Betreff
Zwischenbericht 2014 über die Zeitplanung zur Aufholung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Edewecht und vorläufiges Jahresergebnis 2009
Vorlage
2014/Stab/1566
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Aufholung der Jahresabschlüsse

 

Anfang Februar 2014 fand eine Besprechung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland statt, in der es um die Aktualisierung der Zeitplanung zur Aufholung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Edewecht ging. Die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.04.2013 erstmalig vorgestellte Zeitplanung wird wie folgt neu festgelegt:

 

Jahresabschluss für

Zeitplan alt

Zeitplan neu

2009

September 2013

Februar 2014

2010

Dezember 2013

Juni 2014

2011

März 2014

Dezember 2014

2012

Juni 2014

April 2015

2013

September 2014

August 2015

2014

 

Dezember 2015

 

In der Folge sollen die Jahresabschlüsse in dem gesetzlich vorgesehenen Rahmen fertig gestellt werden.

 

Die Gründe für die Anpassung der Zeitplanung liegen vorrangig bei den Ereignissen in der Gemeindekasse und dem Alten- und Pflegeheim und dem damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufwand.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Vorläufiges Jahresergebnis 2009

 

Für den Jahresabschluss 2009 kann im Nachgang zum dem Bericht vom 26.11.2013 (2013/FB I/1462) ausgeführt werden, dass sich das Jahresergebnis wie folgt darstellen wird:

 

 

Ansatz 2009

vorl. Ergebnis 2009

Abweichung

Summe ordentlicher Erträge

27,27 Mio. €

29,22 Mio. €

+1,95 Mio. €

Summe ordentlicher Aufwendungen

27,26 Mio. €

27,02 Mio. €

- 0,24 Mio. €

Summe ordentliches Ergebnis

0,01 Mio. €

2,20 Mio. €

+1,71 Mio. €

 

 

 

 

Außerordentliche Erträge

0,00 Mio. €

0,23 Mio. €

0,23 Mio. €

Außerordentliche Aufwendungen

0,00 Mio. €

0,56 Mio. €

0,56 Mio. €

Außerordentliches Ergebnis

0,00 Mio. €

-0,33 Mio. €

-0,33 Mio. €

 

 

 

 

Jahresergebnis

0,01 Mio. €

1,87 Mio. €

1,86 Mio. €

 

Die Ursachen für das gegenüber der bisherigen Mitteilung im Verwaltungsausschuss am 26.11.2013 um rund 300.000 € verbesserte Jahresergebnis liegen hauptsächlich darin, dass die in der Eröffnungsbilanz enthaltenen Pauschalwert-berichtigungen auf gemeindliche Forderungen vollständig aufgelöst wurden, da es für die Bildung von neuerlichen Pauschalwertberichtigungen noch keine verlässlichen Daten über den Forderungsausfall in der Doppik gibt. Die Auflösung dieser Wertberichtigungen stellt einen nicht zahlungswirksamen Ertrag dar.

 

Die Forderungen der Gemeinde sind nach § 44 GemHKVO zum Abschlusstag einzeln und vorsichtig zu bewerten. Dabei sind die Forderungen entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit zu bewerten; je wahrscheinlicher der Ausfall einer Forderung ist, desto weniger ist diese Forderung werthaltig. Der Wert der Forderung ist dann zu berichtigen. Die Werthaltigkeit einer Forderung kann also dazu führen, dass diese mit 0 € bewertet und entsprechend berichtigt wird, obwohl ihr Nominalwert weitaus höher liegt. Die Verbuchung dieser Wertberichtigung erfolgt als zahlungsunwirksame Aufwandsbuchung (Abschreibung), die maximal bis zum Nominalwert der Forderung lauten kann. Sofern Erfahrungswerte vorliegen, kann auch eine pauschale Ausfallwahrscheinlichkeit für alle gemeindlichen Forderungen angewandt werden. Dementsprechend kann dann eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden, z. B. 1,00 % der Forderungen.

 

Auf der Aufwandsseite wurden nunmehr die Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis aus dem SGB-Bereich eingebucht. Diesen Verbindlichkeiten stehen gleichlautende Forderungen gegenüber, die ebenfalls einer Wertberichtigung zu unterziehen sind. Diese Verbuchung findet sich zum einen bei den Abschreibungen und zum anderen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wieder. Auch diese Änderungen sind nicht zahlungswirksam.

 

In der Finanzrechnung wird es zu geringfügigen Veränderungen kommen, die allerdings das Gesamtbild nicht verändern. Der Finanzmittelfehlbetrag beträgt 0,11 Mio. €, unter Einbeziehung der haushaltsunwirksamen Zahlung 0,15 Mio. €.

 

Der Jahresabschluss 2009 wurde insoweit im Februar 2014 fertig gestellt. Derzeit lässt die Gemeinde die KDO einen systemische Prüfung innerhalb der Finanzbuchhaltungssoftware durchführen. Insbesondere werden hier die Einstellungen innerhalb der Software genauestens überprüft. Da es sich um den ersten doppischen Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht handelt, erscheint es ratsam, hier besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird der Jahresabschluss dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben werden.