem Grunde ist eine abschließende Beschlussfassung über diese Planungen bis heute zurückgestellt worden. Dies auch vor dem Hintergrund, weil über den Bau des Gymnasiums mit Sporthalle und Außenanlagen hinaus bislang keine weiteren baurechtlich relevanten baulichen Anlagen im Plangebiet errichtet wurden.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die jetzt geplante Errichtung eines Ballfangzaunes auf dieser Fläche ist es allerdings erforderlich, dass für das Baugrundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.

 

Da der Hochwasserschutz als Voraussetzung einer Nutzung der Grünfläche als Sport- und Freizeitfläche nunmehr vollumfänglich gewährleistet ist, bietet es sich an, die Planung zum Abschluss zu bringen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den seinerzeit erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen nunmehr förmlich zuzustimmen und für die Planungen den Feststellungs- und Satzungsbeschluss vorzubereiten. Um die Flächennutzungsplanänderung in die Systematik einordnen zu können, die sich aus der Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes 2013 ergibt, erhält diese Änderung die laufende Nummer 6  (unter Hinzufügung des Verweises „vormals 47. Änderung des Flächennutzungsplanes“).


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 47. Änderung des Flächennutzungsplanes) und zum Bebauungsplan Nr. 123 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 28.04.2014 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (vormals 47. Änderung des Flächennutzungsplanes), der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 123, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (vormals 47. Änderung des Flächennutzungsplanes) durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung -Ammerländer Teil- hinzuweisen.

Anlagen:

-       Planzeichnung 47. FNP-Änderung und B-Plan Nr. 123

-       Damalige Beschlussvorlage mit den Abwägungsvorschlägen und Auszug aus dem Protokoll des Rates am 30.05.2006