Betreff
Fischereiverein Scheps e.V. von 1931
a) Antrag auf Nutzung von gemeindeeigenen Gewässern
b) Antrag auf Nutzung von Räumen für Ausbildungszwecke
Vorlage
2014/FB II/1577
Aktenzeichen
FB II - 01.04.2014
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Der Fischereiverein Scheps e.V. hat mit Schreiben vom 15.08.2013 umfassende Anträge gestellt. Der Schriftsatz des Vereins ist in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu gab es im Vorfeld zudem ein Gespräch des Vereins mit der Bürgermeisterin, in dem der Verein noch einmal auf seine Situation hinwies.

 

a)    Nutzung gemeindeeigener Gewässer

Aufgrund der Trennung der beiden gemeindlichen Fischereivereine Edewecht und Scheps Mitte 2013 ergibt sich in der Folge die Situation, dass die Nutzung der gemeindeeigenen Gewässer neu zu regeln wäre. In der Vergangenheit wurden die gemeindeeigenen Gewässer mittels Pachtvertrag an den Fischereiverein Edewecht zur Ausübung des Fischereirechtes verpachtet. Basisvertrag ist ein Vertrag bezüglich des Gewässers in Nord Edewecht, Hegekamp (Tonkuhle) aus dem Jahre 1993. Dieser Vertrag wurde im Jahre 2003 dahingehend erweitert, dass auch die im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehenden Regenrückhaltebecken, sofern sie mindestens einen ständigen Wasserstand von 80 cm aufweisen, umfasst werden.

 

Bis Mitte 2013 gab es ein einvernehmliches Übereinkommen zwischen beiden Vereinen, die Gewässer gemeinsam zu befischen. Dieses Übereinkommen ist jedoch widerrufen worden. Insoweit gibt es derzeit nur eine vertragliche Regelung mit dem Fischereiverein Edewecht über Befischung von Gewässern. Der Fischereiverein Scheps möchte eine gleichartige Regelung für sich.

 

Der Basispachtvertrag ist zunächst für die Zeit vom 01.09.1993 bis 31.08.2003 geschlossen worden und beinhaltet eine Verlängerungsklausel um jeweils 3 Jahre, sofern nicht mindestens 1 Jahr vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Somit wäre der Pachtvertrag erst zum 31.08.2015 kündbar, sofern die Kündigung bis zum 31.08.2014 ausgesprochen werden würde.

 

Wie bereits ausgeführt, war der Basispachtvertrag im Jahre 2003 um das Befischungsrecht der gemeindlichen Regenrückhaltebecken mit einer Mindestwassertiefe von 80 cm erweitert worden. Diese Regelung kann jedoch nur für die bis dato, also 2003 fertiggestellten Regenrückhaltebecken gelten und entfaltet keine Fortsetzungswirkung bis heute. In der Gemeinde Edewecht gibt es derzeit 27 Regenrückhaltebecken, wovon sich 26 im Eigentum der Gemeinde Edewecht befinden.

 

Von der o.a. vertraglichen Regelung sind folgende Becken umfasst:

 

Nr.

Ortsteil

Belegenheit

Wassertiefe

  4

Edewecht

Industriegebiet Brannendamm

120 cm

10

Klein Scharrel

Zum Heinjes Meer

120 cm

12

Friedrichsfehn

Auf dem Hochmoor

120 cm

14

Friedrichsfehn

Verbindungsweg/Roter Steinweg

150 cm

21

Portsloge

Grubenkamp/Radwanderweg

  90 cm

23

Portsloge

Efeuweg

130 cm

27

Edewecht

Teiche bei der Tennishalle

120 cm

 

Alle übrigen Becken erfüllen entweder die seinerzeitig festgelegte Mindestwassertiefe nicht oder sind später geschaffen worden (siehe beigefügte Liste).

 

Zwischenfazit:

Verwaltungsseits kann nicht beurteilt werden, ob eine Befischung eines Regenrückhaltebeckens, welches eine geringere Tiefe als 80 cm aufweist, sinnvoll und möglich ist. Insoweit besteht weiterer Klärungsbedarf mit beiden Vereinen hinsichtlich einer sinnvollen und sachgerechten vertraglichen Gestaltung eines Pachtvertrages, der beiden Vereinen Befischungsrechte einräumt. Damit eine Vertragsgestaltung überhaupt vorgenommen werden kann, ist es jedoch notwendig, den bestehenden Pachtvertrag zum 31.08.2015 zu kündigen.

 

Es erscheint daher sinnvoll, der Verwaltung zur Vorbereitung entsprechender neuer Vertragsbeziehungen mit den beiden Fischereivereinen einen Arbeitsauftrag zu erteilen. Die Ergebnisse der Besprechungen mit beiden Vereinen sollten sodann zu einer der nächsten Sitzungen des Sport- und Kulturausschusses berichtet und ausgearbeitet werden.

 

b)   Raumnutzung

Der Fischereiverein Scheps möchte des Weiteren ebenfalls Räume insbesondere für die eigene Ausbildung von Junganglern nutzen. Hierzu wird vom Verein vorgeschlagen, dass die Gemeinde die Miete für solche Räume entsprechend übernimmt.

 

Verwaltungsseits wird es nicht befürwortet, hier für eine Raumnutzung eines Vereins eine Miete oder dergleichen zu übernehmen. Zudem muss ausgeführt werden, dass jedem Verein grundsätzlich die Nutzung von Räumlichkeiten im Haus der Begegnung offen steht. Ein Zugriffsrecht oder dergleichen ist gemeindeseits nicht beschränkt worden. Jedoch ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, dass die Nutzung nach Möglichkeit in Scheps ermöglicht werden sollte. Nach Rücksprache mit der Grundschule Osterscheps ist es dort durchaus vorstellbar, entsprechende Räumlichkeiten für Schulungen und dergleichen am Nachmittag oder Abend zur Verfügung zu stellen. Hier bedarf es sodann der näheren Absprachen.

 

In dem Gespräch bei der Bürgermeisterin wurde darüber hinaus zum Ausdruck gebracht, dass dem Verein Lagerungsmöglichkeiten für Maschinen und Geräte fehlen würden. Auch hier wird eine Anmietung von Räumlichkeiten verwaltungsseits nicht bevorzugt. Es wäre hier vorstellbar, einmalig Finanzmittel für den Aufbau eines Geräteschuppens zur Verfügung zu stellen. Eine Rückmeldung zur Anfrage der Verwaltung bezüglich des geschätzten Platzbedarfes liegt leider bislang noch nicht vor, so dass auch hier noch weiterer Klärungsbedarf auch bezüglich eines möglichen Standortes besteht.

 

Zwischenfazit:

Es sollte mit dem Fischereiverein und der Grundschule Osterscheps eine dauerhafte Regelung bezüglich der Durchführung von Schulungsveranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung von Räumlichkeiten an der Schule erarbeitet werden. Ferner ist mit dem Fischereiverein Scheps zu klären, welcher Lagerungsbedarf besteht und an welchem Standort ein Geräteschuppen geschaffen werden könnte. Die notwendigen Finanzmittel wären über den Nachtragshaushalt 2014 oder für den Haushalt 2015 einzuplanen.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltung werden folgende Arbeitsaufträge zur Klärung der weiteren Sachlage bezüglich der Anträge des Fischereivereins Scheps e.V. erteilt.:

a)    Der Pachtvertrag zur Befischung gemeindeeigener Gewässer vom 20.08.1993 soll fristgerecht zum 31.08.2015 gekündigt werden.

b)    Mit beiden Fischereivereinen Edewecht und Scheps soll bezüglich der Neuverpachtung der gemeindeeigenen Gewässer einschließlich der Regenrückhaltebecken eine einvernehmliche vertragliche Regelung erarbeitet werden.

c)    Mit dem Fischereiverein Scheps e.V.  und der Grundschule Osterscheps soll eine einvernehmliche Regelung bezüglich der Nutzung von schulischen Räumen für  Ausbildungsveranstaltungen erarbeitet werden.

d)    Mit dem Fischereiverein Scheps e.V. ist eine Regelung bezüglich der Schaffung eines Geräteschuppens (Lage, Größe) zu erarbeiten. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sollen über den Nachtragshaushalt 2014 oder dem Haushalt 2015 eingeplant werden.

Die Ergebnisse sind in einer der nächsten Sitzungen des Sport- und Kulturausschusses zu berichten bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen.


Anlagen:

(1) Schreiben des Fischereivereins Scheps e.V. vom 15.08.2013

(2) Übersicht Regenrückhaltebecken